Derer Evangelischen Schlesier Religions-Freyheit: Worinnen Dererselben neulichst ans Licht gekommene Evangelische Religions-Fundamenta und dahero fliessende Gravamina Der gekränckten Gewissens-Freyheit mit weit mehr gegründeten Umständen dargethan und ausgeführet worden ; Besonders aber bewiesen wird, daß die Evangelischen Könige, Chur-Fürsten und Stände des Heiligen Römischen Reichs, Auff die im Oßnabrückischen Friedens-Schluß versehene Weise, allerdings befugt seyn, ... sich Derselben eiffrigst und kräfftigst anzunehmen
— [S.l.], 1707 [VD18 90446097]
Zitieren dieser Seite
Bitte zitieren Sie diese Seite, indem Sie folgende Adresse (URL)/folgende DOI benutzen: