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Protokoll deren kaiserlich-königlich-landesfürstlichen Verordnungen, und Gesetze In Publico Ecclesiasticis: ... Samt einem weitläufigen alphabetisch u. kronologischen Register über jede in dem Werke behandelte Gegenstände (Band 4): [1784 - 1785] — Graz: Miller, 1786 [VD18 90753828]

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https://doi.org/10.11588/diglit.45286#0062
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K° K. Majestät befehlen, daß der Rektor und beede Vicerektores,
oder doch wenigst immer einer derselben mit den Zöglingen in dem
dortigen Generalseminario ( wiewohl dieses bey einem besonderen Tische,
And nach eigener Wahl der ex proprio zu bezahlenden Kost geschehen köm
ne) speisen sollen. Wien den i6ten August i?8z°

trono jedoch zugleich freyzulassen ist, entweder eines aus diesen dreyen
Individuen, oder aber ein anderes gleichfalls seit einem noch nicht ver-
strichenen Jahre mit dem Erfolge der ersten Klaffe in der DiöceS des vor-
schlagenden Hrn. Bischofs g prüften Individuum zu präsentstem Wim
den iten August i/8z.

^!^e. Majestät haben die mit Bericht von r6ten pr.?s. dessen Megatzm
rück beyiiget, eingerathene zo st. Kleidungsbeytrage für die Z in
der Verpflegung der Barmherzigen Bruder abgegebene wahnsinnige Ka-
puziner für diesmal exkunsto reliZionis gnädigst bewilliget: für das Künf-
tige , und da die Dotation der Mendikanten Klöster Vorstandes nächstens
Zu Stande kommen wird, haben sie sodann derlcy Ausgaben von ihrem
ausgemeffenem VerpflegSquapto Zu bestreiten- Wien denken July 1785.

/§^e. Majestät haben unkerm i2ten dieses befohleu, daß das In. Qest.
Gubernium alle die Seelsorge betreffende höchste Verordnungen, o:e
an die bischöfliche Konsistorien erlassen werden, auch dem öffentlichen Leh-
rer der Pastoral-Theologie mittheile, den Lehrern der Pastoral-Theolo-
gie aber anbcfohlen werde, daß sie diese Verordnungen so, wie sie die-
selben erhalten, in ein Vekzeichniß bringen, damit bey ihrem Austritte von
Lehramte die vorhandene Sammlung an die Nachfolger Lm Lchrarnre
übergehe
In Rücksicht auf die Schüler der Pastoral-Theologie hingegen ist
den Bibliothekärn der Universitäten und LycäenaufZutragen, daß sie auch
die
 
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