56 I.TH. I.Lap.M.Abschm
deutlich bestimmten Fällen gemeiniglich bey
dem Buchstaben des Gesetzes stehen blieben 4).
Hierzu kam, daß die meisten Richter der Rech-
te unerfahren waren, und daher gemeiniglich
nach dem Gutbestnden des Richters sprachen:
aus welchen und andern Ursachen ihre Gut-
achten , durch die stillschweigende Einwilligung
des Volkes, allmählich fast den Gesetzen gleich
geschätzt 5), und die darinn festgesetzte Mei-
nungen in den Gerichten angenommen, und
daher jus rece; tum 6), receptae tentemiae
7) auch wohl W8ciuile8), in strengem Ver-
stände, genannt wurden.
1) Io. (ÜNK. 8LU8LK 7^/^o-r/r/
Z. F. /. /. (/. c/ttr//. OieNi 1742.
2) ^7. 2F/.
Z LIcLko 0^. /, / /.
4) I 1^.
/sk// §5 r>r
s) Lvi^civs 0^7, 2/.
6) (ü l c L0 s/. / s'.
"7) I,. 2//. ^. 5.
8) §./. 0. /.
Endlich entstanden noch in den Römischen
Gerichten viele besondere Gewohnheitsrech-
te
deutlich bestimmten Fällen gemeiniglich bey
dem Buchstaben des Gesetzes stehen blieben 4).
Hierzu kam, daß die meisten Richter der Rech-
te unerfahren waren, und daher gemeiniglich
nach dem Gutbestnden des Richters sprachen:
aus welchen und andern Ursachen ihre Gut-
achten , durch die stillschweigende Einwilligung
des Volkes, allmählich fast den Gesetzen gleich
geschätzt 5), und die darinn festgesetzte Mei-
nungen in den Gerichten angenommen, und
daher jus rece; tum 6), receptae tentemiae
7) auch wohl W8ciuile8), in strengem Ver-
stände, genannt wurden.
1) Io. (ÜNK. 8LU8LK 7^/^o-r/r/
Z. F. /. /. (/. c/ttr//. OieNi 1742.
2) ^7. 2F/.
Z LIcLko 0^. /, / /.
4) I 1^.
/sk// §5 r>r
s) Lvi^civs 0^7, 2/.
6) (ü l c L0 s/. / s'.
"7) I,. 2//. ^. 5.
8) §./. 0. /.
Endlich entstanden noch in den Römischen
Gerichten viele besondere Gewohnheitsrech-
te