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Schwartze, Moritz Gotthilf
Das alte Aegypten oder Sprache, Geschichte, Religion und Verfassung des alten Aegyptens: nach den altägyptischen Original-Schriften und den Mittheilungen der nichtägyptischen alten Schriftsteller (Band 1) — Leipzig, 1843

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https://doi.org/10.11588/diglit.17156#0644

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539

System der Hieroglyphik

unnatürlich, dass sie mit dem. ihre säinmtlichen Ausdrücke an Alterihüinlichkeit überbietenden IYRE
ein neu aufgekommenes DICENDO verbunden und nicht vielmehr, wie es namentlich in Gesetzen
zu geschehen pflegte, die ganze Formel nach althergebrachter Weise aufgenommen haben sollte.
Dahingegen begreift es sich von selbst, dass spätere Inschriften, in welchen unsre Formel den ein-
zigen liest alterthümlicher Schreibart darstellt, geflissentlich nicht DICEATDO, sondern das ver-
meintlich ältere und auch in der That relativ ältere DICVNDO anwendeten, bis man zuletzt auf
die Beibehaltung eines Altertümlichen gar keinen Werth mehr legte. Ungleich weniger Sicher-
heit bietet auf derselben Inschrift verto in AVERSVMYE. SIET, dessen Stamm wir dort v. 25.
in ADYORSARIVS und v. 30. in ADVORSVS mit dem 0 geschrieben linden. Denn wie daselbst
ein jüngeres' DETVLERIT und TABVLAS neben dem altern DETÜLERIT und TABOLEIS steht,
so könnte füglich auch AVEilSVM ein Abfall zu der jüngern Latinität sein. — Während das E
bisher dem OE, V und 0 gegenüber trat, und, was im Bezug auf den ihm von mir beigelegten
Lautinhalt von grosser Wichtigkeit ist, sich da, wo man eine frühere und spätere Schreibart mit Be-
stimmtheit unterscheiden kann, als das Aeltere zu erkennen giebt, aus welchem sich demnach die
drei anderen dunkeln I-Laute entwickelten, so sehen wir es jetzt in einer Reihe anderer Sprach-
verhältnisse in eine Linie mit demjenigen I kommen, welches die Alten durch die Benennung des
I ping. zu dem V empor hoben. Nach der Angabe des Lucilius welche wir zu bezweifeln kei-
nen Grund haben, besass das I diesen fetten I-Laut in dem Nominat. pl. der 2t. Declin. und in
dem Dativ, sing, der 3t. Declin. Da jedoch der I-Laut dieser Casus, so viel ich weiss, im Lat.
nie mit dem OE und V bezeichnet Avorden ist (in poploe etc. ist das 0 Bindeglied), so dass
selbst das Griech. Ol und das für dasselbe eintretende OE wie in loyai und Arhnaspoe auf das I
von logi und Avimaspi zurück geführt ward, so ist diess wohl Grund genug zu glauben, dass die-
ses I ping. weniger tief als das regelmässig durch Y geschriebene lautete. Demgemäss wird auch
das E der hierher gehörenden alten Sprachformen PLOIRVME, poploe pilumnoe, fascinoe, DYOM-
YIRES, VITVRIES, sacres, IVRE, ÄJ ARTE, 10VE, IVNONE, APOLONE, SALVTE etc.
einen heilem Laut als das den dunkelsten I-Lauten parallel laufende E gehabt haben. Den äus-
sern und innern Umfang dieses zweiten, hellem E noch genauer angeben zu wollen, würde ein
unerkleckliches Bemühen sein. Nur dürfte kaum zu bezweifeln sein, dass auch diess letztere E
eine immer noch grössere Tiefe besass, als dasjenige, welches man in den Lautschnellen wie z. B.
in Mencrm, FILEA, DEBET, FY7ET, CEPET, in den Genitiven CORPORE, MARE (zu denen
vielleicht auch das plure in plure venit und das jure in jurecßn&ultus 2) zu rechnen ist), so wie

1) S. Lucilius bei Quixtil. und Tehknt. Scaub. oben p. 555.

2) Sosn>. Chams, p. 84. Plure aut minore emptiim antiijui dicebnnf. Ciceho plure venit et Lucilius: plure
Ibras vendunt. Sed consuetudo pluris et minoris dicit. — Ibid. p. 63. lurisconsultus dici debet, non Iureconsultus: licet
CiCKao pro Muren, ita dixerit, et Lucilius secundo, ut jure peritus. Für den Genitiv spricht Folgendes. Iure und plure
wiiren iu dieser Redeverbindiing Ausdrücke der iiltern Latiniliit, für welche späterhin die Genitivform juris und pluris
gewöhnlich wurden. Es ist aber viel nuturgemässer, dass die ältere und neuere Zeit sieb einer älteru und jüngern Form
eines und desselben Casus bedient, als dass sie von einem Casus auf den andern überspringt. Allein es bedienten sich ja
die Schriftsteller der classisclten Zeit zugleich des jure und juris, des plure und pluris, nur der Formen auf is häufiger
als der auf e. Wh-n aiIC[, hierdurch nicht die Verschiedenheit der form, wahrscheinlicher als die der Casus? Wäre plure
in dieser Verbindung ein regelmässiger Ablativ, wie hätte es denn von Chams, p. 189. nach Co.mminian. als ein altes
Adverbium aufgeführt werden mögen? Für die oben besprochene Abwerfung des geuitiviseben S der 3t. Declin. ist auch
 
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