Die Provenienz der Argumentationsmaterialien
I. Der Untersuchungsgegenstand
1. Die Art der Texte
Die Untersuchung der Arbeitsweise des Placidus setzt die Eingrenzung und Beschreibung
seiner Textübernahmen voraus, die für eine Analyse ihrer Herkunft und Behandlung eine
ausreichende Vergleichsgrundlage bieten. Eine erste, aber unzulängliche Orientierungshilfe
zur Identifikation der materiellen Quellen des Traktates gab bereits der Autor, als er im
Prolog ankündigte, durch Marginalvermerke zwischen eigenen und übernommenen Texten zu
unterscheiden1. Doch fehlen diese Inskriptionen in jenen Teilen der Zweitfassung, die nur in
den Hss. A und G überliefert sind2. Außerdem finden sich Marginalvermerke auch zu Stellen,
an denen kein wörtliches Zitat angeführt, sondern nur der Gedanke der betreffenden Quelle
mit eigenen Worten wiedergegeben wurde. Damit aber fehlt ein Text, der zur Bestimmung
oder Eingrenzung der verwandten handschriftlichen Vorlage vergleichend zugrunde gelegt
werden kann. Eine ausreichende Vergleichsgrundlage mit ihren materiellen Quellen oder mit
ihrer vorgratianischen kanonistischen Verwendung ist aber die Bedingung für die Aufnahme
der Stellen in den zu untersuchenden Bestand. Folglich werden jene Stellen nicht berücksich-
tigt, die Placidus mit Wendungen wie »manche behaupten« oder »jene, die sagen« einleitete,
um gegnerische Standpunkte mit eigenen Worten wiederzugeben. Ohne wörtliches Zitat aber
besteht keine Vergleichsmöglichkeit mit inhaltlich entsprechenden Äußerungen in der publizi-
stischen Literatur des 11. und frühen 12. Jahrhunderts.
Hingegen werden bei der Beschreibung der zu untersuchenden Stellen als Sonderfall
bereits von den eigenen Äußerungen des Placidus, die mit seinen eigenen Worten Ex ratione-
Stellen zu nennen sind3, jene berücksichtigt, die von der ihm nachfolgenden Kanonistik
rezipiert wurden und dabei Zeugnis von der Wirkung des Traktates ablegen. Die materiellen
Quellen, die bei der Beschreibung des Untersuchungsgegenstandes erfaßt werden, sind die
gängigerweise für eine kanonistische Sammlung ausgewerteten: neben Bibelstellen, die ein
eigenes Kapitel bilden, die Bestimmungen des angeblichen Apostelkonzils, Konzils- und
Synodalbeschlüsse, echte und apokryphe päpstliche Verlautbarungen, Zitate aus der Väter-
und jüngeren theologischen Literatur, zu denen im Falle des Traktates die wenigen Stellen aus
der Kirchengeschichtsschreibung gerechnet werden sollen, sowie schließlich Texte der weltli-
1 Vgl. LdHE Prolog, Ldl 2,569,28ff.
2 S. o. S. 38, Anm. 53.
3 Vgl. LdHE Prolog, Ldl 2,569,29f.
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I. Der Untersuchungsgegenstand
1. Die Art der Texte
Die Untersuchung der Arbeitsweise des Placidus setzt die Eingrenzung und Beschreibung
seiner Textübernahmen voraus, die für eine Analyse ihrer Herkunft und Behandlung eine
ausreichende Vergleichsgrundlage bieten. Eine erste, aber unzulängliche Orientierungshilfe
zur Identifikation der materiellen Quellen des Traktates gab bereits der Autor, als er im
Prolog ankündigte, durch Marginalvermerke zwischen eigenen und übernommenen Texten zu
unterscheiden1. Doch fehlen diese Inskriptionen in jenen Teilen der Zweitfassung, die nur in
den Hss. A und G überliefert sind2. Außerdem finden sich Marginalvermerke auch zu Stellen,
an denen kein wörtliches Zitat angeführt, sondern nur der Gedanke der betreffenden Quelle
mit eigenen Worten wiedergegeben wurde. Damit aber fehlt ein Text, der zur Bestimmung
oder Eingrenzung der verwandten handschriftlichen Vorlage vergleichend zugrunde gelegt
werden kann. Eine ausreichende Vergleichsgrundlage mit ihren materiellen Quellen oder mit
ihrer vorgratianischen kanonistischen Verwendung ist aber die Bedingung für die Aufnahme
der Stellen in den zu untersuchenden Bestand. Folglich werden jene Stellen nicht berücksich-
tigt, die Placidus mit Wendungen wie »manche behaupten« oder »jene, die sagen« einleitete,
um gegnerische Standpunkte mit eigenen Worten wiederzugeben. Ohne wörtliches Zitat aber
besteht keine Vergleichsmöglichkeit mit inhaltlich entsprechenden Äußerungen in der publizi-
stischen Literatur des 11. und frühen 12. Jahrhunderts.
Hingegen werden bei der Beschreibung der zu untersuchenden Stellen als Sonderfall
bereits von den eigenen Äußerungen des Placidus, die mit seinen eigenen Worten Ex ratione-
Stellen zu nennen sind3, jene berücksichtigt, die von der ihm nachfolgenden Kanonistik
rezipiert wurden und dabei Zeugnis von der Wirkung des Traktates ablegen. Die materiellen
Quellen, die bei der Beschreibung des Untersuchungsgegenstandes erfaßt werden, sind die
gängigerweise für eine kanonistische Sammlung ausgewerteten: neben Bibelstellen, die ein
eigenes Kapitel bilden, die Bestimmungen des angeblichen Apostelkonzils, Konzils- und
Synodalbeschlüsse, echte und apokryphe päpstliche Verlautbarungen, Zitate aus der Väter-
und jüngeren theologischen Literatur, zu denen im Falle des Traktates die wenigen Stellen aus
der Kirchengeschichtsschreibung gerechnet werden sollen, sowie schließlich Texte der weltli-
1 Vgl. LdHE Prolog, Ldl 2,569,28ff.
2 S. o. S. 38, Anm. 53.
3 Vgl. LdHE Prolog, Ldl 2,569,29f.
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