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Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 27.1909

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Nr. 1
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Turbo Suecius Monasterii Weissenaw, [1]
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Merk, Gustav: Eine alte Dorfschulordnung für Wolpertswende
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https://doi.org/10.11588/diglit.22620#0031

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15

er Pfarrer in Thaldorf fei. Auf die
verneinende Antwort hin fragt er nach
dem Namen des Pfarrers, läßt ihn
grüßen und feinen baldigen Besuch an-
kündigen, worauf er mit seinen beiden
Kameraden davonjagt Wie der Pfarrer
abends das alles vernimmt, ist er wie
vom Blitz getroffen, bezieht ein höher am
Weinberg gelegenes Häuschen, um dort
Wache zu halten. Dort weilt er Tag
und Nacht, betritt nur verstohlen das
Pfarrhaus, wenn's sein muß, und hält
Pferde znr Flucht bereit. (Schluß folgt.)
Line alte Dsrfschnlordnung
für' lvslpertswende.
Von G. Merk, stöbt. Archivar.
^Molpertswende kam im Jahre l363
IlW bezw. 1419 durch Kauf von Königs-
egg mit Dorf, Kirchensatz und ins pntro-
imtuL an das Spital zu Ravensburg und
bildete mit seinem Amt einen großen Teil
der Territorial-Niedergerichtsbarkeit des
Spitals. Wie die Stadt Ravensburg in
ihren erworbenen Herrschaften es sich an-
gelegen sein ließ, Landschulen z. B. in
Winterbach-Wälde und Schmalegg zu er-
richten und einzuführen, so war auch das
Spital für ein geordnetes Schulwesen in
seinem Territorium besorgt. In Mochen-
wangen unterhielt es die Schule im Bene-
fiziathause mit zum Teil lateinischem Unter-
richt, auf den der Loretokaplan für seinen
Lebensunterhalt angewiesen war, weil nach
Errichtung der Kaplanei eine Pastoration-
teiluug mit dem Pfarrer von Wolperts-
wende aus finanziellen Gründen uner-
reichbar war. Eine Schulordnung zu
Wolpertswende wollte der Mesner und
Schulmeister Franz Anton Zinth alle
Jahre durch den Amman verlesen wissen.
An Schulgeld bezog er vertragmäßig von
Vierrößlern 20 Kreuzer, von Zweirößlern
16 Kreuzer, von Häuslern 10 Kreuzer,
von Beisitzern 6 Kreutzer. Sein Gehalt
belief sich im ganzen auf 26 ft. 24 Kreuzer,
wie er anderweitig in der Nachbarschaft
üblich und hergebracht war. Den Schul-
lohn sollte der Ammann mit den jährlichen
Anlagen einsammeln und ihm in tolo
einhändigen. Wenn ihm auch die Spital-
beamtung nach dem Protokoll vom 20. Dez.
176O>) die Abgabe von den bisherigen
') Spilalarchiv Ravensburg.

I 2 Klaftern Buchen- und 3 Klaftern Tannen-
holz für diesmal noch zu bewilligen be-
müßigte, so war sie aber um so bereit-
j wütiger, auf die Einhaltung seiner im
gleichen Jahre entworfenen Schulordnung
j und deren jährliche Verlesung zu drängen.
Der Inhalt der Schulordnung ist folgender:
1) solle die Schule auf St. Martini
Tag ihren Anfang nehmen und continuieren
bis zu der österlichen Zeit,
2) sobald die Schule ihren Anfang
genommen und die in die Schule „taug-
samen" Kinder in die Schule kommen,
so sollen die Kinder beiderlei Geschlechts,
Knaben und Mädchen nach Ordnung des
Geschlechts besonders gesetzt werden.
3) Wenn morgens die Kinder in die
Schule kommen, so soll der „Schulmeister"
die Kinder antreiben, damit gleich ein
jedes sich nach christka.tholischem Brauch
mit dem heiligen Kreuzeszeichen be-
zeichne und kniend in der Stille das hl.
Vater unser und Ave Maria bete, dar-
nach jedes an seinen gehörigen Ort sitzen
lassen. Sodann solle der „Schulmeister"
den Kindern vorsagen und auweisen, was
sie bis zur ersten Lektion zu lernen haben.
4) Um 9 Uhr vor der ersten Lektion
solle eines von den Schulkindern das ge-
wöhnliche Schulgebet, wie in dem Katechis-
mus zu finden ist, samt dem hl. Vater
unser und Ave Maria vorbeten, dann
solle der „Schulmeister" die Jugend ab-
hören und gleich nachdem eines abgehört
worden, ihm gleich mehr vorsagen und
anweisen, damit jedes weiß, was es zu
tun hat bis zur anderen Lektion.
5) Der „Schulmeister" ist erinnert, daß
er die Jugend sein züchtig mit „abgedeckten"
Häuptern in der Stille lernen taffe, damit
keines das andere mit lautem Lernen
in dem Unterricht belästige oder verhindere.
Wenn aber die Jugend ihm nicht sollte
gehorsamen, so solle er sie gleich auf der
! Tat mit der Rute abstrasen, es mögen es
die Eltern hernach gern oder ungern sehen.
6) Um 10 Uhr vor der anderen Lektion
solle wie bei der ersten Lektion das Stund-
und Schnlgebet vorgebetet werden, nach
der Lektion aber das Vater unser und
Ave Maria samt dem christlichen Glauben,
sodann können die Kinder paarweise aus
der Schule nach Hause gehen.
7) Nachmittags solle der „Schulmeister"
 
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