Fünfftens diese (.'tati in ein oder andern Stücke Nicht pariren/
hat ^om millio solches fordrrsamst diesemKäyserl.und Reichs
Karner - Gericht zu derlchten/da alsdann mit k'iscMscher oder
sonstiger Bestraffung gegen dieselbe / verfahren werden solle/
wann sie aber
Sechstens sich gebührend unterwerfen und ihre endlich MM-
liche 8peci6cation versiegelt einhändigen / solle (.'ommituo
selbige atsogletch und in Gegenwart aller dieser Personen nicht
nur mit ihren Pettschasstversiegeln/fondern auch um noch meh-
rerer Sicherheit halben/gedachte Personen ihre eigene privac-
Pettfchafftendabeyzudrucken/oder^otariumvel^oc3rio8zu
solcher Verwahrung zu gebrauchen/allenfalls auch die Stadt
Lübeck/ ob sie wollte/ ihre Stadt-Siegel bey zu drucken erlaubt
feyn; Was nun also verschlossen und bestens verwahret worden/
solle (-ommittio
Giebendens nebst ihrem Bericht über den Verlaust der Sa-
chen/an dieses Käyserl. und Reichs Kamer-Gericht oynver-
wetlt einschlcken/ bey welchen die endliche Declaration^ und
8peciticatione8,ohne daß solche iemand erbrechen oder einsehen
könne/ bis zu Ausgang oder Decickondes kevilorü,verschlossen
aufbebalten werden sollen/jedoch bleibt
Achtens dem Klagenden Theil so wohl dem aQui juramemi
als auch deMaAui eckenckse ckeciarationi8§c8pecitieationi8,
per ^anckatarium, jedoch ohne überflüssiges recelliren / beyzu-
wohnen unbenomen sondern Vorbehalten; dann solle beklagte
Stadt Lübeck lub ticke publica sich verbinden/daß sie ckurants
lice inkevitorio,vonallen denen die Möllnische perrinentien
und Ritzerau/live meckiare sive imrneckiate betreffenden Do'
eumeuceu und Nachrichten/so obgedacht derselben 8^nckicus
8cbxeviu8 und die andern Personen lpeciticiret, Nichts ver-
ändern oder verbringen/ noch solches jemand verstatten/ sondern
alles in lbatu HUO lassen Dolle.
Endlich lstgegen Dr.Zwirlein/um willen er gegen das vor-
mahltge Verbote und publicirte gemeine Bescheide abermah-
len weitläuffttge Materialien rraciirende mündliche Recetle
abgehalten/die Straf zweyer Marck Silbers in den Armen-
Säckel innerhalb ia-Tagen/lub pcx na ckupli öc realis execu-
tiom'8 zu bezahlen/Vorbehalten.
hat ^om millio solches fordrrsamst diesemKäyserl.und Reichs
Karner - Gericht zu derlchten/da alsdann mit k'iscMscher oder
sonstiger Bestraffung gegen dieselbe / verfahren werden solle/
wann sie aber
Sechstens sich gebührend unterwerfen und ihre endlich MM-
liche 8peci6cation versiegelt einhändigen / solle (.'ommituo
selbige atsogletch und in Gegenwart aller dieser Personen nicht
nur mit ihren Pettschasstversiegeln/fondern auch um noch meh-
rerer Sicherheit halben/gedachte Personen ihre eigene privac-
Pettfchafftendabeyzudrucken/oder^otariumvel^oc3rio8zu
solcher Verwahrung zu gebrauchen/allenfalls auch die Stadt
Lübeck/ ob sie wollte/ ihre Stadt-Siegel bey zu drucken erlaubt
feyn; Was nun also verschlossen und bestens verwahret worden/
solle (-ommittio
Giebendens nebst ihrem Bericht über den Verlaust der Sa-
chen/an dieses Käyserl. und Reichs Kamer-Gericht oynver-
wetlt einschlcken/ bey welchen die endliche Declaration^ und
8peciticatione8,ohne daß solche iemand erbrechen oder einsehen
könne/ bis zu Ausgang oder Decickondes kevilorü,verschlossen
aufbebalten werden sollen/jedoch bleibt
Achtens dem Klagenden Theil so wohl dem aQui juramemi
als auch deMaAui eckenckse ckeciarationi8§c8pecitieationi8,
per ^anckatarium, jedoch ohne überflüssiges recelliren / beyzu-
wohnen unbenomen sondern Vorbehalten; dann solle beklagte
Stadt Lübeck lub ticke publica sich verbinden/daß sie ckurants
lice inkevitorio,vonallen denen die Möllnische perrinentien
und Ritzerau/live meckiare sive imrneckiate betreffenden Do'
eumeuceu und Nachrichten/so obgedacht derselben 8^nckicus
8cbxeviu8 und die andern Personen lpeciticiret, Nichts ver-
ändern oder verbringen/ noch solches jemand verstatten/ sondern
alles in lbatu HUO lassen Dolle.
Endlich lstgegen Dr.Zwirlein/um willen er gegen das vor-
mahltge Verbote und publicirte gemeine Bescheide abermah-
len weitläuffttge Materialien rraciirende mündliche Recetle
abgehalten/die Straf zweyer Marck Silbers in den Armen-
Säckel innerhalb ia-Tagen/lub pcx na ckupli öc realis execu-
tiom'8 zu bezahlen/Vorbehalten.