Kurtze und gründliche Vorstellung worauf es eigentlich in der bey dem Hoch-Fürstlich-Fuldaischem Lehen-Hof obschwebenden Rechtfertigung in Sachen der Truchseß- und Schönfeldischen Vormundschafft Contrà die Herren Baronen von Thüngen der Lutzisch-Roßbachischen Linie ankomme: Die Posseß- und Succession des Hoch-Fürstl. Fuldischen Lehens Eccards sam[m]t dem halben Schloß Retzstatt betreffend ; Mit Beylagen sub Lit A.B.C.D. & E.
— [S.l.], [ca. 1727] [VD18 14304414]
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