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Concoräire mit dem mir vorgswisenen wahren Ori§i!iLi, solches LttüML
sud üilö Qomriali. FrauenaLb den I2ten Gebrumm I77Z.
/ I' X ^0LNNL8 I"lLrtMLriNU8 fün§st, IXo-
l t^riuL ttLsi ^uratuL IVlxprm.
^6)unctMD su!) I^ic. ö.
,. Lopiä
Emes von dem Hochfürstl. Marggravl- Baaden Baadischm Amtmann
Schweinhuber zu Ettlingen an den Fraumalöifchen Amtmann Girmm
erlassenen Schreibens/ ää. Lglm 1712,
^OANN68 bimtmamm8 ^ÜNZK, l^otLriuF
EV^er Maurer zu Völckerspüch und Zimmermann zu Bürbach haben in hiesiger
Beamrung voriges Jahr und vorhers unterschiedliche Arbeit und neue
Bäu zu Malsch, Dchelbronn, Schlettenbach und der Orthen hiesigen Amts
und Herrschaft Baadm Baaden geftrriger , wovon sie als Ausländische mW
Fremde n:che hiesiger Zunft gehörige Handwercksleurhs memem gnädigsten
-Herrn nach uhralrem Gebrauch und Lmtetten den zchendm Gulden der Amts
Zunft , wo dergleichen Arbeit gemacht worden, und coimMmwer Zu hiesiger Mau-
rer und'Zittumrleuthm Zunft , die solches zu meiner Amrs Txeüerey rechtlich
jährlich zu verrechnen und einzrüiesern har, richtig aozuzahlm schuldig, wie ich
dann selbige auch öfters schon des Beyhalttns anmnnerr , allein weis nicht aus
was Ursach keim Richtigkeit erhalten , dchero meinen hochgeehrtisten Herrn Nach-
barn dimstnachbarlich ersuche, ihnen beeden amtlich zu bedeuten, daß sie morgen
Sonntag über acht Tag zu mir anhero kommen, und ihre selbst bekannte Gebühr
von denen hin und wider dieses Amts gemachte Arbeit ^.ccorä zugleich mit sich
bringen , auch deren solche Richtigkeit psieaen sollen, auf daß ich nicht tlrsach zu
nehmen habe, ihnen derley Arbeit einzustsllen, übrigens der nicht erfolgender Zah-
lung , warum schon öfters auch an vormalige BeamLung geschrieben, anderer
Mittel mich zu bedienen, ich getroste mich aber zu meinem hochgeehrtesten Herrn
Nachbar besserer nachbarlicher Willfahr und diene anbey Nachrichtlich, daß oessm
Zschrtistes heutige nur gar wohl behändiget worden > mit dem daraus ersehen, daß
die Spesarcher Zehend Bauren nunmehr besitten Ernst zu ihrer Schuldigkeit nagen
werden, wofür rempi-ose in derley und andern Occasionen zu dienen nicht er-
mangle , anbey schließlich^ den Augenschein zu huNü. Steinen, welche bis dahin
einmal ohngefttzrer bleiben müssen , demselben zu gefälliger Zeit, doch je ehender je
lieber, anheim lasse, und nur den bestimmten Tag mitein paar Zeilen zuvor er-
warten will.
OonLoräaMiam cum' verä OriZmÄL tuo Lttelmtur , ürb stäe noMriLss.
Frauenalb den i?ten 1750.
^chuncrmn sub I.ic. L. 4.
Lovia
Eines von dem Hochfürstl. Marggrav Baaden Baadischen Zollberei-
" ter AnLelone zu Ettlingen / an den auch Baaden Baadischen Schult-
heißen zu Schellbronn, erlassenen Befehls, ää. zten Mi 1747-
Gefolg des von Hochfürstl. Cammer mtterm 2-Zten fumi s. c. an mich er-
aangenen Befehls hat der Schultheiß denen Bürgermeister anzubefchlen ,
lV daß diese längstens in 8. Tag Zett das im Frühjahr schon verkaufte Hollan-
der Holtz mir io. fl. 50. Kr. ohne Anstand veraccü'cn sollen, wo so-che rm Ent-
stehungsfall sich der herrjchaftbchev Straf unterwürsig machen werden.
