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Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen — 9.1901

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Abtheilung I: Entscheidungen in Einkommensteuer- und Ergänzungssteuersachen (Nr. 1 - 90)
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https://doi.org/10.11588/diglit.62661#0162
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dem Gutachten des mit den örtlichen und individuellen Verhält-
nissen vertrauten Sachverständigen sowie der Ortsbehörde aus-
geschlossen war. Das Gutachten des anderen Sachverständigen
konnte schon deshalb nicht den Ausschlag geben, weil er sich über
die Berechtigung der Stücksätze für A. überhaupt nicht aus-
gelassen hatte.
Hiernach ist die Berufungsentscheidung wegen wesentlicher
Mängel des Verfahrens aufzuheben und die Sache zur ander-
weiten Entscheidung nach Maßgabe des Vorstehenden zurückzu-
geben. Es bedarf der Jndividualschätzung unter Berücksichtigung
des gesummten Beschwerde- und weiteren Vorbringens, Verhand-
lung mit dem Beschwerdeführer und Zuziehung der von ihm be-
nannten Zeugen und Sachverständigen; anstatt der letzteren können
andere, mit den örtlichen und individuellen Verhältnissen genügend
vertraute Personen nach dem Befinden der Berufungskommission
gewählt werden. Jedenfalls empfiehlt sich die Betheiligung der
Sachverständigen an der Vernehmung und Befragung des Be-
schwerdeführers.

III.
Entscheidung des VI. Senats vom 27. September 1900.
4. IV XI. a. 2t0 — Rop. XI. a. 148/99.
Auf die Beschwerde des Steuerpflichtigen, eines Metzgers,
wegen der Veranlagung für 1899 wurde vom Oberverwaltungs-
gericht der Berufungsbescheid aufgehoben und die Sache an die
Berufungskommission zur anderweiten Entscheidung zurückgegeben
aus nachstehenden
Gründen:
Die Berufungskommission ist im Ergebnisse ganz und gar
den Vorschlägen des Amtmanns in seiner gutachtlichen Aeußerung
gefolgt, indem sie ebenso wie dieser den Bruttoertrag, unter An-
nahme der gleichen Stücksätze, auf 6 102 die Betriebskosten
auf 2 723 und den Reingewinn auf 3 379 festgestellt hat.
Sie muß sich deshalb auch im Einzelnen der Berechnung der
Stücksätze in jener Aeußerung angeschlossen haben. Der Amt-
mann war hierbei von den in der allgemeinen Verfügung des
Vorsitzenden der Berufungskommission vorgeschriebenen niedrigsten
Nettostücksätzen ausgegangen — nur bei Kühen war ein ab-
 
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