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Schwäbischer Merkur.

Nro. 66. — Freitag, den i Junii -792.


walt zu zerstören: Er wird darinn von rebellischenFriattL

Rheinland e.
Koblenz, den 27 Mai. Nach Briefen ans Paris ist
die grosse Hofnung der Französischen Ausgewanderten,
deren Erfüllung ganz Europa m Erstaunen ftzsn sollte,
abermals vereitelt. Sie erwarteten hier den König und
die Königin aus Paris und mir ihnen die Z Geschäfts-
Tröger von Preussen, Oestreich und Rußland, und sa-
hen es als eine natürliche Folge an, daß dann sogleich
auch die Generale Lukner und La Fayctte sich für den
ausgewanderten König erklären würden. Nun diß nicht
geschehen wird, so ist ihre Absicht, alle Pairs von Frank-
reich und alle Mitglieder aller Französischen ehmaligen
Parlamente hieher Zusamenzuberufen, u. in einem grossen
ReichsRath L u d w i g XVI. als Gefangenen, und wah-
rend dieser Gefangenschaft den ältesten Bruder des Köni-
ges als souvrainen Regenten des Französischen Reichs
z« erklären.
Preussische Staaten.
Zu der KriegsKasse der in den RheinGegenden be-
stimmten Königl. Preussischen Armee sind schon 202,202
Stücke Friedrichsd'or bezahlt, und nächstens wird sie
zoo,222 Stücke erhalten.
Frankreich.
^Verbannung der eidfcheuen Priesters Am 24
Mai kam die Sache der nicht geschwornen Priester in
der Nat.Vers. zur Sprache. Einige nahmen Rousseau
zu Hülfe, der im Zten Kapitel des bürgerlichen Kon-
trakts sagt: „Zwar muß jeder Mensch frei glauben kön-
nen was er will: aber was andere äussere Punkte des
Religionswesens, nicht GlaubensLehren, bereift, Punk-
te, deren Ano.dnnng dem Staat allein zukommt, da
muß jeder Burger sich gefallen lassen, solche anzuneh-
men und zu beobachten: und nimmt er sie nicht an, so
kann ihn der Sraar aussioffen, nicht als einen gottlo-
sen, nicht als einen ungefellschaftlichen, sondern als ei-
nen Menschen, der unfähig ist, die Geseze des Staats
zu lieben und dessen Wohl sein eigenes aufzuopfei n.^
Julezt sprach Guadet: „Ein mächtiger Fürst hat oen
Entwurf gefaßt, die Französische Konstitution mit Ge-

zosen im Auslande und von Betrügern lm Lande selbst
umerstüzr: Viele der leztern erklären ihre Absichten ge-
gen die Konstitution laut. Soll man nun nicht gegen
diese innere Feinde in unserm Kriege eben die Vorsichts-
Anstalten treffen dürfen als in andern Kriegen. So-
bald irgendwo ein Krieg ansbricht, werden die Unter-
thanen des Feindes das von diesem bekriegteLand zu ver-
lassen genöthigt, ohne daß man einigen Verdacht oder
Zweifel gegen ihre Rechtschaffenheit und ruhige Aufführ
rung vor sich hat. Diß, sagt mau überall, erfordert
die öffentliche Sicherheit. Nun dann ! die eidscheue
Priester sind erwiesene Feinde unsrer Konstitution, Die-
ner des Bischofs von Rom und durch diesen Anhänger
des Wiener Hofs und Entwurfs. Schikte man nicht
einst auch die Jesuiten aus Spanien und Portugal! weg-
weil sie ihr AufhebungsDekret nicht anerkennen wollten
und weil man sich vor ihren geheimen Unternehmungen
fürchtete? Nun was da recht war und «och ist (denn
jene noch lebende ErIesuiten sind noch immer als Ver-
bannte in Italien) das mag auch bei uns recht seyn.^
— Andere dagegen behaupteten: es sei zu hart; wenig-
stens seien nicht aste eidscheue Priester auch Feinde der
Konstitution: man sollte lieber die Quelle alles Haders,
den Konstitut'wnsEid der Geistlichkeit, abschasfen: der
König werde kein hartes Dekret gegen die eidscheue Geist-
lichkeit bestätigen rc. Vergeblich! Man beschloß mit
grosser StimmenMehrheit: „baß als MaasRegel zur
öffentlichen Sicherheit, als Anstalt der allgemeinen Lau-
desPolizei, nicht als Strafe, die Verbannung in be-
stimmten Fallen Statt haben soll."—„Das Direktorium
jedes Departements muß nemlich auf Erfordern von 20
gültigen Bürgern des nemlichen Kantons und auf Gutach-
ten des Direktoriums desDistrrkts wider jeden eidscheuen
Priester, als RuheStörer, die Verbauung befehlen. Und
wenn die Zahl der Bürger, die eine solche Wegführung
begehren, nicht ganz 22 ist , oder das Direktorium des
Distrikts das Gutachten verweigert, so hat das Direkto-
rium des Departements 4 Kommissarien zu ernennens
 
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