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Sethe, Kurt [Hrsg.]; Partsch, Josef [Bearb.]
Demotische Urkunden zum ägyptischen Bürgschaftsrechte vorzüglich der Ptolemäerzeit — Leipzig, 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.44567#0542

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528 Sethe-Partsch, Demot. Bürgschaftsurkunden. [xxxn.
verpflichtende Wirkung des Schuldversprechens gekannt hat, auch
in Fällen, wo dieses nicht mit Stellung einer Bürgschaft durch
Handschlag eingegangen war.
§ 2. Die mündliche Erklärung bei dem Handnahmeakt.
Neben dem Handnehmen scheint für die ägyptische Bürg-
schaft es auch bezeugt zu sein, daß der Bürge bei dem Hand-
nehmen ein „Rufen“ tut. Daß dieses Rufen ein Wort ist, welches
allgemein eine verpflichtende Erklärung bezeichnet, ist deutlich.
In P. Ryl. 36 (Urk. 15 § 17 b) kommt es deutlich für die Garantie-
erklärungen vor, welche der Verkäufer in der abgibt. In P.
dem. Straßb. Wiss. Ges. 18 steht es an der Spitze der Erklärung als
Verpflichtungswort: „ich rufe, d. h. garantiere ...“?) Es ist endlich
als technischer Ausdruck für die mündliche Erklärung bezeugt, durch
welche neben dem Verkäufer ein Dritter bei der Prasis als secundus
auctor, wie die Römer sagen würden, auftritt, der durch Rufen
zur Urkunde „die Mithaftung neben dem Verkäufer übernimmt“.1 2 3)
Mit dem Handschlag verbunden wird das Rufen in dem amtlichen
Schreiben Urk. 17 (P. Brit. Mus. 10531) erwähnt.8) Ein Unter-
gebener des Archiphylakites Heriubastis, vom Anubieion in Memphis,
schreibt an diesen, wenn ich den Brief, den Sethe oben übersetzte4),
etwas freier wiedergebe: Du erkundigst dich nach der Angelegen-
heit des Dorfschreibers Harmachis, Sohn des Esemhab, den Dorf-
schreiber von ..., der entlassen werden sollte. Dies war mir
möglich, denn er hat noch insgesamt 100 Talente. Man hat für
ihn bezüglich dieses Betrages dem Strategen garantiert („gerufen“),
damit er nicht verhaftet stromab gebracht werde. Die Namen
der Leute, die dem Strategen gegenüber sich (durch Handnehmen)
verbürgten, sind Teos, Sohn des Esemhab, und Paembechis, Sohn
des Haro-o und Papsenpsennechuthis(?), Sohn des Harendotes,
Sohnes des Harpeechois, und Horus, Sohn des Miysis, zusammen
4 Personen. Sie haben sich dem Strategen verbürgt. Er hat ihn
losgelassen. Sie haben einen Eid über den Wert geleistet, indem
1) Ptolemäischer Erbstreit (Gradenwitz, Preisigke, Spiegelberg) S. 50.
2) unten in der Darstellung der Zustimmungserklärungen.
3) schon vorgelegt von Sethe, Sarapis (Abh. der Gott. Ges. d. Wiss. N. F. XIV,
No. 5, 1913) S. 90.
4) oben S. 433/5·
 
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