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Rodenwaldt, Gerhart
Archäologisches Institut des Deutschen Reiches: 1829-1929 — Berlin, 1929

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https://doi.org/10.11588/diglit.28868#0074
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b) Contributaires. Die iibrigen ordentlichen Mitglieder versprechen Ar-
tikel und senden sie so oft und so bald sie wollen; sie zahlen wenigstens
50 fr. jährhch und erhalten dafür ein Exemplar der Drucksachen der Ge-
sehschaft, es möge sich nun deren Buchhändlerwerth geringer belaufen,
wie Anfangs, oder höher, wie hoffentlich künftig. Wer sich zu jenen Be-
dingungen nicht verpflichten whl, wird der Gesellschaft wenigstens als
ICorrespondent gefällig seyn.

c) Die ICorrespondenten zahlen nichts und verpflichten sich zu nichts,
als zu Notizen über Entdeckungen oder Forschungen ihres nächsten
Bereichs, auch vergönnen sie der Gesellschaft öffenthche Anfragen
iiber Gegenstände desselben. Die Gesehschaft schickt ihnen einzelne
Blätter des Journals, sobald deren Gegenstand sie angeht.

d) Ehrenmitglieder in geringer Zahl werden ebenfalls aufgefordert, theils
Liebhaber, die Antiken sammeln (und Zeichnungen derselben beisteuern
können), ohne darüber zu schreiben, thehs Gelehrte, deren Thehnahme der
Gesellschaft wichtig ist, ohne daß sie in Italien waren. Sie zahlen, wie oben.

4. Abtheilungen sind bei der Ausdehnung des archäolog. Yerkehrs un-
erläßlich. Man macht deren vier, für Italien, Frankreich, Deutschland,
England. Jede Abthehung erhält jährlich ihren Sekretär. Der Sekretär
empfängt litterarische und Geldbeiträge; jene vertheilt er an die Redakteurs,
diese befördert er an die Druckbehörde.

5. Sitzungen. Für die Wahl der Sekretäre und Mitglieder, für die Rechnung
der verwalteten Fonds und für manche andere Gegenstände mündlicher Ent-
scheidung bedarf es einer Jahressitzung wenigstens in der Stadt, in welcher
die Werke der Gesellschaft gedruckt werden: dermalen also in Paris, am
zweckmäßigsten gegen das Jahresende, also etwa am 9. Dec. (Winckel-
manns Geburtstag). Es hängt von Zahl und Umständen der Mitgheder ab,
ob außer dem Sekretär auch ein Präsident nothwendig ist. Die übrigen Sek-
tionen halten gleichfalls Sitzungen, wenn die Umstände es möglich und
zweckmäßig machen.

6. Römische Sektion. Die Gesellschaft kann nicht bestehen nochihren Zweck
erreichen, wenn sie nicht in Rom einen Centralpunkt italienischer Mit-
theilungen findet. Daher sind in Rom 2 Sekretäre, noch lieber ein Sekretär
und ein Arcbivar wünschenswerth. Der Archivar muß eine dort ansäßige
Person seyn (Reg. R. Kestner, hannöverscher Geschäftsträger); alle italie-
nischen Sendungen gelangen durch ihn an die Sekretäre und Redakteurs,
desgleichen alle Büchersendungen, durch welche man noch eine archäolog.
Bibliothek in Rom zu gründen hofft.

7. Fonds. Die Gesellschaft besteht nur durch die Beiträge ihrer Mitglieder.
Jedes Mitglied zahlt jährlich 50 francs, in 2 Raten bei Anfang jedes Halb-
jahres des Journals. Im ersten Jahr wird baar bezahlt; später kann Gegen-
rechnung eines Honorars für Artikel und Zeichnungen eintreten.

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