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Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 26.1908

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Schilling, ...: Die Haltung der katholischen Feiertage in der ehemaligen Reichsstadt Biberach seitens der bei Andersgläubigen im Dienste stehenden katholischen Dienstboten und Handwerksgehilfen
DOI Artikel:
Brehm, Karl: St. Ulrich und St. Afra in Württemberg
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https://doi.org/10.11588/diglit.20209#0041

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25

den theuersten Pflichten, dem Gewisfen
und denen Grundsätzen Unferer Heil.
Religion vorthunlich finden werden, um
so ungefäumter verfügen, je verläßiger
Jhr Euch zu Uns gesicheret halten könnet,
daß wir in diesem, fowie all anderen
der Vertheydigung und Erhaltung Unserer
Heyl. Religion betreffenden Fällen an
Unferer bifchöfl. Kräfftigsten Asfiftenz
- - . niemahlen was ermangeln lasfen
werden, . . . aber auch die Beybehaltung
innerlicher Ruh und guten Vernehmens
beeder Religions - Antheilen angelegen
stin lasfen."

Jn einem weiteren, an den Stadt-
Pfarrer Waldvogel gerichteten Schreiben
sagt Se. Eminenz, daß „ohne langen
Verschub" eine Ordinariats-Vorordnung
>n der Sache ergehen werde. Sollte
bis dahin ein einseitiger katholischer Feier-
chg einfallen nnd im Beichtstnhl diesfalls
eine Anfrage geschehen, so könne „den
katholischen Ehehalten oder Dienstbotten,
wans nicht anderst thunlich, nach an-
gehört Heyl Meß ohne Verletzung Jhres
gewiffens" das Arbeiten gestattet werden,
öa bis zum Erfcheinen der erwähnten
Verordnung sich nur „wenige Oasus er-
gebeu wirden, mo sothane Lonivsn^ Plaz
greiffen dörffte."

Leider findet sich die in Aussicht ge-
stellte Ordinariatsverfügung in den Akten
nicht vor und konnte auch bei auswärtigen
Archiven nicht erfragt werden. Jndesfen
kann man den ungefähren Jnhalt der-
wlben sich denken. Da, wie wir gesehen,
°er Kardinal sich ganz auf den Stand-
punkt des Stadtpfarrers Waldvogel und
ves katholischen Magistrats gestellt und
deren Abgeordneten auf der Kreisver-
sammlung in Ulm seine kräftigste Asfistenz
Mgefagt hatte, und da auch die evan-
gelischen Dienstherrschaften ein nachgiebiges
e-utgegenkommen zeigten, so ist nicht zu

.b^eifeln, daß in der strittigen Sache

" Fortschriit erzielt worden sei. Wir
l gen ein Fortschritt, ein alle Desiderien
esriedigender'Ausgleich scheint nicht er-
^eicht worden zu fein. Erst die zwischen
den beiden hiestgen Konfesfionen ver-

embarte „Gottesdienstordnung" von 4. De-
zember 1829, die noch in Kraft ist und
von beiden Teilen sorgsam gehütet wird,
brachte den betreffenden katholischen Dienst-

boten und Handwerksgesellen eine Er-
leichterung. Jn dieser Vereinbarung ver-
pflichteten sich nämlich die evangelischen
Konfesfionsgenossen, die Apoftelfeiertage
auf katholische Feiertage zu verlegen und
diese Tage auch ihrerseits als bürgerliche
Feiertage zu halten.

St. Ulrich und St. Afra in

Lvnrttemberg.

Von Bikar Brehm.

^^ein Verzeichnis von Ulrichskirchen
und -kapellen weist einige Ab-
weichungen gegenüber dem Reiter'schen
im D.-A. von Schwaben XXV (1907)
S. 175f. auf: Bodnegg hätte St. Magnus
als Mitpatron, in Dietmavs wäre St.
Ulrich allein gnädig. Emerkingen ver-
ehrt St. Ulrich nicht, sondern als Kirchen-
patron St. Jakobus d. Ä. und als Ka-
pellenpatron St. Wolfgang. Für Psron-
stetten habe ich eine Nikolauskirche ver-
zeichnet. Die Kompatrone von Wehingen
wurden bisher nirgends angegeben. Für
Wolfegg wird bald St. Ulrich nicht an-
gegeben, bald fehlt St. Franziskus von
Asfisfi. Die Mochertshguser Kirche soll
neben Katharina auch dem hl. Ulrich ge-
weiht sein. Für Bildechingen verzeichnet
„das Königreich Württemberg" II. 195
als abgegangen nur eine Antonius- und
eine Annakapelle. Der Patron von Gold-
bach nnd Pfraunstetten war mir bisher un-
bekannt. Jch kann nicht umhin, dem
Bedauern Ausdruck zu geben, daß sowohl
„das Königreich Württemberg" als auch
der „Realkatalog des Bistums Rotten-
burg 1905" die Patrone mancher katho-
lischer Kirchen und Kapellen, ersteres aus
leichter verständlichen Gründen auch die
vieler jetzt evangelischer Kultstätten aus
katholischer Zeit nicht angibt. Jn Heu-
bach war auch die romanische, evangelische
Stadtkirche dem hl. Bischof von Augs-
burg geweiht. Jggingen hat keine Ulrichs-
kapelle. St. Ulrich war mit Maria Patron
sowohl der Klosterkirche Adelberg von 1181
als auch der Pfarrkirche Hundsholz-Adel-
berg uud der Hospitalkirche in Stuttgart.
Die Kirche von Nerenstetten hatte St.
Magnus zum Beschützer, St. Ulrich da-
 
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