Concoräire mit dem mir vorgswisenen wahren Ori§i!iLi, solches LttüML
sud üilö Qomriali. FrauenaLb den I2ten Gebrumm I77Z.
/ I' X ^0LNNL8 I"lLrtMLriNU8 fün§st, IXo-
l t^riuL ttLsi ^uratuL IVlxprm.
^6)unctMD su!) I^ic. ö.
,. Lopiä
Emes von dem Hochfürstl. Marggravl- Baaden Baadischm Amtmann
Schweinhuber zu Ettlingen an den Fraumalöifchen Amtmann Girmm
erlassenen Schreibens/ ää. Lglm 1712,
^OANN68 bimtmamm8 ^ÜNZK, l^otLriuF
EV^er Maurer zu Völckerspüch und Zimmermann zu Bürbach haben in hiesiger
Beamrung voriges Jahr und vorhers unterschiedliche Arbeit und neue
Bäu zu Malsch, Dchelbronn, Schlettenbach und der Orthen hiesigen Amts
und Herrschaft Baadm Baaden geftrriger , wovon sie als Ausländische mW
Fremde n:che hiesiger Zunft gehörige Handwercksleurhs memem gnädigsten
-Herrn nach uhralrem Gebrauch und Lmtetten den zchendm Gulden der Amts
Zunft , wo dergleichen Arbeit gemacht worden, und coimMmwer Zu hiesiger Mau-
rer und'Zittumrleuthm Zunft , die solches zu meiner Amrs Txeüerey rechtlich
jährlich zu verrechnen und einzrüiesern har, richtig aozuzahlm schuldig, wie ich
dann selbige auch öfters schon des Beyhalttns anmnnerr , allein weis nicht aus
was Ursach keim Richtigkeit erhalten , dchero meinen hochgeehrtisten Herrn Nach-
barn dimstnachbarlich ersuche, ihnen beeden amtlich zu bedeuten, daß sie morgen
Sonntag über acht Tag zu mir anhero kommen, und ihre selbst bekannte Gebühr
von denen hin und wider dieses Amts gemachte Arbeit ^.ccorä zugleich mit sich
bringen , auch deren solche Richtigkeit psieaen sollen, auf daß ich nicht tlrsach zu
nehmen habe, ihnen derley Arbeit einzustsllen, übrigens der nicht erfolgender Zah-
lung , warum schon öfters auch an vormalige BeamLung geschrieben, anderer
Mittel mich zu bedienen, ich getroste mich aber zu meinem hochgeehrtesten Herrn
Nachbar besserer nachbarlicher Willfahr und diene anbey Nachrichtlich, daß oessm
Zschrtistes heutige nur gar wohl behändiget worden > mit dem daraus ersehen, daß
die Spesarcher Zehend Bauren nunmehr besitten Ernst zu ihrer Schuldigkeit nagen
werden, wofür rempi-ose in derley und andern Occasionen zu dienen nicht er-
mangle , anbey schließlich^ den Augenschein zu huNü. Steinen, welche bis dahin
einmal ohngefttzrer bleiben müssen , demselben zu gefälliger Zeit, doch je ehender je
lieber, anheim lasse, und nur den bestimmten Tag mitein paar Zeilen zuvor er-
warten will.
OonLoräaMiam cum' verä OriZmÄL tuo Lttelmtur , ürb stäe noMriLss.
Frauenalb den i?ten 1750.
^chuncrmn sub I.ic. L. 4.
Lovia
Eines von dem Hochfürstl. Marggrav Baaden Baadischen Zollberei-
" ter AnLelone zu Ettlingen / an den auch Baaden Baadischen Schult-
heißen zu Schellbronn, erlassenen Befehls, ää. zten Mi 1747-
Gefolg des von Hochfürstl. Cammer mtterm 2-Zten fumi s. c. an mich er-
aangenen Befehls hat der Schultheiß denen Bürgermeister anzubefchlen ,
lV daß diese längstens in 8. Tag Zett das im Frühjahr schon verkaufte Hollan-
der Holtz mir io. fl. 50. Kr. ohne Anstand veraccü'cn sollen, wo so-che rm Ent-
stehungsfall sich der herrjchaftbchev Straf unterwürsig machen werden.