24
WUEETTEMBERG.
nach den Farben des Schildes, sondern nach denen des
Helmkleinods gewählt nnd zwar r. und g.
II. Mömpelgard (Montbellegarde, mons bellegardus),
eine Grafschaft, die i. J. 1444, nach dem Tod der lezten
Gräfin von Mömpelgard, Henriette, durch Erbschaft an die
württemb. Grafen fiel, bei deren Stamm und Haus sie
auch blieh, bis die französische Revolution sie demselben
i. J. 1796 zu Gunsten Frankreichs entriss. Sie war in
früheren Zeiten und durch drei Jahrhunderte mehrmal
die Zuflucht und einzige Rettung für die wiirttemb. Herr-
scher. und selbst der unglückliche, von Kaiser und Reich
geächtete Ulrich fand, nachdem sein ganzes deutsches
Volk ihn verlassen, in seinern Mömpelgard eine sichere
Stätte. Es verdiente darum billig auch noch jezt einen
Plaz in der Erinnerung und ein sichtbares Zeichen dafür
in dem Schilde des Königreichs, gleichwie Preussen das
Wappenbild der längst vergessenen und verlornen Burg-
grafschaft von Nürnberg mit ehrendem Andenken in sei-
nen königl. Schild aufgenommen hat. —
Das Wappen der Grafschaft Mömpelgard zeigt in R.
zwei mit dem Rücken widereinander gekehrte, gekriimmte
g. Fische, gerade wie die österreichische Grafschaft Pfir t
und ähnlich den auch hereits erwähnten Wappen der
Grafschaften Bar und Barby siehe hei Oesterreich und
Preussen).
Das Helmkleinod des mömpelgardischen (gleich wie
des pfirtischen Wappens ist ein gekröntes, r. Jungfrauen-
bild mit g. Gürtel und g. aufgelösten Haaren, von dem
in der Form zweier emporgehobener Arme zwei g. Fische
abstehen. — Die D e c k e n dieses Wappens sind r., g.
III. Das dritte Wappen ist das der H e r z o g e von T e ck
(nicht des Herzogthums Teck, da es ein solches im ei-
gentlichen Sinne des Wortes nie gab). Die Gescliichte
dieses Geschlechtes ist ein sprecliendes Beispiel wandel-
barer Grösse. Von der Höhe, der Macht und dem Anse-
hen eines der mächtigsten Dynasten-Häuser kamen sie
durch Unglück und schlechten Haushalt imrner mehr herab,
von Stufe zu Stufe, bis sie endlich mit der Veräusserung
ihres lezten Stamm-Gutes, des Schlosses Teck, an Würt-
temberg (1383) dem Untergang mit Riesenschritten sich
näherten und ihn in dem Tod des lezten Teck, der als
Geistlicher zu Basel an der Pest starb, i. J. 1439 wirk-
lich fanden.
Das Wappen der Herzoge von Teck ist ein von
und G. geweckter Schild und das Kleinod ein Bracken-
kopf mit Farben und Theilung des Schildes. — Die D e-
cken sind und g.
IV. Des heiligen römischen Reichs Sturmfahne.
Schon zu Zeiten der Hohenstaufen sollen die Grafen
von Württemberg die Würde eines Fähndrich des deut-
schen Reichs bekleidet haben. Sicher ist aber, dass, nach-
dem der unglückselige Streit zwischen Ludwig dem Bay-
ern und Friedrich dem Schönen von Oestreich in der
Kaiserschlacht zu Ampfing zu Gunsten des ersteren entschie-
den worden war, Ludwig die Grafschaft Gröningen sammt
dem Reichsbanneramt dem tapfern Conrad von S c h lü s s e 1-
berg verlieh, von welchem selbe, nach geschehener Aus-
söhnung der württemb. Grafen mit dem Kaiser, durch Wil-
len und Beistünmung des lezteren i. J. 1336 als ein Erblehen
des heil. röm. Reichs an Graf Ulrich von W. abgetreten
wurde. Seit jenerZeit führte das Haus Württemberg das
Reichsbanneramt als ein Erz-Amt des deutschen Reiches
und bei Erhebung in den Herzogstand wurde dem Herzog
Eberhard feierlich Gröningen, „Statt vnd Burg mit
Leuten vnd gütern, wann das zu des Reiclis Sturrn-
fahnen Lehen ist vnd darzugehört“, diese Würde vom
Kaiser bestätigt, „mit der Bescheidenheit (Bedingung),
dass sie (die Herzoge von W.) sollen des Sturmfahnen
besorgen vnd bewahren; als man den zu recht und
billig besorgen vnd bewahren soll, auch der genannte
Herzog Eberhardt vnd seine Voreltern solche Empfehle
vnd Lehen gehabt vnd herbracht haben.“ (Steinhofer III.
