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Handelsgeſellſchaften, offene.
Offene Handelsgeſellſchaften dürfen als ſolche weder zur Einkommen-
ſteuer noch zur Ergänzungsſteuer veranlagt werden. S. 367.
Die Geſellſchafter einer offenen Handelsgeſellſchaft belreiben das Ge-
wexbe, nicht die Geſellſchaft als ſolche. Daffelbe iſt der Fall bei der
einfachen Kommanditgeſellſchaft. Dagegen betreibt die Geſellſchaft mit
beſchränkter Haftung als folche Gewerbe. S. 317 318.
Haushaltungsangehörige.
Das Einkommen des Haushaltungsvorſtandes und der Haus-
haltungsangehörigen wird bei der Berechnung als ein einheitliches
hehandelt. „Einkommensverluſte“ der Angehörigen mindern das
Einkommen des Haushaltungsvorſtandes ebenſo, wie das Einkommen
der Angehörigen die Verluſtẽ des Haushaltungsvorſtandes herabſetzt.
S. 60.
S. auch Einkommensverluſte.
Holzungen; ſ. Grundbeſitzungen.
Hopfen⸗Schwefeldörre.
Der Betrieb einer Hopfen-Schwefeldörre iſt bezüglich des geſammten
daraus erzielten Ertrages, einſchließlich desjenigen aus dem ſelbſt ge-
bauten Hopfen, gewerbeſteuerpflichtig. S. 387.
Hypothekenbauk; ſ. Ausländiſche Erwerbsgeſellſchaften.
Kapitaleinkommen; ſ. Geſellſchafter in Geſellſchaften mit beſchränkter
Haftung. -
Kapitalforderungen; ſ. Rechte und Laſten.
Kapitalvermögen.
Die Kapitaliſirung des Einkommens aus Kapitalvermögen zum
Zwecke der Feſtſtellung des ſteuerbaxen Kapitalvermögens iſt nur
aushülfsweiſe, in Exmaͤngelung zuverläſſiger Unterlagen für die Be-
rechnung des Kapitalvermögens nach ſeinen einzelnen Beſtandtheilen,
gejtattet: S, 196.
Eine Vereinbarung, wonach die Ehefrau eines Offiziers die Em-
pfängerin der Zinſen dex bei der Reichsbank vom Vaͤter deponirten
Werthpapiere iſt und die Zahlung der Zinſen, ſowie die Rückgabe
der Werthpapiere an den Vater oder deſſen Rechtsnachfolger nur
unter ſchriftlicher Zuſtimmung der zuſtändigen Militärbehörde erfolgen
darf, begründet nicht den Verluſt des Eigenthums an den Werth-
papiexen für den Vater. Sie ſind daher weder Vermögen der Ehe-
frau des Offiziers noch bei Feſtſtellung ſeines ſteuerbaren Vermögens
anzurechnen. S. 365.
S. auch Penſionen.
Kataſterkontroleure.
Einnahmen aus Nebenbeſchäftigungen; ſ. Dienſtaufwand.
Kataſterkontroleur als Sachverſtändiger für die Bewerthung land-
wirthſchaftlicher Beſitzungen; ſ. Berufung in Ergänzungsſteuerſachen.
Kaufpreiſe; ſ. Anlage- und Betriebskapital; Grunoͤbefitzungen; Werth,
gemeiner.
Kiesgruben, Ausbeutung; ſ. Bauunternehmer.
Kinderloſigkeit. ;
Die Kinderloſigkeit eines Cenſiten ſchließt die Anwendbarkeit des
$. 19 des Einkommenſteuergeſetzes wegen der dort erwähnten ſonſtigen
außergewöhnlichen Belaſtungen nicht aus. S. 49.
Kommanditgeſellſchaften, einfache; ſ. Handelsgeſellſchaften, offene.
Handelsgeſellſchaften, offene.
Offene Handelsgeſellſchaften dürfen als ſolche weder zur Einkommen-
ſteuer noch zur Ergänzungsſteuer veranlagt werden. S. 367.
Die Geſellſchafter einer offenen Handelsgeſellſchaft belreiben das Ge-
wexbe, nicht die Geſellſchaft als ſolche. Daffelbe iſt der Fall bei der
einfachen Kommanditgeſellſchaft. Dagegen betreibt die Geſellſchaft mit
beſchränkter Haftung als folche Gewerbe. S. 317 318.
Haushaltungsangehörige.
Das Einkommen des Haushaltungsvorſtandes und der Haus-
haltungsangehörigen wird bei der Berechnung als ein einheitliches
hehandelt. „Einkommensverluſte“ der Angehörigen mindern das
Einkommen des Haushaltungsvorſtandes ebenſo, wie das Einkommen
der Angehörigen die Verluſtẽ des Haushaltungsvorſtandes herabſetzt.
S. 60.
S. auch Einkommensverluſte.
Holzungen; ſ. Grundbeſitzungen.
Hopfen⸗Schwefeldörre.
Der Betrieb einer Hopfen-Schwefeldörre iſt bezüglich des geſammten
daraus erzielten Ertrages, einſchließlich desjenigen aus dem ſelbſt ge-
bauten Hopfen, gewerbeſteuerpflichtig. S. 387.
Hypothekenbauk; ſ. Ausländiſche Erwerbsgeſellſchaften.
Kapitaleinkommen; ſ. Geſellſchafter in Geſellſchaften mit beſchränkter
Haftung. -
Kapitalforderungen; ſ. Rechte und Laſten.
Kapitalvermögen.
Die Kapitaliſirung des Einkommens aus Kapitalvermögen zum
Zwecke der Feſtſtellung des ſteuerbaxen Kapitalvermögens iſt nur
aushülfsweiſe, in Exmaͤngelung zuverläſſiger Unterlagen für die Be-
rechnung des Kapitalvermögens nach ſeinen einzelnen Beſtandtheilen,
gejtattet: S, 196.
Eine Vereinbarung, wonach die Ehefrau eines Offiziers die Em-
pfängerin der Zinſen dex bei der Reichsbank vom Vaͤter deponirten
Werthpapiere iſt und die Zahlung der Zinſen, ſowie die Rückgabe
der Werthpapiere an den Vater oder deſſen Rechtsnachfolger nur
unter ſchriftlicher Zuſtimmung der zuſtändigen Militärbehörde erfolgen
darf, begründet nicht den Verluſt des Eigenthums an den Werth-
papiexen für den Vater. Sie ſind daher weder Vermögen der Ehe-
frau des Offiziers noch bei Feſtſtellung ſeines ſteuerbaren Vermögens
anzurechnen. S. 365.
S. auch Penſionen.
Kataſterkontroleure.
Einnahmen aus Nebenbeſchäftigungen; ſ. Dienſtaufwand.
Kataſterkontroleur als Sachverſtändiger für die Bewerthung land-
wirthſchaftlicher Beſitzungen; ſ. Berufung in Ergänzungsſteuerſachen.
Kaufpreiſe; ſ. Anlage- und Betriebskapital; Grunoͤbefitzungen; Werth,
gemeiner.
Kiesgruben, Ausbeutung; ſ. Bauunternehmer.
Kinderloſigkeit. ;
Die Kinderloſigkeit eines Cenſiten ſchließt die Anwendbarkeit des
$. 19 des Einkommenſteuergeſetzes wegen der dort erwähnten ſonſtigen
außergewöhnlichen Belaſtungen nicht aus. S. 49.
Kommanditgeſellſchaften, einfache; ſ. Handelsgeſellſchaften, offene.