40 xr ein, so daß die Gemeindekasse 92 fl 20 xr zuzahlen mußte. Dazu kamen 10 fl für
die Fortbildungsschule.263
Die Vereinfachung der Besoldung ging genauso umständlich vor sich wie die Ablö-
sung der allgemeinen Feudallasten. Der Belastete mußte seine Verpflichtungen zu-
gunsten der Staats- oder Gemeindekasse mit einem bestimmten Vielfachen des jähr-
lichen Zinses ablösen. Der Anspruch des Berechtigten, hier des reformierten Schul-
lehrers, ging dann auf die öffentliche Kasse über. 1839 sollte als erstes der Zins für
die beiden Hausplätze in Höhe von 1672 Becher Gültkorn für 145 fl abgelöst wer-
den. Die beiden Hausplätze waren im Besitz des Bäckers Franz Kurz und des Bau-
ern Philipp Peter Kolb. Kurz war einverstanden. Kolb nicht; also konnte dieser ural-
te Zins erst sieben Jahre später, 1846, abgelöst werden. Wie sehr man aber noch um
die Mitte des 19. Jahrhunderts in den alten agrarischen Vorstellungen befangen war,
zeigt der Entschluß, von den 145 fl einen Schulacker zu kaufen und diesen dem Leh-
rer zum Anbau zur Verfügung zu stellen.
Die Ablösung des Schulzehnten begann 1846 mit der Schätzung seines Wertes und
wurde am 11.4.1849 mit der Ausstellung der Urkunden abgeschlossen.264 Auch hier
wurde die Summe von 61 fl 35 xr zum Güterankauf verwendet.265 Da verwundert es
nicht, daß der Lehrer noch 1865 „für dringende Feldgeschäfte die Erlaubnis erhält,
die Kinder von der Schule ein und das andere Mal zu dispensieren. "266 Zur Ablösung
des domänenärarischen (für die Kasse des Landesherrn, hier des Großherzogs)
Zehnten von 437 fl kam es gar erst 1861.267
Das Läutebrot und die Läutegarben waren Leistungen, die seit dem Mittelalter am
Glöckneramt hingen. Dieses Amt war bekanntlich im 16. Jahrhundert mit der Schul-
meisterkompetenz verbunden worden. Hier war es immer wieder zu Streitfällen ge-
kommen, indem sich Bürger geweigert hatten, das Läutebrot oder die Läutegarbe
zu geben. 1851/52 wurde das Läutebrot aufgehoben und diese Gabe eines jeden Bür-
gers an den Glöckner, bzw. den Lehrer im Gegenwert von 86 fl von der Gemeinde-
kasse übernommen. 1857 kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen
dem Lehrer und vier Bauern, weil diese sich weigerten, die Läutegarben zu zah-
len.268 Doch dauerte es noch über ein Jahrzehnt, bis auch die Läutegarben in einen
Gegenwert von 100 fl umgewandelt wurden.269 Erst damit wurde die Läutepflicht
des Lehrers aufgehoben. Von da an besorgte das Läuten für den Gottesdienst der
Küster und das Läuten in Gemeindeangelegenheiten der Feldhüter oder der Nacht-
wächter.270
Auch das Schulgeld von 1 fl pro Jahr und Kind war ein Teil des Lehrereinkommens.
Es wurde 1857 im Zuge der Besserstellung der Lehrer auf 1 fl 12 xr erhöht. Die Ar-
men wurden auf örtliche Stiftungen verwiesen.271 Damit gab es keine Probleme, so-
lange nur ein Schulmeister am Ort war. Aber kaum war ein Unterlehrer bestallt,
stellte dieser Anspruch auf einen Teil des Schulgeldes.272 Schließlich hatte der Leh-
rer noch freie Wohnung zu beanspruchen. Diese war im Schulhaus. Der zweite
Hauptlehrer, für den natürlich kein Platz mehr im kleinen Schulhaus war, bekam
1873 eine freie Wohnung beim Bürgermeister Gund angewiesen, für die der Bürger-
meister 200 fl von der Gemeindekasse vergütet erhielt.273 Trotzdem war bis dahin
die Neckarauer evangelische Schullehrerstelle eine der bestbezahlten im ganzen Be-
reich der ehemaligen pfälzischen reformierten Kirche.
In der ganzen Zeit wurde das alte reformierte Schulhaus benutzt, das 1739274 erbaut
worden war; dieses lag an der Ecke Hauptstraße - Schulgässel, heute Ecke Rhein-
gold-Wörthstraße, wo die Schule wohl schon seit dem 16. Jahrhundert ihren Platz
gehabt hatte. Die Baupflicht lag immer noch bei der evangelischen Kollektur Mann-
heim.275 1838 war das alte Schulhaus zu klein geworden, so daß man mit dem Plan
umging, es zu verkaufen und einen Neubau an einer anderen Stelle zu errichten.