p. 596 ff.)
Aus dem Wortlaut der Urkunde ist klar zu ersehen,
dass der gegen Ende des 17. Jahrhunderts von Kur-
Braunschweig erhobene Streit wegen dieses Erz-Amtes
jedes historischen Grundes entbehrte, wie er denn auch
nach vergeblichem Mühen von Seite Brannschweigs bald
wieder aufgegeben wurde und das Reichs-Amt bis zur
Auflösung des deutschen Reichs bei Württemberg verbüeb.
Die Reichs-Sturmfahne, wie sie auf Tafel 39 dieses
Bandes abgebildet, ist nach den älteren Zeichnungen und
Beschreibungen derselben gemacht worden. Ob die Fahne
noch heutzutage irgendwo existire, konnte ich nicht er-
fahren — gezeigt wird sie schon lange nicht mehr.
Die Fahne war in Bannerf'orm von damaszirtem gelben
Seidenzeug und hatte nach Art der alten Banner einen
fliegenden Wimpel, der in eine r. Quaste endete. Die
Lanze oder Fahnenstange war ehenfalls r„ und auf dem
Banner selbst zeigte sich der deutsche Reichsadler,
den Kopf gegen die Stange gekehrt. Diese Reichssturm-
fahne war also jedenfalls älter als diejenigen Banner, auf
welchen der Adler doppelt und mit g. Scheinen begabt
sich zeigt, und ist hierüber das oben (p. 5) über den
deutschen Reichsadler Gesagte zu vergleichen. Sie wurde
in dieser Art jedoch im württemb. Wappen durch mehr
als dreihundert Jahre fortgefiihrt, nur dass spätere Zeiten
sie nach ihrem Geschmack etwas zuschnitten.
Tafei 40.
Drei ältere württemibergische Wappen aus den Jahren
1419-1480.
I. Als Mömpelgard, wie vorhin erwähnt, an Württem-
berg gelangt war, vereinigten die Grafen von W. das
heimgefallene W rappen mit dem ihrigen, und zwar, wie
aus einem Siegel Graf Heinrichs v. J. 1419 iSattler Gra-
fen, V, tab. III.) ersichtlich, zuerst dadurch, dass sie den
Schild spalteten, ins vordere Feld Alt-Württemb. und ins
hintere Mömpelgard sezten. Das Kleinod war das würt-
temb. Horn mit denFedern, und die Decken waren r„ g.
II. Eine spätere Art dieser Wappen-Vereinigung, welche
namentlich im Familien-Vertrag zu Urach 1473 für alle
Glieder des württemb. Hauses angenommen wurde, war
die, dass man den Schild mit Württemb. und Mömpelgard
geviertete.
Das Kleinod war wieder das bekannte württemb., und
die Decken zu beiden Seiten r. und g.
III. Nachdem die Besizungen der Herzoge von Teck,
auf die angeführte Weise an Württemb. gelangt waren,
wurde das Wappen der Teck auch bald in den Schild
aufgenommen. Zwar finde ich vor der Erlangung der her-
zogl. Würde kein Siegel, in welchem dasselbe zu sehen
wäre, aber noch während der Minderjälirigkeit H. Ul-
richs führten seine verordneten Vormünder in seinem
Namen ein Siegel mit einer Schildeseintheilung wie liier
zu sehen, und selbe schien mir desshalb des Mittheilens
werth, weil darin die Sturmfahne, welche schon in den
etwas älteren SiegelnH. Eberhards nach 1495 vorkömmt,
weggelassen ist.
