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4« Dritten Abschnitts erstes Kapitel.

A n m. Hederichs sehr nützliches l.exicon mannale latino-
ßermanicum, in r Theilen, hat den Vorzug, selbst vor
Fabers und Gesners tbesanris, daß es die ganze
sowohl Römische als Barbarische Latinität enthält, auch bey
jedem Worte die bekannte Etymologie angiebt. Die allge-
mein beliebten Schelle rischen Lexica aber enthalten
zwar nur die Römische Latinität, behaupten aber durch genaue
und philosophische Unterscheidung der Haupt- und Nebenbe-
deutungen jedes Wortes, wie auch, das größere, durch sehr
schätzbare kritische Anmerkungen einen großen Vorzug vor
dem Hederichschen- Wer sich indessen nebst dem größer»
Schellerschen Lexicon auch das Hederichsche, mit dem dazu
gehörigen sehr brauchbaren prormuariuin latinitatis, an-
schaffen kann, wird durch die Verbindung bepder ein ganz
vollständiges Lexicon besitzen, und also beyde sehr nützlich
gebrauchen können.
§- 18-
Zweyte G e n e r a l r e g e l.

Mit der Hauptregel des Schreibegebrauchs muß aber
auch die Regel der Derivation oder Ableitung ver-
bunden werden, welche also lautet:
Jedes abgeleitete Wort in der Lateini-
schen Sprache, dessen Stammwort bekannt
ist, schreibe so wie es die Ableitung davon
erfordert.
Diese Regel dient besonders zur sichern Entscheidung,
wenn man über gleichlautende Buchstaben eines abstam-
menden Wortes zweifelhaft wird, als über c und r (wenn
beyde wie 2 gelesen werden) über ä und r, über » und ob,
über f und v, oder über e, ae und oe.

Man schreibe also nach derselben mit einem c, -müa-
cm und auüacior von auclax acis; üeliciae von lacio; per-
nicies von perneco; macies von macer; crucio von crux
cis; convicium von con und voco eigentlich convocium.
Mir einem r aber: cliviriae von äives icis; auäirio von au-

' rario von ramm; Klarrius von Klars ris ; pru-
äenriss
 
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