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Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen — 5.1897

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Abtheilung I: Entscheidungen in Einkommensteuer- und Ergänzungssteuersachen (Nr. 1 - 78)
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https://doi.org/10.11588/diglit.62232#0039
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Abtheilung I

Entſcheidungen in Einkommenftener- und
Ergänzungsſteuerſachen.

7

Einkommenſteuer. Abzüge vom Geſammteinkommen.

Haben ſich mehrere Perſonen unter einander in rechtzverbind-
licher Weiſe zur Unterſtützung eines Dritten verpflichtet, ſo
iſt die Abzugsfähigkeit der hiermit übernommenen dauernden
Laſt nicht davon abhängig, daß auch der Dritte ein klag-
bares Recht erworben hat.

Einkommenſteuergeſetz vom 24. Juni 1891 8. 9.
NMEN Th. I Tit. 4 S. I12, Tit ö S. 74.
Entſcheidung des V. Senats, 3. Kammer, vom 2. Januar 1896.
Rep. V. O. 1888/94.

Seitens der Veranlagungs- und Berufungskommiſſion
war ein vom Cenſiten geltend gemachter Abzug von 150 M
Beiſteuer zur Unterhaltung einer mittelloſen Vatersſchweſter
nicht berückſichtigt. Dieſe und gleichartige Leiſtungen von
ſechs andern Verwandten waren durch einen Vertrag über-
nommen, in welchem geſagt war:

„Dieſe Zahlung übernehmen wir Jeder der Unterzeich-
neten unter der Bedingung, daß auch ſeitens der anderen
Kontrahenten an der kontraktlich übernommenen Leiſtung feſt-
gehalten wird, und ſind damit bekannt, daß wir hierdurch eine
klagbare Verbindlichkeit eingegangen ſind.“

Entſcheid. d. KX. Oberverwaltungsgerichts in Staatsſteuerſachen. V. 1
 
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