5. Der Bergsträßer Rezeß
Da auf dem Schlachtfeld eine Entscheidung nicht mehr zu erzielen war, begannen die
beteiligten Mächte 1644 in Münster und Osnabrück mit Friedensverhandlungen, die erst
vier Jahre später im „Westfälischen Frieden" zum Abschluß gebracht werden konnten.
Der Friede trat am 24.10.1648 in Kraft.
Die Pfalz, die ursprünglich in die erste Reihe der Mächte gehört hatte und deren weitgrei-
fende Politik eine Hauptursache des Kriegsausbruchs gewesen war, war seit 25 Jahren von
der Landkarte verschwunden und hatte bei den Friedensverhandlungen kein eigenes Ge-
wicht mehr. Nomineller Kurfürst war seit 1632 Karl Ludwig, der älteste Sohn Friedrich V.,
des „Winterkönigs". Nur mit Hilfe Schwedens, der Niederlande und Frankreichs konnte
er hoffen, die Ansprüche auf sein Stammland verwirklichen zu können. Dabei war es von
vorneherein klar, daß bei der starken Stellung Bayerns eine völlig Wiederherstellung der
alten Kurpfalz nicht mehr möglich war. Die Oberpfalz war rekatholisiert und fest mit Alt-
bayern verbunden. Am leichtesten einigte man sich über die von Spanien besetzten linksr-
heinischen Teile der Unterpfalz. Die Niederlande und Frankreich hatten höchstes Interesse
daran, Spanien aus diesem zentralen Stützpunkt hinauszudrängen. Der Pfalzgraf, ein
schwacher Reichsfürst, war hingegen auf französischen Schutz angewiesen. Daß Karl
Ludwig diese Interessenlage richtig einschätzte, brachte ihm die Pfalz zurück, band ihn
aber letztlich auch an die französische Expansionspolitik. Bayern mußte lediglich auf den
kleineren rechtsrheinischen Teil der Unterpfalz mit der Hauptstadt Heidelberg verzichten,
während Kurmainz in Artikel IV §7, bzw. V § 15 des Westfälischen Friedens die Bergstra-
ße endgültig zugesprochen wurde. Abgeschlossen wurde die Neuerrichtung der Pfalz
durch die Verleihung einer neugeschaffenen achten Kurwürde an den Pfalzgrafen Karl
Ludwig, die eigentlich nur als Ergänzung gedacht war und beim Aussterben eines der bei-
den Witteisbacher Häuser erlöschen sollte.
Dieser obige Artikel jedoch wurde zu einem Streitpunkt zwischen Kurmainz und Kurpfalz.
Eindeutig war lediglich, daß das Kerngebiet der ehemaligen Fürstabtei Lorsch, das Ober-
amt Starkenburg, das sich Friedrich der Siegreiche 1463 von Kurmainz hatte verpfänden
lassen, gegen die Zahlung von 100.000 Gulden an Kurmainz abzutreten war. Wie wir aber
schon wissen, hatte Mainz bereits 1623 das 1460 abgetretene Amt Schauenburg (Dossen-
heim und Handschuhsheim) sowie Viernheim und das schon 1247 verlorene Seckenheim
mit dem Amt Starkenburg verbunden. So blieben fürs erste das Amt Schauenburg und die
Dörfer Viernheim und Seckenheim unter Mainzer Herrschaft.
Die Rückkehr Karl Ludwigs aus England brauchte ihre Zeit. Zwar schickte er schon im
Dezember 1648 eine Kommission unter seinem Onkel Ludwig Philipp, die die Pfälzer Lan-
de in Besitz nehmen und schon soweit wie möglich die früheren Verhältniss herstellen soll-
te. Ein Jahr nach dem Friedensschluß, am 7.10.1649, traf Karl Ludwig in Heidelberg ein,
das er als zweijähriges Kind 1619 verlassen hatte. Am 14.10.1649 wurde der Pfalzgraf und
Kurfürst Karl Ludwig in seine alten Rechte förmlich wieder eingesetzt. Erst danach konnte
die neue Pfälzer Regierung daran gehen, die ungeregelten Streitfragen mit den Nachbarn,
darunter auch die Bergstraßenfrage, gütlich zu regeln. Für Seckenheim geschah das i
Bergsträßer Rezeß (Abkommen) vom 14./24. September 1650. [Der Bergsträßer Haup -
rezeß vom 14./24. September 1650 in: MGB1, XVI, 1915, S. 106 ff.]:
In den Präliminarien des Vertrags wird daran erinnert, daß es über das Oberarnt
kenburg keine Streitigkeiten mehr gebe. Dann beschränken die vertragsschbeJien
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Da auf dem Schlachtfeld eine Entscheidung nicht mehr zu erzielen war, begannen die
beteiligten Mächte 1644 in Münster und Osnabrück mit Friedensverhandlungen, die erst
vier Jahre später im „Westfälischen Frieden" zum Abschluß gebracht werden konnten.
