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Römisch-germanisches Korrespondenzblatt: Nachrichten für römisch-germanische Altertumsforschung — 7.1914

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Nr. 5 (Sept. u. Oktober)
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Vereine, Museen u. a.
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https://doi.org/10.11588/diglit.25477#0091

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— 75

typischer römischer Stadthäuser zu II.
Aber der Verfasser hat ja absolute Voll-
ständigkeit nicht versprochen. Sagt er
doch S. 4: »Zur Vervollständigung dieses
Materials bitte ich die deutschen Museen
und Altertumsvereine uns kräftig unter-
stützen zu wollen«. Ich möchte diese
Worte kräftig unterstreichen. Als eine
besonders erfreuliche Wirkung dieser An-
zeige aber würde ich es betrachten, wenn

VEREINE, MUSEEN u. a.

50. Jahresbericht der Gesellschaft für
nützliche Forschungen zu Trier. Vom

1. April 1913 bis 31. März 1914. Es wurde
eine Sitzung der ordentlichen Mitglieder
abgehalten am 25. Juli. Die Gesellschaft
hat durch den Tod verloren die ordent-
lichen Mitglieder Dompropst Dr. Scher,
Geheimen Sanitätsrat Dr, Mittweg und Gym-
nasialdirektor Dr. Poppelreuter. Das nach
Marburg verzogene Mitglied, Geheimrat
Witzeil, wurde zum Ehrenmitglied ernannt.
Ersatzwahlen ordentlicher Mitglieder haben
noch nieht stattgefunden. Die Gesellschaft
stellte die nötigen Mittel zur Verfügung,
um die vom Rheinischen Verein für Denk-
malpflege zusammengestellte Ausstellung
Rheinischer Städtebilder auch in Trier
vorzuführen. Die Ausstellung wurde vom
.24. August, bis zum 28. September in zwei
Sälen des Provinzia'museums abgehalten
une erfreute sich eines regen Besuches.
Es wurden im ganzen 3695 Besucher ge-
zählt. Die Neuregelung der Einziehung der
Mitgliederbeiträge hat bei den auswärtigen
Mitgliedern zu einer größeren Zahl von
Austritten geführt. Trotzdem sind die
Einnahmen aus den Beiträgen um mehrere
hundert Mark gewachsen. Der Druck von
Jahresbericht V ist noch im Rückstand.
Er soll mit Jahresbericht VI zusammen
ausgegeben werden. Der Druck des

2. Teiles der Abhandlung von Oberlehrer
A. Schüller in Boppard über die Volks-
bildung im Kurfürstentum Trier, der diese
beiden Bände füllen wird, ist aber bereits
vollendet.

Im Winter wurden folgende Vorträge
gehalten: 16. Oktbr. Museumsdirektor Prof.
Dr. Krüger, Die bisherigen Ergebnisse der
Kaiserpalast-Ausgrabung, mit anschließen-
der Führung durch die Ruine durch Direk-
torialassistenten Dr. Steiner und Diplom-
ingenieur Weber.

9. Dezember. Stadtbibliothekar Prof. Dr.
Kentenich, Die Entstehung und Durch-
setzung der Ratsverfassung in Trier im 14.
und 15. Jahrhundert.

1-3. Januar. Rechtsanwalt Dr. Kneer,
Die staatliche Denkmalpflege und die neuere
Gesetzgebung.

10. März. Rektor Züscher, Das niedere
Schulwesen der Stadt Trier im 19. Jahr-
hundert, und Dr. Krüger, Die neuen
Funde vom Marstempel beim Balduins-
häuschen.

sie zur Erfüllung der Bitte des Verfassers
beitrüge und dadurch diesen in die Lage
zu versetzen hülfe, den Katalog »zu einem
Handbuche der Besiedelungsgeschichte
Deutschlands« auszuarbeiten. Aber auch
in seiner jetzigen Gestalt ist das Buch in
hohem Grade geeignet, unsere so erfreulich
aufblühende römisch-germanische Alter-
tumsforschung anzuregen und zu vertiefen.

Frankfurt a. M. Georg Wolff.

Das Recht der Museen an den Er* 51.
gebnissen der heimatlichen Boden*
forschung. Die Abgrenzung der Berech-
tigungen der zentralen, territorialen und
örtlichen Museen ist eine ebenso wichtige
wie schwierige Frage.. Georg Wolff-
Frankfurt hat sie in der Vierteljahrschrift
»Alt-Frankfurt« (5.Jahrg. 4. Heft) behandelt
auf Grund der trüben Erfahrungen, die
eine Stadt wie Frankfurt mit so reichen
Mitteln und so zahlreichen und gut ge-
schulten, wissenschaftlichen Arbeitskräften
im Laufe langer Jahre hat machen müssen,
hauptsächlich wohl, weil sie keine histori-
schen Rechte auf einen größeren Teil des
umgebenden Gebietes besaß. Wolff ist
immer und ist hier als energischer Ver-
teidiger der Rechte der Ortsmuseen auf-
getreten, nachdem er seinen Standpunkt
schon vor 15 Jahren in der Zeitschrift
»Denkmalpflege« (I 5, S. 35) dahin festgelegt
hatte, daß die seit Jahrzehnten mit
dem Schutze und der Sammlung von
Kulturdenkmälern beschäftigten lo-
kalen Instanzen, insbesondere un-
sere Geschichts- und Altertums-
vereine und die Leiter der mit ihnen
eng verbundenen lokalen Sammlun-
gen als verpflichtete und berech-
tigte Glieder in den zu gründenden
Organismus der Denkmalpflege ein-
zufügen seien.

Wird diese Forderung als begründet
anerkannt, woran wohl niemand zweifeln
wird, so entsteht die Frage, nach welchen
Grundsätzen die Befugnisse der verschie-
denen Arten von Museen abgegrenzt wer-
den sollen. Diese Frage hat HansLehner,
der Direktor des Provinzialmuseums in
Bonn, in seiner Festrede zur Bonner Winkel-
mannfeier 1907 (Bonner Jahrb. 116S.381) und
auf der Versammlungderwestdeutschen Ge-
schichts- und Altertumsvereine zu Dort-
mund 1908 durch die Aufstellung folgender
Grundsätze zu lösen gesucht:

»Die Zentralmuseen sollen ein Bild
der gesamten Kulturentwicklung eines
Staates oder des ganzen Reiches geben,
soweit dieser in den beweglichen Denk-
mälern zum Ausdrucke kommt. Sie können
dies nur erreichen, wenn sie, unter Ver-
zichtleistung auf alles überflüssige Detail,
sich mit der Sammlung und Aufstellung
typischer Gegenstände begnügen.

Für die Territorialmuseen, welche
 
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