Beiträge zur Archäologie in Niedersachsen 5
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Abb. 19 Odagsen I, Ldkr. Northeim, FStNr. 2. Verteilung der Tierknochen, Zähne und Schmuckobjekte.
chen vor. Aufgrund seiner beeindruckenden Größe ist
sicherlich der singuläre Bärenzahn, vermutlich ebenso
der Dachszahn, zur Gruppe der durch Zähne repräsen-
tierten Tierarten hinzuzählen. Demnach sind die Nach-
weise für Hund, Fischotter, Rotfuchs, Wolf, Schwein,
Dachs und Braunbär auf die Verwendung ihrer Zähne -
als Schmuck - zurückzuführen. Ebenso sind die überpro-
portional vertretenen Unterkiefer von Fuchs und Baum-
marder als Beigaben anzusprechen. Welche Bedeutung
diese Objekte für die Bestatteten gehabt haben mögen,
ist nicht zu ergründen. Zusammen mit drei Phalan-
genknochen vom Fuchs, die möglicherweise als ganze
Pfote ins Grab gelangten, sind der profanen oder magi-
schen Deutung diesbezüglich keinerlei Grenzen gesetzt.
Für die übrigen Tierknochen lassen sich nur noch im
Einzelfall Hinweise auf ihre Bedeutung innerhalb des
Grabes gewinnen. Das Hausrind ist neben zwei Unter-
kiefern und einigen Zähnen vor allem durch große
Extremitätenknochen vertreten. Da insgesamt mindesten
drei Individuen vorliegen, wird es sich nicht um eine
Rinderbestattung handeln, sondern um Speisebeigaben,
wobei die einzelnen Zähne als Teil eines Unterkiefers,
die Unterkiefer selbst als pars pro toto gedeutet werden
können. Der nachgewiesene Speisefisch, dessen Habitat
Seen und Flüsse sind, wird am ehesten aus der Leine und
nicht aus dem benachbarten Bachlauf der Rebbe stam-
men. Der sich hieraus ergebende Transport über eine
Entfernung von mindestens 4 km spricht für eine Deu-
tung als Speisebeigabe. Zu den Tierarten, die durch den
Menschen als Speisebeigabe oder durch Raubtiere als
Beute in das Grab gelangt sein können, gehören
Schaf/Ziege, Feldhase sowie die Vogelarten Birkhuhn,
Drossel und Schwalbe. Ihre Deutung als Beigabe oder
Raubtierbeute ist nicht eindeutig möglich. Die zahlreiche
Anwesenheit von Mäusen ist vermutlich durch ihren
natürlichen Lebensraum bedingt, aber auch als Beute
von Raubtieren möglich. Eine besondere Anziehungs-
kraft der vergehenden Leichen auf die von Wurzeln
lebenden Schermäuse kann jedoch ausgeschlossen wer-
den. Auffällig sind auch die sehr zahlreichen postcrania-
len Skelettelemente von mindestens fünf Wildkatzen und
einem Waldiltis. Hier scheinen ganze Individuen in das
Grab gelangt zu sein, die als Tierbeigabe gedeutet wer-
den können. Die Deutung als Beute größerer Raubtiere
ist jedoch gleichfalls zu erwägen.
2.5.1 Tierzahnschmuck
Auf der Grabung wurden 239 Tierzähne geborgen, von
denen vermutlich 185 als Schmuck verwendet worden
sind. Diese Zähne stammen überwiegend vom Hund
(144), daneben aber auch von Fuchs (22), Fischotter (6),
Wolf (5), Schwein (4), Baummarder (2), Dachs (1) und
Bär (1) (Tab. 14). Eine Schmuckfunktion kann nur bei
den durchbohrten Exemplaren als gesichert gelten, ist
jedoch aufgrund des überproportionalen Anteils gegen-
über dem postcranialen Skelett der jeweiligen Tierart für
alle genannten Arten wahrscheinlich. Bei den Wildtieren
handelt es sich um besonders gewandte und schlaue oder
gefährliche Räuber, für deren erfolgreiche Jagd viel
Geschick erforderlich ist. Es ist daher naheliegend zu
vermuten, dass die Zähne dieser Raubtiere den Träger
nicht nur schmückten, sondern darüber hinaus auch
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Abb. 19 Odagsen I, Ldkr. Northeim, FStNr. 2. Verteilung der Tierknochen, Zähne und Schmuckobjekte.
