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Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen — 2.1894

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Abtheilung I: Entscheidungen in Einkommensteuersachen (Nr. 1 - 109)
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https://doi.org/10.11588/diglit.61868#0062
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Nr. 7.

Einkommen der Aktiengesellschaften rc.
Die sür die Durchschnittsberechnung maßgebenden Geschäftsjahre.
Berechnung der Höhe des Aktienkapitals für den Abzug von
3'/2 o/o.
Nichtberücksichtigung der Nachzahlungen auf Vorzugsaktien bei
der Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens.
Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891 9, 16,
24, 44.
Anweisung des Finanzministers vom 5. August 1891 zur
Ausführung des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juni
1891 Art. 24, 27.
Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch, Zweites Buch,
Tit. 3 Art. 248.
Gesetz, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien
und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884
Art. 185a, 239 d (R.-G.-Bl. S. 123).
Entscheidung des V. Senats, 1. Kammer, vom 81. Mai 1893.
kiep. V. 392/93.
Das Oberverwaltungsgericht erkannte auf Abweisung
der Beschwerde aus folgenden
Gründen:
Die Steuerpflichtige, eine Aktiengesellschaft, hat Beschwerde
eingelegt gegen die Entscheidung der Berufungskommission,
durch welche unter Feststellung des steuerpflichtigen Einkommens
auf 534 460 der veranlagte Steuersatz von 21 800 -/A
nur auf 21 200 ermäßigt ist. Sie beansprucht,
1. daß die Ergebnisse der Jahre 1888/89 und 1889/90
anstatt, wie bei der Veranlagung geschehen und von der
Berufungskommission gebilligt ist, der Jahre 1889/90 und
1890/91 zu Grunde gelegt werden. Das Geschäftsjahr läuft
vom 1. Juli bis 30. Juni;
2. daß das Aktienkapital für den Abzug der 3^0/0 zu
15 417 600 anstatt, wie das die Veranlagungskommission
 
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