Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen — 2.1894

DOI Heft:
Sachregister
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.61868#0498
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
468
Abzüge vom Gesammteinkommen; s. Alimentationspflicht; Amortisations-
beiträge; Dienstmagd; Fähnrich; Gesundheit; Kapitalversicherungs-
prämie; Kinder, außereheliche; Offizieraspiranten; Posteleven; Pro-
visionszinsen; Referendare; Renten; Verwaltungsdienst, höherer;
Zinsen.
Aerzte.
Auf die gewöhnliche ärztliche Berufsthätigkeit ist der Begriff des
Gewerbebetriebes nicht anwendbar. S. 448.
Agiogewinn.
Steuerpflichtigkeit des Agiogewinns. S. 38.
Aktiengesellschaften.
Nichtberücksichtigung der Nachzahlungen auf Vorzugsaktien bei der
Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens. S. 32.
Nur diejenigen Aktiengesellschaften, deren statutenmäßiger Sitz sich
in Preußen befindet, sind der unbeschränkten Steuerpflicht unterworfen^
die Unterscheidung zwischen einem handelsrechtlichen und einem steuer-
rechtlichen Sitz entbehrt der Berechtigung. S. 264.
Die bilanzmäßige Rücklage eines Geldbetrages aus den Ueber-
schüssen der Aktiengesellschaft zur Deckung einer demnächst zu er-
wartenden besonderen Ausgabe ist behufs Ermittelung des steuer-
pflichtigen Einkommens zusätzlich in Anrechnung zu bringen. S. 276.
Zur Frage der steuerrechtlichen Behandlung einer durch Ver-
äußerung eines Grundstückes erzielten Einnahme einer Aktiengesell-
schaft. Die Bestimmung des §. 8 des Einkommensteuergesetzes vom
24. Juni 1894 stehl der Besteuerung nicht entgegen. S. 325.
S. auch Gewerbebetrieb; Grundkapital; Konsumvereine; Schulden-
tilgung.
Aktienkapital; s. Grundkapital.
Aktienzinsen.
Die Zahlung von Aktienzinsen ist keine eigentliche Zinszahlung,
sondern eine vorbedungene Zahlung aus dem Geschäftsgewinn; diesen
Charakter verliert sie auch dann nicht, wenn zu ihrer Deckung die
Kapitalreserve herangezogen wird. S. 187.
S. auch Ausländische Erwerbsgesellschaflen.
Alimentationspflicht.
Die gesetzliche Alimentationspflicht der Mutter gegenüber ihren
Kindern tritt als nur subsidiäre nicht in Wirksamkeit, wenn seitens
des Vaters für eine mit den Erträgnissen seines Nachlasses zu leistende
standesgemäße Unterhaltung und Erziehung der Kinder gesorgt ist.
Ein nicht lastenfrei erworbener Nießbrauch kann auch für die Be-
steuerung feiner Erträgnifse nicht als lastenfrei behandelt werden.
S. 312.
S. auch Fähnrich; Kinder, außereheliche; Offizierafpiranten; Post-
eleven; Referendare; Verwaltungsdienst, höherer.
Amortis ationsbeiträge.
Amortisationsbeiträge bei einer landschaftlichen Pfandbriefschuld
(Schlesische Landschaft, Kur- und Neumärkisches ritterschaftliches
Kreditinstitut) als nicht abzugsfähige Ausgaben. S. 306.
Anschließung.
Eine Anschließung des Steuerpflichtigen an die vom Vorsitzenden
der Veranlagungskommission erhobene Berufung ist nach Ablauf der
Berufungsfrist nicht statthaft. S. 49.
 
Annotationen