Gründlicher Beweis daß in Sachen des hochwürdigen Domcapitels zu Speier gegen des Hern [!] Marggraven zu Baden-Durlach ... I. die Gerichtsbarkeit des hochpreislich kaiserlichen und des Reiches Cammergerichtes, in erster Instanz nicht gegründet, sondern die Klage vor die Austräge zu verweisen seie: auch II. wohlgedachtes Domcapitel einen gedeihlichen Erfolg seiner vermeinten Klage, sich nirgends mit Rechte versprechen könne ; wohl aber III. das hochfürstliche Haus Baden-Durlach vielfältige Ursache habe, über Eingriffe des klagenden Theiles, sich zu beschweren
Karlsruhe, 1757 [VD18 13831747]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.26950
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-269508
Metadaten: METS
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