Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Hinweis: Ihre bisherige Sitzung ist abgelaufen. Sie arbeiten in einer neuen Sitzung weiter.
Metadaten

Beck, Paul A. [Hrsg.]
Schwäbisches Archiv: Organ für Geschichte, Altertumskunde, Literatur, Kunst und Kultur Schwabens — 29.1911

DOI Heft:
Nr. 7
DOI Artikel:
Brehm, Karl: Schwäbische Biographien - Abt Ernest von Zwiefalten, [1]
DOI Artikel:
Selig, Theodor: Zur Geschichte des ehemaligen Augustiner-Eremitenklosters Uttenweiler, [4]
DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.32978#0126

DWork-Logo
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
100

PU8 SIU8 in civitstsm ^ntioelnnm L Lkri8tisni8
äsporkatur; in Mclcksin ecL>s8in iuxta SLLle8iam
8-inctorum npo8tolorum Limonis et lucine mul-
ti8 mirnculi8 clsrum e8t 8SpuItum.
Diese Vita ist durchaus nicht ein ein-
heitliches Ganzes, sondern zerfällt in drei
sehr -ungleiche Teile, deren erster Absch.
1—9 auch Ernests Leben erzählt, wäh-
rend die zwei anderen (Absch. 10 u. Absch.
11) nur seinen Tod berichten. So ein-
fach der Inhalt der Vita erscheint, so fehlt
es doch nicht an Dunkelheiten und Schwie-
rigkeiten, wie weiter unten eine kritische
Würdigung der Nachrichten über Ernest
zeigen wird.
(Fortsetzung folgt.)

81g Lur beschichte aes ehemaligen
Mgustiner-kremitenlilostels Uttenweiler.
(Fortsetzung.)
Hierauf war ?. Joh. Georg Baum-
gartner Vicurius im geistlichen Sachen,
neben einem Laienpriester und Lonkrater
Sixtus Ernst. Zum Verwalter der welt-
lichen Geschäfte, auch in der Haushaltung,
wurde der Vogt bestellt, der jährlich eine
unverdächtige Rechnung ablegte und in
fünf Jahren über 850 fl. an Zins legen
konnte.
Glosse des Cronisten: „Also geht es,
wenn man die rechtmäßige geistliche
Obrigkeit präteriert, welche der Unter-
gebenen beste Erkenntnis hat; und wenn
sich die weltliche Herrschaft in das geist-
liche Regiment einmischt, Junge, Uner-
fahrene zu Vorstehern und Regenten setzt,
die noch nicht haben gelernt untertänig
zu sein, doch anderen sollen vorstehen
und regieren. Man hätte ihn ja auch,
wie die Vorhergehenden, können absetzen,
aber nach gemeinem Sprichwort: „Der
Sparer muß einen Vertenrer, Verprasser
und Verzehrer haben."
Bei dieser Sachlage riet man den
Kastenvögten, sie sollen das Kloster wieder
der Provinz einverleiben. So traten denn
Hans Jakob von Stein und Hans Johann
v. St. in Verhandlungen mit dem
Provinzial der rheinisch-schwäbischen Pro-
vinz ?. Georg Greifsenstein. Ueber
diesen tüchtigen Provinzial siehe Diöces.-
Arch. 1897, S. 51—53. Sie schrieben
ihm, daß ihn nichts als Gottes Gewalt
verhindern solle, innerhalb weniger Tage

von Amts wegen nach Uttenweiler zu
reisen, um alles umständlich zu vernehmen,
damit die Sache besprochen und mit
ihrer Hilfe ins Werk gesetzt werden könne;
er solle im Schloß Einkehr nehmen. Dat.
Uttenweiler, 19. Nov. 1605.
?. G. Greifsenstein ließ sich „weder
die Zeit, noch Angelegenheit hinderlich
sein" und leistete der Einladung folge.
Am 27. Nov. 1605 hatte er zu Utten-
weiler mit den Kastenvögten und ihren
adeligen Beiständen eine Unterredung.
Dabei sprach er vor allem von der Not-
wendigkeit, dem bisherigen Unwesen ab-
zuhelfen und klösterliches Leben und
Disziplin wieder einzuführen („sintemalen
das ganze i^eAoiium an deme stehet,
fürnehmlich aber daran bis llato geprestet").
Seine Intention ging deshalb dahin, daß
das Gotteshaus unter seine Provinz, die
fratre8 aber unter ihn und seine Nach-
kommen, unter deren geistliche Zucht und
Disziplin gestellt werden; anders, meinte
er, könne er nicht helfen. Hiegegen
brachten aber die Kastenvögte und ihre
Mitberater Bedenken vor, indem sie sich
aus ihre Privilegien beriefen und ver-
langten, der Provinzial solle ihnen einen
tauglichen Mann vorschlagen, den sie
dann als Prior bestätigen wollen; auch
wollen sie „zu seinem guten Vorhaben,
sowohl in geistlichem, als weltlichem
Regiment alle gute Assistenz leisten".
Damit war der Provinzial nicht einver-
standen und begründet seinen Standpunkt
mit der Bemerkung, er könne es nicht
verantworten, den einen oder anderen
seiner Leute, die unter seiner Provinz
und Disziplin erzogen wurden, auf deren
Kosten studiert haben, in andere Gottes-
häuser, die seiner Provinz gar nicht in-
korporiert seien (wie das zu Uttenweiler),
zu verordnen; auch fürchtete er, daß —
wenn es doch geschehen würde — solche,
die des Jochs des Gehorsams entladen
wären, auch nicht viel Nutzen schaffen
würden („sehr vernünftig geredet und
im Geist der Weissagung.")
Damit aber die gepflogenen Ver-
handlungen nicht ohne jede Frucht ver-
laufen, machte der Provinzial das An-
erbieten, zwei Konventualen von Utten-
weiler in seine Disziplin auf- und anzu-
nehmen, damit sie des Ordens Regel
 
Annotationen