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Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen — 9.1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.62661#0014
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VIII

Nr.
Ueberschrift der Entscheidungen.
Datum.
Akten-Rep.
Nr.
Seite.'
schaftsjahr haben, namentlich auch das bei
Landwirthen übliche Jahr vom 1. Juli bis
30. Juni. Ist dies der Fall und wird der
Nachweis dafür in äußerlich erkennbarer Art,
wie durch Notizen, Bestandsaufnahmen, sonstige
Aufzeichnungen u. s. w. erbracht, so muß das
angenommene Wirtschaftsjahr der Einkom-
mensfeststellung zu Grunde gelegt werden.
U.
Das Tagegeld einer Telegraphistin ist eine
schwankende Einnahme, falls sie es nur für
die Tage erhält, an denen sie ihren Dienst
verrichtet.
22. Dez. 1900.
III. 166/00.
42
12.
Die in der verzinslichen Darlehnsforderung an
eine Kommanditgesellschaft bestehende Ein-
kommensquelle wird dadurch nicht verändert,
daß die Kommanditgesellschaft zu bestehen auf-
hört, der persönlich haftende Gesellschafter
zahlungsunfähig ist und gegen einen aus-
geschiedenen Kommanditisten auf Rückzahlung
Klage erhoben wird.
3. Haushaltungsangehörige.
20. Juni 1900.
HI. 97/00.
43
13.
Die Unfallrente, welche eine Ehefrau für ihre
vaterlosen Kinder erster Ehe empfängt, ist bei
der Besteuerung ihres zweiten Ehemannes
nicht in Anrechnung zu bringen.
L. Arten des Einkommens.
1. Einkommen aus Kapitalvermögen.
21. Juni 1900.
VII. 6.
348/99.
45
14.
Die Kosten für die Versicherung von Werth-
papieren gegen Ausloosung sind abzugsfähig.
5. Dez. 1900.
III. 49/00.
46
15.
Gewinnberechnung bei theilweiser Veräußerung
27. April 1900.
III. 305/99.
III. 44/00.
48
I, II
von mehreren zu Spekulationszwecken zu-
27. Juni 1900.
51
u.
III.
sammen erworbenen Parzellen.
Grundstücke, welche zur besseren Verwerthung
von in spekulativer Absicht erworbenen Grund-
stücken erworben werden, sind ebenfalls als
zu Spekulationszwecken erworben anzusehen.
Grundstücke, welche nicht von vornherein in der
Absicht gelegentlicher Spekulation erworben
werden, können nicht den Gegenstand einer
Gelegenheitsspekulation durch späteren Verkauf
bilden. Hat ein Grundstückshändler Grund-
stücke als Waare gekauft, so kann er unter
Umständen auch nach Einstellung des Zukaufes
von Grundstücken durch den Verkauf der noch
vorhandenen Grundstücke den Gewerbebetrieb
fortsetzen, er kann aber nach vollständiger Ein-
stellung seines Gewerbebetriebes hinsichtlich der
noch vorhandenen Grundstücke nicht gelegent-
liche Spekulationsgeschäfte betreiben.
17.Nov. 1900.
XI. c.
80/00.
53
 
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