AB C 4-ot ) AB
N a ch r i ch t.
Obwohl man in der Ankündigung der Herausgabe
her k. Leopoldmischen Gesetzsammlung lediglich am
Ende des Jahrsganges ein sistematisches Reperto-
rium zu liefern versprochen hat; so will man.
doch nach Wunsch mehrerer Abnehmer, zur Be-
quemlichkeit des Nachsuchens, und mittlerweilig
nützlicherem Gebrauche dieses Heftes, auch über die
hierin begriffene Gesetze, einen Index zur llrber-
sicht beirücken, welche Bogen sofort die Herrn Ab-
nehmer bei Erfolg des zweiten Heftes, und hre-
mit geschlossenem ganzen Jahrgang und dem ver-
sprochenermassen erfolgenden Repertorium wiederum
kassiren können»
Re-
X
N a ch r i ch t.
Obwohl man in der Ankündigung der Herausgabe
her k. Leopoldmischen Gesetzsammlung lediglich am
Ende des Jahrsganges ein sistematisches Reperto-
rium zu liefern versprochen hat; so will man.
doch nach Wunsch mehrerer Abnehmer, zur Be-
quemlichkeit des Nachsuchens, und mittlerweilig
nützlicherem Gebrauche dieses Heftes, auch über die
hierin begriffene Gesetze, einen Index zur llrber-
sicht beirücken, welche Bogen sofort die Herrn Ab-
nehmer bei Erfolg des zweiten Heftes, und hre-
mit geschlossenem ganzen Jahrgang und dem ver-
sprochenermassen erfolgenden Repertorium wiederum
kassiren können»
Re-
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