Der S child ist gespalten, vorne die württemh. Hirsch-
stangen, der liintere Plaz getheilt, oben T e c k, unten
Mömpelgard. Von den zwei Helinen trägt der I. rechts
das Jagdhorn, der II, das teckische Brackenhaupt. — Die
D e c k e n: r. und g.
Tafel 41.
Zwei lierzogliche Wappen. 1495 unü 1598.
Nachdem Graf Eberhard im Bart auf dem Reichs-
tage zuWorms 1495 vom Kaiser M aximilian I. zum er-
sten Herzog, sein Land aber zum Herzogthum erhoben
worden war, erfolgte auch im neuen herzogl. Schild eine
Aenderung und Vermehrung. Derselbe wurde geviertet,
den 1. Plaz bekam Wür ttemberg, den 2. Teck, den 3.
das Erzbanneramt oder dieReichssturmfahne, welche
schräg in ein b. (wahrscheinlich dadurch Luft anzudeuten)
Feld geseztwurde, den4 Plazendlicherhielt Mömpelgard.
Auf dem Schild stehen zwei He 1 me: Württemb. und
Teck. Die Helmdecken: rechts r„ g„ links jj:, g.
Noch bemerke ich hier, dass sowohl Herzog Eber-
hard I. als H. Ulrich kL ihre Siegel zwischen den
beiden Helmen einen Zedernbaum mit einem Bande
umschlungen sezten. Auf dem Bande war der Wahlspruch
der Herrn geschrieben und zwar bei H. Eberhard: At-
tempto, und bei II, Ulrich: Stat animo, welche beide
Wahlsprüche in der damals üblichen Ausdrucksweise, das
WUEETTEMBERG.
nach den Farben des Schildes, sondern nach denen des
Helmkleinods gewählt nnd zwar r. und g.
II. Mömpelgard (Montbellegarde, mons bellegardus),
eine Grafschaft, die i. J. 1444, nach dem Tod der lezten
Gräfin von Mömpelgard, Henriette, durch Erbschaft an die
württemb. Grafen fiel, bei deren Stamm und Haus sie
auch blieh, bis die französische Revolution sie demselben
i. J. 1796 zu Gunsten Frankreichs entriss. Sie war in
früheren Zeiten und durch drei Jahrhunderte mehrmal
die Zuflucht und einzige Rettung für die wiirttemb. Herr-
scher. und selbst der unglückliche, von Kaiser und Reich
geächtete Ulrich fand, nachdem sein ganzes deutsches
Volk ihn verlassen, in seinern Mömpelgard eine sichere
Stätte. Es verdiente darum billig auch noch jezt einen
Plaz in der Erinnerung und ein sichtbares Zeichen dafür
in dem Schilde des Königreichs, gleichwie Preussen das
Wappenbild der längst vergessenen und verlornen Burg-
grafschaft von Nürnberg mit ehrendem Andenken in sei-
nen königl. Schild aufgenommen hat. —
Das Wappen der Grafschaft Mömpelgard zeigt in R.
zwei mit dem Rücken widereinander gekehrte, gekriimmte
g. Fische, gerade wie die österreichische Grafschaft Pfir t
und ähnlich den auch hereits erwähnten Wappen der
Grafschaften Bar und Barby siehe hei Oesterreich und
Preussen).
Das Helmkleinod des mömpelgardischen (gleich wie
des pfirtischen Wappens ist ein gekröntes, r. Jungfrauen-
bild mit g. Gürtel und g. aufgelösten Haaren, von dem
in der Form zweier emporgehobener Arme zwei g. Fische
abstehen. — Die D e c k e n dieses Wappens sind r., g.
