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Siebmacher, Johann [Begr.]; Seyler, Gustav A. [Bearb.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 1,5,2): Klöster — Nürnberg, 1882

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https://doi.org/10.11588/diglit.27249#0013
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Aachen.

In den Jahren 796 bis 804 erbaute Kaiser Karl der
Grosse die Pfalzkapelle zu Aachen und errichtete bei
derselben ein Benedictiner-Stift. Unter Otto I. wurde
dasselbe 966 in ein Collegiatstift umgewandelt. Als im
J. 1808 Aachen zum Bischofssitz erhoben wurde, trat an
Stelle des Collegiatstifts ein französisches Cathedral-Ka-
pitel. Nach der Beseitigung der französischen Herrschaft
wurde der Bischofssitz nach Köln zurückgelegt und in
Aachen ein neues Collegiatstift errichtet.

"Wappen: Bereits seit der letzten Hälfte des 14.

Jahrh. führt das Collegiatstift das bekannte Wappen
Karls ies Grossen, das etwa um jene Zeit oder noch
früher zur Blüthezeit des Minnegesangs erfunden sein
mochte. Der Schild ist gespalten: rechts in G. ein hal-
ber ^ Adler am Spalt, links in B. mit g. Lilien besät.
(Taf. 1 No. 1).

Unsere Darstellung ist dem Werke des Canonikus
Dr. Bock über die Pfalzkapelle entnommen. Das Original
befindet sich an einem alten Reliquienschrein des Mün-
sters. Das grosse Capitels - Siegel aus dem Anfänge des
16. Jubrhunderts ist noch heute in Gebrauch.

Joachimstein.

Joachimstein frei-weltlich-adeliches evangelisches
Fräuleinstift, errichtet mit Urkunde vom 11. Febr. 1728
von dem chursächsischen Kammerherrn Joachim Sigis-
mund von Ziegler und Klipphausen zur Versorgung
von 12 altadelichen dem Stifter verwandten Fräulein. Die-
selben sillen 16—35 Jahre alt sein und unter einer Stifts-
hofmeisterin stehen. Eingeweiht 19. Nov. 1728, landes-
herrlich bestätigt 26. Juni 1734. (Dorst, Allgem. Wap-
penbuch I. 43). .

Wappen: (nach den Statuten) im s., g.-bordirtem
Schilde, eine r. Mauer dreimal gezinnt, unter der mittle-
ren Zinr.e mit einem g. „Z.“ belegt; auf derselben Zinne
steht eine b. Lilie.

Wie Dorst bemerkt, enthält das Wappen eine An-
spielung auf die Wappen des Stifters und des Markgraf-
thums Oberlausitz. Die v. Ziegler führen in S. einen
gezinnten r. Mauerbalken. Die Oberlausitz in B. eine
g. Mauer. (Taf. 1 No. 2).

Camberg. (Comburg).

Ein von den alten Grafen zu Rotenburg (an der
Tauber) gestiftetes Kloster Benedictiner-Ordens bei Schwä-
bischhall. Bischof Rudolf von Wiirzburg übertrug 1488
das Vogteirecht über dieses Kloster den Schenken zu
Limpurg, wofür die letzteren dem Bisthum vier Dörfer
zum Lehen auftrugen. Auf Betreiben des Schenken Wil-
helm bewilligte Papst Innocenz VIII. die Umwandlung
des Klosters in elft weltliches Chorherrnstift, dessen Mit-
glieder von Adel, zwei aber Doctoren sein sollten. Im
Anfänge des J. 1489 vertauchten die Mönche von Cam-
berg ihre schwarzen Kutten mit dem Chorrock. Zu dem
Ritterstift, gehörten 15 Pfarrdörfer. Das Capitel bestand
aus dem Propst, dem Dechant, sechs Capitularen, vier
Domicellaren unc zwölf Vicarien. Es stand unter der
Landeshoheit dei Bischöfe von Würzburg. Im J. 1802
wurde das, Stift nit seinen Besitzungen an Württemberg
übergeben.

I. 5. II.

Wappen: in B. ein g. Sparren, in dessen Spitze
ein Löwenkopf hineinbeisst, — das angebliche Wappen
der Grafen von Rotenburg. (Taf. 1 No. 3).

Wülzburg.

Die Abtei Benedictiner-Ordens Wülzburg ist nach
Angabe der Chronisten (und zwar zuerst des Mönches
Cuno Mitte des 13. Jahrh.) von Carl dem Grossen, der
an dem besagten Orte eine von seinem Vater gegründete
(?) Kapelle vorfand, gestiftet worden. Das Kloster
wurde von den Kaisern vielfältig in den Schutz des
Reichs genommen, so von K. Friedrich II. im J. 1309,
und vielen seiner Nachfolger. Dem Abte Peregrinus
(f circa 1230) gewährte der Papst den Gebrauch der
Inful und Sandalien. Abt Ulrich (von Fügenstall), wel-
cher in einer Urkunde vom Jahre 1404 den Fürstentitel
beigelegt erhält, besuchte das Concil zu Constanz und
erhielt dort vom Papst Martin das Recht, die Dalmatica
zu tragen. Zugleich bewirkte er, weil er von der Reichs-
stadt Weissenburg am Nordgau vielfach belästigt wurde,
dass Kaiser Sigmund dem Burggrafen Friedrich von
Nürnberg den Schutz des Klosters besonders auftrug.
Aus diesem Schutzrecht entwickelte sich bald ein Herr-
schaftsrecht, welchem sich das schwache Kloster wohl
oder übel unterwerfen musste. Noch im Jahre 1523,
kurz vor dem Ende des Klosters wurde dasselbe mit
Genehmigung der Markgrafen Kasimir und Georg, in
eine „fürstliche Propstei“ d. h. ein weltliches Collegiat-
stift mit 8 Kanonikaten und 4 Vikarien umgewandelt.
Nach einer bezüglichen Uebereinkunft sollten die Mark-
grafen den Propst und 2 Chorherren, — der Propst ein
Kanonikat und 5 Pfarreien, — Dechant und Capitel die
übrigen Pfründen zu besetzen haben. Nur 17 Jahre be-
stand die Propstei; nachdem es dem Stift schon früher
verboten war, neue Mitglieder aufzunehmen, wurde das-
selbe 1540 endlich säcularisirt.

Wappen.

Nach Stieber, dem zuverlässigen brandenburgischen
Archivrathe zu Ansbach, hatte die Abtei das nachfolgende
Wappen: Im blauen ’ Schilde ein s. Schlüssel und ein s.
Schwert ins Andreaskreuz gelegt, und das letztere senk-
recht überlegt von einem goldenen Krummstab *). (Taf. 1
No. 4).

„Am 1. October 1725 schickte der Rath der Stadt
Weissenburg Zeichnungen über die alten Insignia der
vorigen Aebte und des Convents zu Wülzburg nach Ans-
bach (an die markgräfl. Regierung) um damit darzuthun,
dass das Stift wegen seines angeblichen Alterthums und
herausgestrichenen Saalbuches dem Abt mit Unrecht ein
blosses Schwert beilege. Es wurden damals auch Ab-
bildungen zweier in pergamentnen Urkunden unversehrt
gefundenen Wappen von Anno 1400 und 1500 mit vor-
gelegt“ **). Hiervon ist weiter nichts verständlich, als

*) Stieber, Nachricht von dem Fürstenthum Bran-
denburg-Onolzbach. Schwabach 1761. 8. S. 984.

**) 36. Jahresbericht des histor. Vereins von Mittel-
franken 1868. Ansbach. Seite 47.

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