I V
Seite
Viertes Capitel. Von dem Benehmen des
Lehrers gegen den Schüler, wie umgekehrt des
Schülers gegen den Lehrer. . . . .70
Fünftes Capitel. Bon den Ammen und Kinder-
muhmen.7 4
Sechstes Capitel. Vom Betragen der Haus-
bedienten. . . . . . . .77
Siebentes Capitel. stSon der Höflichkeit der
Bettler und der Vagabunden. . . . 8 5
Achtes Capitel. Vom Benehmen der Tagwerker
in den Städten und auf dem Lande. . . so
Neuntes Capitel. Vom Bauernstände. . 94
Zehntes Capitel. Von den mechanischen Künst-
lern und den Handwerkern. . . . .100
Eilftes Capitel. Vom Betragen der Künstler
in Thon, Marmor, Erz, in Farben und Reimen. 408
Zwölftes Capitel. Von der Höflichkeit der
Gelehrten..ii4
Dreizehntes Capitel. Von der Höflichkeit der
Freizünftigen. . . . . . .125
Vierzehntes Capitel. Von der Höflichkeit in
dafür besonders festgesetzten Stunden und Zeiten. 144
Fünfzehntes Capitel, Vom Benehmen con-
stitutioneller Staatsbürger, wie vornehmlich
ihrer Stellvertretter, oder Repräsentanten. 162
Nachrede. . . . . . . . 1'2
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Viertes Capitel. Von dem Benehmen des
Lehrers gegen den Schüler, wie umgekehrt des
Schülers gegen den Lehrer. . . . .70
Fünftes Capitel. Bon den Ammen und Kinder-
muhmen.7 4
Sechstes Capitel. Vom Betragen der Haus-
bedienten. . . . . . . .77
Siebentes Capitel. stSon der Höflichkeit der
Bettler und der Vagabunden. . . . 8 5
Achtes Capitel. Vom Benehmen der Tagwerker
in den Städten und auf dem Lande. . . so
Neuntes Capitel. Vom Bauernstände. . 94
Zehntes Capitel. Von den mechanischen Künst-
lern und den Handwerkern. . . . .100
Eilftes Capitel. Vom Betragen der Künstler
in Thon, Marmor, Erz, in Farben und Reimen. 408
Zwölftes Capitel. Von der Höflichkeit der
Gelehrten..ii4
Dreizehntes Capitel. Von der Höflichkeit der
Freizünftigen. . . . . . .125
Vierzehntes Capitel. Von der Höflichkeit in
dafür besonders festgesetzten Stunden und Zeiten. 144
Fünfzehntes Capitel, Vom Benehmen con-
stitutioneller Staatsbürger, wie vornehmlich
ihrer Stellvertretter, oder Repräsentanten. 162
Nachrede. . . . . . . . 1'2