Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 29.1911

DOI Heft:
Nr. 3
DOI Artikel:
Rummel, Anton: Die Gegenreformation zu Biberach von 1546 - 1618, [2]: (nach den Akten im kath. Stadtpfarrarchiv)
DOI Artikel:
Schön, Theodor von: Herzogin Maria Augusta von Württemberg, [20]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.32978#0071

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
45 —

8) den Predigern gebührt, zu Haus und nicht
in der Kirche zu studieren;
4) früher habe man gewünscht, daß die Tür
zugemacht werde, auf Wunsch sott sie aber
wieder geöffnet werden;
5) sie hätten schon 2 Aufwnrter, sollen noch
mehr Alumni beiziehcn, wie es auch bei
den Katholiken geschehe;
6) dem Früh- und Mittagsprediger sotten jedem
15 fl., den beiden andern Predigern jedem
10 fl., dem latein. Schulmeister 2 Malter
Roggen und jedem von den 3 deutschen
Schulmeistern t Malter Roggen aufgebessert
werden.
Will man weiter eine summarische
Uebersicht über den nakten Rechtsstand-
punkt (ohne Milde und Gewissensfreiheit),
haben, so ist folgendes zu sagen:
1) Zur Zeit der Gegenreformation
wurde die alte Ratsorduung umgeworfen,
wornach vor allem die Patricier ratsfähig
waren. Ob diese Umwerfung nicht wider-
rechtlich war!
2) Die Patricier blieben größten Teils
katholisch zum Vorteil der Katholiken
Biberachs.
3) Die Wahlinstruktion des Kaisers
Karl V. vom Jahr 1551 verhalf vor al-
lem den Patriciern wieder in den Rat.
4) Der überwiegend kathol. Rat hatte
nun das ju8 rokormancü, zwar nicht
gegen die Stadtbürger, jedoch gegen den
Spital und seine Untertanen.
5) Das Kloster Eberbach hatte die
Pfarrgerechtigkeiten zu Biberach im Besitz.
6) Das Kloster halte deshalb das
Recht und die Pflicht für kath. Priester
und kath. Gottesdienst zu sorgen.
7) Wäre das Kloster seinem Recht
und seiner Pflicht ganz nachgekommen,
hätten die Evangelischen schwerlich in die
Stadtpfarrkirche eindringen können.
8) Uebrigens war es noch ein Glück
für die Katholiken, daß Eberbach und
nicht die Stadt im Besitz des Patronats
ivar; andernfalls wäre heute Stadt und
Kirche ganz evangelisch.
9) Rechtsnachfolger von Biberach wurde
1566 der Spital bezw. der Rat zu Bi-
berach. Deshalb spielte sich der Kampf
um die Pfarrkirche im Rat ab.
10) Die Pfarrei Biberach war ein
Reichslehen und deshalb wandte man
sich bei allen diesbezüglichen Streitigkeiten
an den Kaiser.

fierrogin Maria Mgulta von Mtttrmderg.
Von Hofrat Schön.
(Fortsetzung.)
Im Jahre 1749 wünschte Herzog
Friedrich Eugen, der jüngste Sohn Maria
Augnsta's, in preußische Dienste zu treten.
Er schrieb deshalb von Berlin aus dem
König Friedrich II. am 18. Mai 1749
und bat ihn nm Erlaubnis, au seine
Mutter zu schreiben, um sie anzufordern,
ob sie nicht aus ihr Dragonerregiment
verzichten wollte. Sie willigte ein. Am
6. Juni 1749 schrieb er dann von Pots-
dam aus dem König: „Nachdem ich die
gnädige Willensmeinung Euer Majestät
betreffend das Dragonerregimeut meiner
Mutter erfahren habe, hatte ich nichts
eiligeres zu tun, als nach Stuttgart zu
schreiben; ich empfieng in diesem Augen-
blick die Antwort, welche ich mir die Frei-
heit nehme, eurer Majestät zu überreichen.
Sie ist meinen Wünschen konform und
läßt mich nichts weiter verlangen, als die
Befehle eurer Majestät darüber zu über-
reichen." So wurde denn dem Prinzen
das altwürttembergische Dragoner-Regi-
ment zuerteilt und er trat in preußische
Dienste, wie dieses. Im gleichen Jahre
wurde die Stelle eines Kammerjuukers
bei der Herzogin Wittwe erledigt, indem
der Inhaber dieser Stelle nach beständi-
gem Streit mit der Herzogin die Stelle auf-
sagte und bei seinem Hof allein geblieben
war. Es kam ein Cavalier in Vorschlag,
auf welchen die verwittwete Herzogin ihr
ganzes Augenmerk hatte. Weil er aber sei-
ner Reputation nach dem regierenden Hof
nicht paßte, wurde Carl Otto Franz Adam
Stochhorner v. Starein dazu ernannt.
Das Kammerjunker-Dekret vom regieren-
den Hof brachte ihm 1. Angust 1749
der Oberstallmeister von Röder von
Teinach, wo, wie es scheint, Maria Augusta
wieder das Bad in Gemeinschaft von
Sohn und Schwiegertochter besuchte, mit.
lieber das Treiben am Hofe der Herzogin
berichtet in jenem Jahr ein Zeitgenosse:
„So lange der verwittibten Frau Herzo-
gin ihr Oberhofmeister v. Schwarzenair,
ein aufgeweckter Weltmann von neuer
Herkunft lebte, ging es noch gut. Denn
dieser war der einzige Mensch in
der Welt, dem sie wegen ihrer außer-
ordentlichen Grrade und öffentlichen Pas-
 
Annotationen