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Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen — 5.1897

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Abtheilung I: Entscheidungen in Einkommensteuer- und Ergänzungssteuersachen (Nr. 1 - 78)
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https://doi.org/10.11588/diglit.62232#0071
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Feldes entſtandenen Koſten im einzelnen Falle die erſtere oder
die letztere Eigenſchaft haben, läßt ſich daher überall nur nach
Ermittelung und unter Berückſichtigung der konkreten Umſtände
ermöglichen, welche zu der Aufſchließung der betreffenden
Felder und zu der zeitlich nach dieſer Aufſchließung eingetre-
tenen Steigerung der Produktion geführt haben. In der
Unterlaſſung der Würdigung der ausſchlaggebenden that-
ſächlichen Verhältniſſe muß demnach in dem hier zu ent-
ſcheidenden Falle umſomehr ein weſentlicher Mangel des Ver-
fahrens gefunden werden, als nach Inhalt des Gutachtens der
Bergaſſeſſoren N. und O. die Gewerkſchaft zu der Aufſchließung
des A-feldes durch die Erſchöpfung des Kohlenlagers im
B-felde auch dann genöthigt war, wenn ſie den Betrieb auch
nur in dem bisherigen Umfange aufrecht erhalten wollte (vergl.
Entſcheidungen des Oberverwaltungsgerichts in Staatsſteuer-
ſachen B5. IN S, 25 — — — —

Nr. 8.

Einkommenſtener der Aktiengeſellſchaften.

Thatſächlich durch Reduktiun des Aktienkapitals gedeckte Verluſt-
poſten müſſen bei Berechnung der ſteuerpflichtigen Ueber-
ſchüſſe, d. h. des jährlichen Zuwachſes zu dem außerhalb
des Aktienkapitals vorhandenen Vermögen der Geſellſchaft,
unberückſichtigt bleiben.

Einkommenſteuergeſetz vom 24. Juni 1891 5. 16.
Entſcheidung des V. Senats, 1. Kammer, vom 24. Januar 1896.
Rep. V. A. 3256/94,

Die Beſchwerde der ſteuerpflichtigen Aktiengeſellſchaft wurde
vom Oberverwaltungsgericht abgewieſen aus folgenden

Gründen:

Während die ſteuerpflichtigen Ueberſchüſſe der beiden
letzten Durchſchnittsjahre 1891 und 1892 unſtreitig ſind, beſteht

Entſcheid. d. X. Oberverwaltungsgerichts In Staatsſteuerſachen. V. 3
 
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