III. Das dritte Wappen ist das der H e r z o g e von T e ck
(nicht des Herzogthums Teck, da es ein solches im ei-
gentlichen Sinne des Wortes nie gab). Die Gescliichte
dieses Geschlechtes ist ein sprecliendes Beispiel wandel-
barer Grösse. Von der Höhe, der Macht und dem Anse-
hen eines der mächtigsten Dynasten-Häuser kamen sie
durch Unglück und schlechten Haushalt imrner mehr herab,
von Stufe zu Stufe, bis sie endlich mit der Veräusserung
ihres lezten Stamm-Gutes, des Schlosses Teck, an Würt-
temberg (1383) dem Untergang mit Riesenschritten sich
näherten und ihn in dem Tod des lezten Teck, der als
Geistlicher zu Basel an der Pest starb, i. J. 1439 wirk-
lich fanden.
Das Wappen der Herzoge von Teck ist ein von
und G. geweckter Schild und das Kleinod ein Bracken-
kopf mit Farben und Theilung des Schildes. — Die D e-
cken sind und g.
IV. Des heiligen römischen Reichs Sturmfahne.
Schon zu Zeiten der Hohenstaufen sollen die Grafen
von Württemberg die Würde eines Fähndrich des deut-
schen Reichs bekleidet haben. Sicher ist aber, dass, nach-
dem der unglückselige Streit zwischen Ludwig dem Bay-
ern und Friedrich dem Schönen von Oestreich in der
Kaiserschlacht zu Ampfing zu Gunsten des ersteren entschie-
den worden war, Ludwig die Grafschaft Gröningen sammt
dem Reichsbanneramt dem tapfern Conrad von S c h lü s s e 1-
berg verlieh, von welchem selbe, nach geschehener Aus-
söhnung der württemb. Grafen mit dem Kaiser, durch Wil-
len und Beistünmung des lezteren i. J. 1336 als ein Erblehen
des heil. röm. Reichs an Graf Ulrich von W. abgetreten
wurde. Seit jenerZeit führte das Haus Württemberg das
Reichsbanneramt als ein Erz-Amt des deutschen Reiches
und bei Erhebung in den Herzogstand wurde dem Herzog
Eberhard feierlich Gröningen, „Statt vnd Burg mit
Leuten vnd gütern, wann das zu des Reiclis Sturrn-
fahnen Lehen ist vnd darzugehört“, diese Würde vom
Kaiser bestätigt, „mit der Bescheidenheit (Bedingung),
dass sie (die Herzoge von W.) sollen des Sturmfahnen
besorgen vnd bewahren; als man den zu recht und
billig besorgen vnd bewahren soll, auch der genannte
Herzog Eberhardt vnd seine Voreltern solche Empfehle
vnd Lehen gehabt vnd herbracht haben.“ (Steinhofer III.
p. 596 ff.)
Aus dem Wortlaut der Urkunde ist klar zu ersehen,
dass der gegen Ende des 17. Jahrhunderts von Kur-
Braunschweig erhobene Streit wegen dieses Erz-Amtes
jedes historischen Grundes entbehrte, wie er denn auch
nach vergeblichem Mühen von Seite Brannschweigs bald
wieder aufgegeben wurde und das Reichs-Amt bis zur
Auflösung des deutschen Reichs bei Württemberg verbüeb.
Die Reichs-Sturmfahne, wie sie auf Tafel 39 dieses
Bandes abgebildet, ist nach den älteren Zeichnungen und
Beschreibungen derselben gemacht worden. Ob die Fahne
noch heutzutage irgendwo existire, konnte ich nicht er-
fahren — gezeigt wird sie schon lange nicht mehr.
