Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
I. Die Thronwirren unter den Nachfolgern Königs Thutmosis' I., ihr Verlauf und ihre Bedeutung.

Gottesvater <jj|> ^ * >ih-hj-f(;fl) nennen, sowie drittens König (ofPf- "~\ Sebek-hötep, der
sich „geboren von der Königsmutter x 'Iw/ii-idw"2) und „erzeugt vom Gottesvater

Mentu-hötep"3) nennt. Von dem 4ten König Amenemhet, der „geboren von der Königsmutter

11

eines Königs war, wenn damit Amenemmes I. gemeint ist, der der Begründer der I2ten Dynastie

^0<$H Nfri....." heisst4), ist es ebenfalls nicht unwahrscheinlich, dass er nicht Sohn

war. — Die Familienverhältnisse des 5ten Königs ^^^fjj Mentu-hötep „geboren von der

anz unbekannt, die des 6ten, Königs
^ ^ Isis" genannt wird, werden uns noch

Königsmutter (| &_aJij^$l] * h'11" (LDH 149 f.) sind uns ganz unbekannt, die des 6ten, Königs

Thutmosis' III., der „geboren von der Königsmutter

weiter unten näher beschäftigen (§§ 9—12).

Was dafür spricht, dass alle diese Könige, die den in Frage stehenden Zusatz führen,
wirklich nicht Söhne eines Königs waren, wie das ja bei mehreren sicher war, das ist wohl der
Umstand, dass ihre Mütter alle dabei nur den Titel „Königsmutter" erhalten, der doch durch
das vorhergehende „geboren von" eigentlich überflüssig ist, während die Titel „Königsgemahlin"
oder „Königstochter", die ja ungleich bedeutsamer für die Abstammung des Königs, ihres
Sohnes, wären, niemals dabei erscheinen. Das führt doch wohl notwendig zu dem Schluss, dass
jene Königsmütter eben nicht Gemahlin oder Tochter eines Königs waren. — In unserem Falle
wäre die Weglassung des Titels „Königsgemahlin" aber umso unbegreiflicher, da Thutmosis I. in
der betr. Urkunde den Behörden seine vollständige Titulatur mitteilt und sie anweist, dass Eide
bei dem Namen seiner Majestät „geboren von der Königsmutter Sn-j-snb" zu leisten seien. Es
ist undenkbar, dass bei einer solchen Gelegenheit ein so wesentlicher Titel der Mutter des Königs
unterschlagen worden sei.

Es ist aber überhaupt immer verdächtig, wenn eine Frau nur als Königsmutter, nicht als
Gemahlin eines Königs bezeichnet ist. In der Hälfte der Fälle, die unten im AnhangeI zusammen-
gestellt sind, ist es sicher oder sehr wahrscheinlich, dass die so bezeichneten Personen in der That
nicht die Gemahlinnen von Königen, sondern von Privatleuten gewesen waren (No. I. 3. 6—8.
13—15. 19. 21), bei einigen, zu denen die oben erwähnten gehören, ist es ungewiss (No. 2. 4. 5.
9—11. 16); nur bei vieren ist es sicher nicht der Fall und diese 4 Personen sind beachtenswerter-
weise nur vereinzelt so bloss als Königsmütter bezeichnet auf solchen Denkmälern, wo sie so
oft mit ihrer vollen Königinnentitulatur erscheinen, dass ein Zweifel über ihre Stellung nicht auf-
kommen konnte, was in unserem Falle aber, wo die Königsmutter nur einmal genannt ist, sehr
leicht eintreten konnte. Ja in einem der 4 Fälle beruht sogar die Weglassung der andern Titel auf
blosser Spielerei, indem man die Königin in jeder Inschriftzeile mit einem andern Titel erscheinen
lassen wollte (No. 18), in einem andern heisst die Königin wohl nur deshalb allein „Königsmutter",
weil es sich dort gerade um die Geburt ihres Sohnes, des Königs, handelte (No. 12).

§ 3. Ein weiterer Beweis dafür, das die Mutter des Thutmosis' I. nicht Gemahlin eines

1) Mar. Abyd. II 40 g. Petrie HSst scar. 293. 294. 307.

2) R. J. H. 298. Mar. Mon. div. 48 j. Petrie Ilist. scar. 290.

3) Cat. d'Ab. 1383. Petrie Hist. scar. 291/2.

4) Verschollene Statuette, ehedem im Louvre, publ. Leps. Kgsb. 178. Statt des dem Namen Usertcsen folgenden
j|J (J ist viril. ^ (j (j zu lesen?
 
Annotationen