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Reinhard, Johann Jacob

Gründlicher Beweis daß in Sachen des hochwürdigen Domcapitels zu Speier gegen des Hern [!] Marggraven zu Baden-Durlach ... I. die Gerichtsbarkeit des hochpreislich kaiserlichen und des Reiches Cammergerichtes, in erster Instanz nicht gegründet, sondern die Klage vor die Austräge zu verweisen seie: auch II. wohlgedachtes Domcapitel einen gedeihlichen Erfolg seiner vermeinten Klage, sich nirgends mit Rechte versprechen könne ; wohl aber III. das hochfürstliche Haus Baden-Durlach vielfältige Ursache habe, über Eingriffe des klagenden Theiles, sich zu beschweren

Karlsruhe, 1757 [VD18 13831747]

Seitenzählung in der Vorlage teilweise inkorrekt.

DOI / Zitierlink: https://doi.org/10.11588/diglit.26950  
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-269508  
Metadaten: METS
IIIF Manifest: v2.1, v3.0

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