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Siebmacher, Johann [Begr.]; Grass, Carl August von [Bearb.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,6): Der Adel in Baden: nebst Anhang, die Standes-Erhebungen des fürstlichen Hauses Fürstenberg enthaltend — Nürnberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.24727#0018
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m.

Grundherrn 9 stimmfähig und wählbar zur ersten

Kammer.

Nach dem offioiellen Verzeiehniss im Staatsanzeiger vom

IO. Juli 1869 Nr. XX.

Adelsheim, Freiherren. (Taf. 4).

Fränkischer Uradel der in den Reichsrittercantonen
Odenwald und Mittelrhein einverleibt war und noch
jetzt im Besitze der gleichnamigen Grundherrschaft
ist. Von den zahlreichen Linien, in die sich die Fa-
milie theilte, bestehen nur noch 3. In Baden die
Sennfelder und Adelsheimer (Oberschlösser), in Wür-
temberg aber die Wachbacher 'Linie. Die Freiherrn-
würde, vermöge der Reichsunmittelbarkeit, ist überall
anerkannt.

Grundherrliche Besitzungen 1843 in Baden: I. Senn-
feldei) Linie: Antheil an der Grundherrlichkeit Adels-
heim, Hergenstadt, Wemmershof, Sennfeld und Volks-
hausen im Amt Adelsheim, ferner das zwischen Wür-
temberg und Baden gemeinschaftliche Dorf Edelfingen
an der Tauber im Amt Gerlachsheim.

II. Oberschlösser Linie: Antheil an denselben

Grundherrschaften etc. mit Ausnahme von Sennfeld
und Volkshausen, dann den Hof Laudenberg, vormals
mainzisches Lehen.

Die Familie gehört (1869), vermöge ihrer Besitz-
ungen, zu den stimmfähigen und wählbaren Grund-
herren.

Wappen: in S. ein nach rechts gewundenes

von S. und ££ getheiites Steinbockshorn.

Kleinod: Zuweilen gekrönter Helm mit 2 von
s. und ij: getheilten Steinbockshörner.

Decken: s.

Vermehrtes Wappen: Kaiser Siegesmund

fügte dem Kleinod des Stammwappens 1442, zwischen
den Hörnern, eine wachsende, armlose, gekrönte s.
Jungfrau, mit abwärts hängenden g. Haaren und Zopfe
hinzu. Im Uebrigen blieb das Wappen unverändert.

Audlaw - Hellingen, Grafen. (Taf. 4).

Uradel aus dem Eisass , dessen gleichnamiges
Stammhaus bei Bar gelegen. Frühere Schreibart

Andlow, Andelo etc. Mitglieder der Reichsritterschaft
in den Cantonen in Schwaben und im Eisass. Günther
1141 Abt zu St. Blasien. Dietrich erscheint 1165 auf
dem Turnier zu Zürich. Ehrenfried 1209 auf dem zu
Worms. Matthäus war 1448 Abt zu Marbach und
Georg 1460 erster Rektor der Universität zu Basel,
Arbogast wurde 1607 - Maltheser und Johanniter-Ordens-
ritter , später Grossprior in Deutschland und die Ge-
brüder Maria Rudolf Friedrich Ernst und Ludwig
Franz wurden am 16. März 1676 in den Reichsfreiherrn-
stand erhoben, der ihnen am 6. August 1773 von
Frankreich bestätigt wurde. Die französische Grafen-
würde aber kam 1802 in die Familie und zwar an die

Linie zu Kleinlandau im Eisass; die Linie zu
Homburg in Baden wurde 1814 von Oesterreich ge-
graft und in dieser Würde vom Grossherzog von Baden
anerkannt; die Linie zu Birseck, ebenfalls in Baden,
blüht allein noch im Freiherrnstande. Wegen Birseck.
Homburg und Bellingen, sowie Antheil an Stockingen
zählt das Geschlecht (1843) zum ritterschaftlichen
(grundherrlichen) Adel des Grossherzogthums und ist
(1869) stimmfähig und wählbar zur ersten Kammer
der Ständeversammlungen im Bezirk oberhalb der
Murg.

Stammwappen: ln G. ein r. Kreuz, dessen

Enden den Schildesrand berühren.

Kleinod: Gekrönter Mannesrumpf mit g. Her-

melin verbrämtem Kleide.

Decken: r. g.

Gräfliches Wappen: In G. ein ££ doppelter

g. bewehrter Adler auf der Brust das Schild mit dem
Kreuze (Stammwappen) tragend.

Kleinod und Decken wie beim Stammwäppen.

Die Grafen von A. müssen aber auch öfter nur
das Stammwappen führen, wenigstens findet sich
solches allein bei Tyroff etc.

Audlaw - Birseck, Frhrn. (Taf. 4).

Andlaw - Birseck, desselben Stammes wie die Gra-
fen. (Sieh. d. Art.) (1843) mit Hugstetten Landamts
Freiburg ritterschaftlich begütert und deshalb (1869)
stimmfähig und wählbar zur ersten badischen Stände-
kammer im Bezirk oberhalb der Murg. Hugstetten
kam durch Heirath an den grossherzoglichen Minister
und Hofrichter Frhr. v. A. zu Freiburg; derselbe war
vermählt mit einer Tochter des k. k. Regierungsraths
Frhrn. Franz von Schakmin, welcher, seit 1793 mit
Hugstetten belehnt, ohne männliche Nachkommen
starb.

Wappen: Das Stammwappen wie bei den Grafen
von A. angegeben.

Staatsanzeiger Nr. XX. de 1869 S. 184. Kolb,
hist. Lex. Bd. II. S. 96 etc.

Berckheim, Frhrn. (Taf. 4).

Uradel aus dem Untereisass, Stamm-und Wappen-
genossen derer von Andlaw, Mitglieder der freien
schwäbischen deutschen Reichsritterschaft in den Kan-
tonen Neckar-Schwarzwald und Ortenau. Das Stamm-
haus Berckheim liegt nahe bei Andlau im Eisass.
Cuno v. B. lebte 1291. Hochverdiente Staatsmänner
aus dem Geschlechte entsprossen, dienten dem Gross-
herzogthum.
 
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