Die Fahne war in Bannerf'orm von damaszirtem gelben
Seidenzeug und hatte nach Art der alten Banner einen
fliegenden Wimpel, der in eine r. Quaste endete. Die
Lanze oder Fahnenstange war ehenfalls r„ und auf dem
Banner selbst zeigte sich der deutsche Reichsadler,
den Kopf gegen die Stange gekehrt. Diese Reichssturm-
fahne war also jedenfalls älter als diejenigen Banner, auf
welchen der Adler doppelt und mit g. Scheinen begabt
sich zeigt, und ist hierüber das oben (p. 5) über den
deutschen Reichsadler Gesagte zu vergleichen. Sie wurde
in dieser Art jedoch im württemb. Wappen durch mehr
als dreihundert Jahre fortgefiihrt, nur dass spätere Zeiten
sie nach ihrem Geschmack etwas zuschnitten.
Tafei 40.
Drei ältere württemibergische Wappen aus den Jahren
1419-1480.
I. Als Mömpelgard, wie vorhin erwähnt, an Württem-
berg gelangt war, vereinigten die Grafen von W. das
heimgefallene W rappen mit dem ihrigen, und zwar, wie
aus einem Siegel Graf Heinrichs v. J. 1419 iSattler Gra-
fen, V, tab. III.) ersichtlich, zuerst dadurch, dass sie den
Schild spalteten, ins vordere Feld Alt-Württemb. und ins
hintere Mömpelgard sezten. Das Kleinod war das würt-
temb. Horn mit denFedern, und die Decken waren r„ g.
II. Eine spätere Art dieser Wappen-Vereinigung, welche
namentlich im Familien-Vertrag zu Urach 1473 für alle
Glieder des württemb. Hauses angenommen wurde, war
die, dass man den Schild mit Württemb. und Mömpelgard
geviertete.
Das Kleinod war wieder das bekannte württemb., und
die Decken zu beiden Seiten r. und g.
III. Nachdem die Besizungen der Herzoge von Teck,
auf die angeführte Weise an Württemb. gelangt waren,
wurde das Wappen der Teck auch bald in den Schild
aufgenommen. Zwar finde ich vor der Erlangung der her-
zogl. Würde kein Siegel, in welchem dasselbe zu sehen
wäre, aber noch während der Minderjälirigkeit H. Ul-
richs führten seine verordneten Vormünder in seinem
Namen ein Siegel mit einer Schildeseintheilung wie liier
zu sehen, und selbe schien mir desshalb des Mittheilens
werth, weil darin die Sturmfahne, welche schon in den
etwas älteren SiegelnH. Eberhards nach 1495 vorkömmt,
weggelassen ist.
Der S child ist gespalten, vorne die württemh. Hirsch-
stangen, der liintere Plaz getheilt, oben T e c k, unten
Mömpelgard. Von den zwei Helinen trägt der I. rechts
das Jagdhorn, der II, das teckische Brackenhaupt. — Die
D e c k e n: r. und g.
Tafel 41.
Zwei lierzogliche Wappen. 1495 unü 1598.
Nachdem Graf Eberhard im Bart auf dem Reichs-
tage zuWorms 1495 vom Kaiser M aximilian I. zum er-
sten Herzog, sein Land aber zum Herzogthum erhoben
worden war, erfolgte auch im neuen herzogl. Schild eine
Aenderung und Vermehrung. Derselbe wurde geviertet,
den 1. Plaz bekam Wür ttemberg, den 2. Teck, den 3.
das Erzbanneramt oder dieReichssturmfahne, welche
schräg in ein b. (wahrscheinlich dadurch Luft anzudeuten)
Feld geseztwurde, den4 Plazendlicherhielt Mömpelgard.
Auf dem Schild stehen zwei He 1 me: Württemb. und
Teck. Die Helmdecken: rechts r„ g„ links jj:, g.
Noch bemerke ich hier, dass sowohl Herzog Eber-
hard I. als H. Ulrich kL ihre Siegel zwischen den
beiden Helmen einen Zedernbaum mit einem Bande
umschlungen sezten. Auf dem Bande war der Wahlspruch
der Herrn geschrieben und zwar bei H. Eberhard: At-
tempto, und bei II, Ulrich: Stat animo, welche beide
Wahlsprüche in der damals üblichen Ausdrucksweise, das