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Sandrart, Joachim von
L' Academia Todesca della architectura, scultura & pittura oder Teutsche Academie der edlen Bau-, Bild- und Mahlerey-Künste (Bd.[1], 1,1): ... Erstens Theils Erstes Buch Von der Architectur oder Bau-Kunst — Nürnberg, 1675

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https://doi.org/10.11588/diglit.1279#0013
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N Gcopold von Sottes Ona

2 den Er-
woͤhlter Noͤmiſcher Läyfer zu allen Zeiten Weh-
rer des Reichs / in Germanien / zu Hungarn / Böhaum /
Dalmatien / Eroatien und Sclavonien ꝛc. König / Erz Her,
2 zog zu Oeſterreich / Herzog zu Burgund / Steyr! Kaͤrnten /
a Lraͤin und Wuͤrtenberg / Graf zu Tyrol / ꝛc. bekennen offent-
lich mit dieſem Brief / und thun kundt allermaͤnniglich / daß Uns Unſer und des
Reichs lieber getreuer Joachim von Sandrart / Unſers lieben Vettern des
Pfalzgrafen Philip Wühelms zu Neuburg 2d. Raht in Unterthaͤnigkeit zu
vernehmen gegeben / was maßen er / aus Lieb zu denen Edlen freyen Kuͤnſten /
wie auch zu Nutz und Dienſt deroſelben Nebhabern / mit langer Nuͤhe und Fleiß
ein Werk zuſammen getragen / und ſolches in offnen Druck unter dem Namen
und Titel L Academia I odeſca della Architectura, Scultura & Pittu-
ra, oder Teutſche Academie der Edlen Bau⸗Bild⸗ und Yahlerey-
Guͤnſte ausgehen zu laſſen / vorhabens / auch ſchon wuͤrklich im Druck verfaſſet
ſeye / mit gehorſamſter Bitte / daß Wir ihme / zu dieſem Ende / und damit von
niemand ſolcher Tractat innerhalb zehen Jahren nachgedruckt werden mochte /
Unſer Kaͤyſerliches Privilegium Impreſſorium zu ertheilen / gnaͤdigſt geru-
hen wolten. Wann Wir nun gnaͤdigſt angeſehen jetzt-angedeutte ſeine ganz bil-
liche Bitt / und daß ſolches jedermaͤnniglichen zu nutz und baͤſtem gereichen thut:
So haben wir demſelben die Gnad gethan und Freyheit gegeben / thun ſolches
auch hiemit / in Kraft dieſes Briefs / alſo und dergeſtalt / daß er Joachim von
Sandrart beſagten ſehr nutzbaren Tractat in offenen Druck ausgeben / feil ha-
ben und verkauffen laſſen / auch ihme ſolches niemand ohne ſeinen Conſens und
Wiſſen / innerhalb zehen Jahren / von dato dieſes Briefs an zu rechnen / im Heil.
Rom. Reich / auch Unſern Erb-Aoͤnigreich⸗ und Landen nachdrucken und ver-
kauffen laſſen ſolle. Und gebieten darauf allen und jeden Unſeren / des Heil. Röm.
Reichs / auchlinſererErb-Heöͤnigreich⸗ und LandenlUnterthanen und Getreuen in-
ſonderheit aber allen Buchdruckern / Buchfuͤhrern und Buchverkauffern / bey Ver-
meidung der Pben Sechs Mark loͤhtiges Goldes / die ein jeder / ſo oft er freventlich
darwider thaͤte / Uns halb in Unſer Kaͤyſ. Cammer / und den andern halben Theil
obbemeldtem Joachim von Sandrart unnachlaͤßlich zu bezahlen / verfallen ſeyn
ſolle: hiemit ernſtlich befehlend und wollen / daß ihr / noch einiger aus euch ſelbſt/
oder jemand von eurentwegen / obangeregten Tractat / innerhalb der obbemeldten
zehen Jahren / nicht nachdrucket / noch nachgedruckter diſtrahiret / feil habet /

umtra-
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