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IX.

Der Ailsbau.

(Proceßgesetzgebung in der ersten Hälfte des
19. Jahrhunderts).

Jeden Falls bleibt es eine wichtige Aufgabe der
Jurisprudenz, die germanischen Elemente, die in unserm
heutigen gemeinen Proceßrecht noch vorhanden sind,
aufzusuchen und als solche zum Verständniß zu bringen,
die Aufgabe der Gesetzgebung aber, was davon bleiben-
den Werth hat, zu erhalten und fortzubilden.

Morih Auguft von Vethmann-Holiweg.

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