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2) Es wird der niedrige Nilstand selbst gesehen:
t3 ■ tm.wt Siüt V 9;

t*.w: Hatnub 20,8-9; JEA 47 (1961) pl. I 10 (aus dem Gau von
Edfu?);

ts.w nw t3: Hatnub 23,5-6; 24,9-10; vielleicht auch Turin 1510;
rnp.t nt tsr.w: Hatnub 20,11;

hier darf man das vereinzelte hcpj ärj Mentuhotep anschließen.
Weder mit 1) noch mit 2) zu verbinden ist schließlich rnp.t hqr.w
HI I, pl. XVIII 19. Alle übrigen Beschreibungen (so vor allem die
Bildungen mit hqr) bleiben hier außer acht, da sie für die folgen-
den Überlegungen zu allgemein sind.

d) Man sieht, daß von den Belegen in 1) zunächst am Ende deB

AR ein Beleg noch nördlich von Abydos auftritt (Hagarse), daß
aber alle weiteren aus Oberägypten (Gebelgn bis Abydos) stammen
und nicht in der 12. Dynastie weiter gehen. Dagegen stammen die
Belege in 2) aus Ober- und Mittelägypten und werden in der 12.
Dynastie in Hatnub fortgesetzt. In der 12. Dynastie findet man
den Tatbestand, daß der wohl thebanische Mentuhotep (in Luxor ge-
kauft) , wenn auch nicht die Formel, so doch die mittelägyptische
Sehweise übernimmt, und diese ebenfalls in der 13. Dynastie in
el-Kab (Sebeknekht, pl. VII 13) mit mw nds wieder auftritt. Die
oberägyptische Formulierung des "Notjahres" dagegen tritt in der
Folgezeit nicht mehr auf. Wie man aber auch die Belege nach der
11. Dynastie beurteilen mag, die lokale Färbung des "Notjahres"
bleibt bestehen.

§ 53 Mittel- und Oberägypten.

Man fand in allen behandelten Fällen zunächst eine Differenz zwi-
schen Mittel- und Oberägypten; diese wurde dann dadurch ausgegli-
chen, daß die mittelägyptische Form nach Oberägypten übernommen
wurde, bzw. dadurch, daß die oberägyptische Lokalform aufgegeben
wurde, und zwar nach der Reichseinigung durch Mentuhotep. Dieser
Ausgleich mußte aber weder immer ganz einseitig verlaufen (b. §
50h), noch überhaupt grundsätzlich stattfinden (vgl. die Sonder-
form der thebanischen Felsgräber, s. Brunner, Felsgräber, 70 ff.).
 
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