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Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 26.1908

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Merk, Gustav: Die Statuten der Priesterbruderschaft an der Liebfrauenpfarrkirche zu Ravensburg, [2]
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Literarisches
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https://doi.org/10.11588/diglit.20209#0092

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76

gen gegen die eigenen Pfarrer anzetteln,
die folgsainen Geistlichen abwendig machen
und znm Ungehorsam aufstacheln, wenn
sie nicht in klerikaler Kleidung, wie die
Statuten es bestimmen, daherkommen und
andere Argernisse geben, Der Psarrer
von St. Maria soll auch 2 bis 3 mal
im Jahre die St, Jodokskirche visitieren,
ob Alles reinlich sei, vor allem die
Purifikatorien, Corporalien unter der
Verpflichtung, Zuwiderhandelnde bestimmte
Stunden in der Kirche zu St, Jodok
oder in der Bibliothek der Pfarrkirche
zu St. Maria festzuhalten. Die Geld-
strafen hat er aber dem St Jodokspfarrer
zu übermitteln, daß er sie zum Zweck
der Ausschmückung seiner Kirche verwende.

Bei Prozessionen, neuen oder von Mters
her schon eingeführten, z. B. am Markus-
tag, Bittwoche, Fest des hl. Matthäus,
vierzigstündigem Gebet und ähnlichen hat
derPfarrervonSt.Jodoknach altemBrauch
mit den Patres Karmelitern der oberen
Pfarrei sich anzuschließen und nicht um-
gekehrt. Um so weniger kann und darf
er seine Geistlichen von den Prozessionen
und öffentlichen Bittgängen zurück- nnd
fernhalten, wie auch in Konstanz alle
Pfarrer der oberen Pfarrei hierin sich
anschließen. Der, welcher dies in Zu-
kunft ändern wvlle, gelte als Vernichter
nnd Störer der Andacht zu einer Zeit,
wo das Volk am meisten erbaut werden
müsse und mit Censuren nach altlöb-
licher Gewohnheit solle gegen den vor-
gegangen werden, der in Ärgernis geben-
der Weise dieser Bestimmung in Zukuiift
entaegenarbeite.

Ut Ilg.66 cko Stgtnlis gUN6 ulinnm 6N-
cknnt nck solins Ooi glorinin 6t voram
olori UgveiispiiiZeiisis rokoriiigtioirvm,
omnium voro Iiieolurum noteriiglom
snlutom.

kck. Literarischcs.

Kallen, vr. Gerh., Die oberschwübischen
Pfründen des Bistums Konstanz und
ihre Besetzung (1275—1508), mit
l Karte. (45/46. Heft der „Kirchen-
rechtlichen Abhandlungen", heraus-
gegeben von Prof. Or. Ulr. Stutz in
Bonn). Stuttgart, Verlag von Ferd.
Enke, 1907, 80, XV! und 308 S.
Preis geh. 11 Mk.

Nur dem vorzüglichen, statlstischen Material,
das gerade für die einst so große DiSzese Kon-
stanz vorhanden ist, hat man es zn danken, daß
eine Arbeit, wie die vorliegende, überhaupt zn
Stande kominen konnte. Der Itbsr cksoiiira.tioni8
von 1275, der lidsr tnxs.tior>is von 1353, der
libsr nra.rLS.rrnn von 1360 nnd die Subsidien-
bücher vom 15. und 16. Jahrhundert sind
Qnellen, wie man sie für die Kenntnis des
Pfründewesens so leicht nicht wieder findct.
Nach einer nicht überflüssigen Feststellung der
nicht immer ganz präzisen Begriffe des rselor
seolssins, plsbg.nus, viesplsdgnus; ineargtns.
vienrius, inäueintus führt der Verfasser die
Leser durch die Archidiakonate Allgän mit den
Kapiteln Lindau, Stiefenhofen, Jsni, Ravens-
burg, Thenringen, Linzgau; Jllergau mit den
Kapiteln Waldsee, Biberach, Laupheim, Dieten-
heim; Archidiakonat Rauhe Alb mit den Deka-
naten Blaubeuren (daneben der Reichsstadt Ulm),
Ehingen a. D., Munderkingen, Riedlingen,
Saulgau, Mengen; Archidiakonat „Bor dem
Wald" mit denLaiidkapitelnMeßkirch,Stockach:e.,
um die Veränderungen im Bestand der Kirchen-
ämter, Pfarreien, Kaplaneien und Meßpfründen,
die er kurz in glücklicher Wortwahl unter deni
Namen „Pfründen niederster Orduung" begreift,
in der Zeit von 1275—1508 nachzuweifen. Da-
nach entfallen auf Oberschwaben, welches dcr
Verfasser aber, wie man bereits bemerkt haben
wird, etwas wciter als gewöhnlich, nämlich die
Landschaft zwischen Jller, der rauhen Alb bis
Westerheim, die Linic Beuron bis zur Greuze
des Kapitels Stockach, den Bodenfee und noch
die Nordgrenze des Bistums Chnr saßt, mehr
als ein Bicrtel sämtlicher Pfnrreien der Diözefe
Konstanz, nemlich 443, wovon iudes 41 wegen
Geringfügigkeit und hauptsächlich infolge der
Jnkorporationspolitik der Klöster wieder ein-
gehen. Auffallend ist, daß verschiedene Reichs-
städte, wie Buchhorn, Buchau, erst im Spät-
mittelalter eiue eigenc Pfarrei erhielten. Ka-
planeien und Meßpfründen gab es eine Menge;
Kallen zählt in den Städten 405, auf dem
Lande 255 auf. Das Überwiegen diefer kleineu
Pfründen in den Städten, namentlich den
Reichsstädten, hat seinen Grund in dem durch
den Haudel hervorgerufenen größeren Wohlstand
dcrselbcn. Diescs Überwuchern der kleinen 6ou-
grua.8 hatte übrigens auch feine Schatteuseiten,
indem es ein geistliches, der Kirche nicht förder-
liches Proletariat aufkommeii ließ, dann diese
Pfründen doch immer wieder an der Hauptstelle
der Pfarrei, zehrten und des Weiteren den
Sondergeist nährten; jede Zunft, jedes Geschlecht
von einiger Bedemnng wollte fchließlich einen
eigenen Meßpriester haben, desfen Pfründe dann
vielsach nur einem Familienangehörigen zu-
kommen sollte. Jm 2. Teil seiner Arbeit geht
der Verfasser auf dic Besctzung der Kirchen-
ämter durch die Patrone rc. über. Jm Ein-
zelnen geht das Laienpatronat über die Pfarreieu
stark zurück; das Reich komnit um feine sämt-
lichen Patrvnatrechte; der hohe und besonders
der niedere Adel weisen starke Verluste durch
Aussterben und Rückgang der Familien aus.
Jm 14./15. Jahrhuudert zogeu die Städte, in-
 
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