Der Friede trat am 24.10.1648 in Kraft.
Die Pfalz, die ursprünglich in die erste Reihe der Mächte gehört hatte und deren weitgrei-
fende Politik eine Hauptursache des Kriegsausbruchs gewesen war, war seit 25 Jahren von
der Landkarte verschwunden und hatte bei den Friedensverhandlungen kein eigenes Ge-
wicht mehr. Nomineller Kurfürst war seit 1632 Karl Ludwig, der älteste Sohn Friedrich V.,
des „Winterkönigs". Nur mit Hilfe Schwedens, der Niederlande und Frankreichs konnte
er hoffen, die Ansprüche auf sein Stammland verwirklichen zu können. Dabei war es von
vorneherein klar, daß bei der starken Stellung Bayerns eine völlig Wiederherstellung der
alten Kurpfalz nicht mehr möglich war. Die Oberpfalz war rekatholisiert und fest mit Alt-
bayern verbunden. Am leichtesten einigte man sich über die von Spanien besetzten linksr-
heinischen Teile der Unterpfalz. Die Niederlande und Frankreich hatten höchstes Interesse
daran, Spanien aus diesem zentralen Stützpunkt hinauszudrängen. Der Pfalzgraf, ein
schwacher Reichsfürst, war hingegen auf französischen Schutz angewiesen. Daß Karl
Ludwig diese Interessenlage richtig einschätzte, brachte ihm die Pfalz zurück, band ihn
aber letztlich auch an die französische Expansionspolitik. Bayern mußte lediglich auf den
kleineren rechtsrheinischen Teil der Unterpfalz mit der Hauptstadt Heidelberg verzichten,
während Kurmainz in Artikel IV §7, bzw. V § 15 des Westfälischen Friedens die Bergstra-
ße endgültig zugesprochen wurde. Abgeschlossen wurde die Neuerrichtung der Pfalz
durch die Verleihung einer neugeschaffenen achten Kurwürde an den Pfalzgrafen Karl
Ludwig, die eigentlich nur als Ergänzung gedacht war und beim Aussterben eines der bei-
den Witteisbacher Häuser erlöschen sollte.
Dieser obige Artikel jedoch wurde zu einem Streitpunkt zwischen Kurmainz und Kurpfalz.
Eindeutig war lediglich, daß das Kerngebiet der ehemaligen Fürstabtei Lorsch, das Ober-
amt Starkenburg, das sich Friedrich der Siegreiche 1463 von Kurmainz hatte verpfänden
lassen, gegen die Zahlung von 100.000 Gulden an Kurmainz abzutreten war. Wie wir aber
schon wissen, hatte Mainz bereits 1623 das 1460 abgetretene Amt Schauenburg (Dossen-
heim und Handschuhsheim) sowie Viernheim und das schon 1247 verlorene Seckenheim
mit dem Amt Starkenburg verbunden. So blieben fürs erste das Amt Schauenburg und die
Dörfer Viernheim und Seckenheim unter Mainzer Herrschaft.
Die Rückkehr Karl Ludwigs aus England brauchte ihre Zeit. Zwar schickte er schon im
Dezember 1648 eine Kommission unter seinem Onkel Ludwig Philipp, die die Pfälzer Lan-
de in Besitz nehmen und schon soweit wie möglich die früheren Verhältniss herstellen soll-
te. Ein Jahr nach dem Friedensschluß, am 7.10.1649, traf Karl Ludwig in Heidelberg ein,
das er als zweijähriges Kind 1619 verlassen hatte. Am 14.10.1649 wurde der Pfalzgraf und
Kurfürst Karl Ludwig in seine alten Rechte förmlich wieder eingesetzt. Erst danach konnte
die neue Pfälzer Regierung daran gehen, die ungeregelten Streitfragen mit den Nachbarn,
darunter auch die Bergstraßenfrage, gütlich zu regeln. Für Seckenheim geschah das i
Bergsträßer Rezeß (Abkommen) vom 14./24. September 1650. [Der Bergsträßer Haup -
rezeß vom 14./24. September 1650 in: MGB1, XVI, 1915, S. 106 ff.]:
In den Präliminarien des Vertrags wird daran erinnert, daß es über das Oberarnt
kenburg keine Streitigkeiten mehr gebe. Dann beschränken die vertragsschbeJien
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