Doch fand sich weder ein Käufer noch ein geeigneter Platz.276 So faßte man den Ent-
210
die Fortbildungsschule.263
Die Vereinfachung der Besoldung ging genauso umständlich vor sich wie die Ablö-
sung der allgemeinen Feudallasten. Der Belastete mußte seine Verpflichtungen zu-
gunsten der Staats- oder Gemeindekasse mit einem bestimmten Vielfachen des jähr-
lichen Zinses ablösen. Der Anspruch des Berechtigten, hier des reformierten Schul-
lehrers, ging dann auf die öffentliche Kasse über. 1839 sollte als erstes der Zins für
die beiden Hausplätze in Höhe von 1672 Becher Gültkorn für 145 fl abgelöst wer-
den. Die beiden Hausplätze waren im Besitz des Bäckers Franz Kurz und des Bau-
ern Philipp Peter Kolb. Kurz war einverstanden. Kolb nicht; also konnte dieser ural-
te Zins erst sieben Jahre später, 1846, abgelöst werden. Wie sehr man aber noch um
die Mitte des 19. Jahrhunderts in den alten agrarischen Vorstellungen befangen war,
zeigt der Entschluß, von den 145 fl einen Schulacker zu kaufen und diesen dem Leh-
rer zum Anbau zur Verfügung zu stellen.
Die Ablösung des Schulzehnten begann 1846 mit der Schätzung seines Wertes und
wurde am 11.4.1849 mit der Ausstellung der Urkunden abgeschlossen.264 Auch hier
wurde die Summe von 61 fl 35 xr zum Güterankauf verwendet.265 Da verwundert es
nicht, daß der Lehrer noch 1865 „für dringende Feldgeschäfte die Erlaubnis erhält,
die Kinder von der Schule ein und das andere Mal zu dispensieren. "266 Zur Ablösung
des domänenärarischen (für die Kasse des Landesherrn, hier des Großherzogs)
Zehnten von 437 fl kam es gar erst 1861.267
Das Läutebrot und die Läutegarben waren Leistungen, die seit dem Mittelalter am
Glöckneramt hingen. Dieses Amt war bekanntlich im 16. Jahrhundert mit der Schul-
meisterkompetenz verbunden worden. Hier war es immer wieder zu Streitfällen ge-
kommen, indem sich Bürger geweigert hatten, das Läutebrot oder die Läutegarbe
zu geben. 1851/52 wurde das Läutebrot aufgehoben und diese Gabe eines jeden Bür-
gers an den Glöckner, bzw. den Lehrer im Gegenwert von 86 fl von der Gemeinde-
kasse übernommen. 1857 kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen
dem Lehrer und vier Bauern, weil diese sich weigerten, die Läutegarben zu zah-
len.268 Doch dauerte es noch über ein Jahrzehnt, bis auch die Läutegarben in einen
Gegenwert von 100 fl umgewandelt wurden.269 Erst damit wurde die Läutepflicht
des Lehrers aufgehoben. Von da an besorgte das Läuten für den Gottesdienst der
Küster und das Läuten in Gemeindeangelegenheiten der Feldhüter oder der Nacht-
wächter.270
Auch das Schulgeld von 1 fl pro Jahr und Kind war ein Teil des Lehrereinkommens.
Es wurde 1857 im Zuge der Besserstellung der Lehrer auf 1 fl 12 xr erhöht. Die Ar-
men wurden auf örtliche Stiftungen verwiesen.271 Damit gab es keine Probleme, so-
lange nur ein Schulmeister am Ort war. Aber kaum war ein Unterlehrer bestallt,
stellte dieser Anspruch auf einen Teil des Schulgeldes.272 Schließlich hatte der Leh-
rer noch freie Wohnung zu beanspruchen. Diese war im Schulhaus. Der zweite
Hauptlehrer, für den natürlich kein Platz mehr im kleinen Schulhaus war, bekam
1873 eine freie Wohnung beim Bürgermeister Gund angewiesen, für die der Bürger-
meister 200 fl von der Gemeindekasse vergütet erhielt.273 Trotzdem war bis dahin
die Neckarauer evangelische Schullehrerstelle eine der bestbezahlten im ganzen Be-
reich der ehemaligen pfälzischen reformierten Kirche.
In der ganzen Zeit wurde das alte reformierte Schulhaus benutzt, das 1739274 erbaut
worden war; dieses lag an der Ecke Hauptstraße - Schulgässel, heute Ecke Rhein-
gold-Wörthstraße, wo die Schule wohl schon seit dem 16. Jahrhundert ihren Platz
gehabt hatte. Die Baupflicht lag immer noch bei der evangelischen Kollektur Mann-
heim.275 1838 war das alte Schulhaus zu klein geworden, so daß man mit dem Plan
umging, es zu verkaufen und einen Neubau an einer anderen Stelle zu errichten.
Doch fand sich weder ein Käufer noch ein geeigneter Platz.276 So faßte man den Ent-
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