chen vor. Aufgrund seiner beeindruckenden Größe ist
sicherlich der singuläre Bärenzahn, vermutlich ebenso
der Dachszahn, zur Gruppe der durch Zähne repräsen-
tierten Tierarten hinzuzählen. Demnach sind die Nach-
weise für Hund, Fischotter, Rotfuchs, Wolf, Schwein,
Dachs und Braunbär auf die Verwendung ihrer Zähne -
als Schmuck - zurückzuführen. Ebenso sind die überpro-
portional vertretenen Unterkiefer von Fuchs und Baum-
marder als Beigaben anzusprechen. Welche Bedeutung
diese Objekte für die Bestatteten gehabt haben mögen,
ist nicht zu ergründen. Zusammen mit drei Phalan-
genknochen vom Fuchs, die möglicherweise als ganze
Pfote ins Grab gelangten, sind der profanen oder magi-
schen Deutung diesbezüglich keinerlei Grenzen gesetzt.
Für die übrigen Tierknochen lassen sich nur noch im
Einzelfall Hinweise auf ihre Bedeutung innerhalb des
Grabes gewinnen. Das Hausrind ist neben zwei Unter-
kiefern und einigen Zähnen vor allem durch große
Extremitätenknochen vertreten. Da insgesamt mindesten
drei Individuen vorliegen, wird es sich nicht um eine
Rinderbestattung handeln, sondern um Speisebeigaben,
wobei die einzelnen Zähne als Teil eines Unterkiefers,
die Unterkiefer selbst als pars pro toto gedeutet werden
können. Der nachgewiesene Speisefisch, dessen Habitat
Seen und Flüsse sind, wird am ehesten aus der Leine und
nicht aus dem benachbarten Bachlauf der Rebbe stam-
men. Der sich hieraus ergebende Transport über eine
Entfernung von mindestens 4 km spricht für eine Deu-
tung als Speisebeigabe. Zu den Tierarten, die durch den
Menschen als Speisebeigabe oder durch Raubtiere als
Beute in das Grab gelangt sein können, gehören
Schaf/Ziege, Feldhase sowie die Vogelarten Birkhuhn,
Drossel und Schwalbe. Ihre Deutung als Beigabe oder
Raubtierbeute ist nicht eindeutig möglich. Die zahlreiche
Anwesenheit von Mäusen ist vermutlich durch ihren
natürlichen Lebensraum bedingt, aber auch als Beute
von Raubtieren möglich. Eine besondere Anziehungs-
kraft der vergehenden Leichen auf die von Wurzeln
lebenden Schermäuse kann jedoch ausgeschlossen wer-
den. Auffällig sind auch die sehr zahlreichen postcrania-
len Skelettelemente von mindestens fünf Wildkatzen und
einem Waldiltis. Hier scheinen ganze Individuen in das
Grab gelangt zu sein, die als Tierbeigabe gedeutet wer-
den können. Die Deutung als Beute größerer Raubtiere
ist jedoch gleichfalls zu erwägen.
2.5.1 Tierzahnschmuck
Auf der Grabung wurden 239 Tierzähne geborgen, von
denen vermutlich 185 als Schmuck verwendet worden
sind. Diese Zähne stammen überwiegend vom Hund
(144), daneben aber auch von Fuchs (22), Fischotter (6),
Wolf (5), Schwein (4), Baummarder (2), Dachs (1) und
Bär (1) (Tab. 14). Eine Schmuckfunktion kann nur bei
den durchbohrten Exemplaren als gesichert gelten, ist
jedoch aufgrund des überproportionalen Anteils gegen-
über dem postcranialen Skelett der jeweiligen Tierart für
alle genannten Arten wahrscheinlich. Bei den Wildtieren
handelt es sich um besonders gewandte und schlaue oder
gefährliche Räuber, für deren erfolgreiche Jagd viel
Geschick erforderlich ist. Es ist daher naheliegend zu
vermuten, dass die Zähne dieser Raubtiere den Träger
nicht nur schmückten, sondern darüber hinaus auch