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Grass, Carl August von [Bearb.]; Siebmacher, Johann [Begr.]
J. Siebmacher's großes und allgemeines Wappenbuch: in einer neuen, vollständig geordneten u. reich verm. Aufl. mit heraldischen und historisch-genealogischen Erläuterungen (Band 2,6): Der Adel in Baden: nebst Anhang, die Standes-Erhebungen des fürstlichen Hauses Fürstenberg enthaltend — Nürnberg, 1878

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https://doi.org/10.11588/diglit.24727#0043
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Y

Adelsgeselilechter,

deren Grrnndbesitz nicht ritterschaftlich ist, oder deren Mit-
glieder im Grossherzogthum nur bedien stet sind oder im

Laufe dieses Jahrhunderts waren.

Zusammengestellt aus den Akten des Grossherzoglichen Ministeriums der Justiz und des Auswärtigen,
des Fürstlich Fürstenberg’schen Hauptarchivs, sowie den Hof- und Staatshandbüchern, dem Handbuch
für Baden und seine Diener vom Freiherrn von Wechmar (1846), dem Universallexicon für Baden (1847),

den gräflichen und freiherrlichen Taschenbüchern etc.

A.

Fürsten.

Wretle. (Taf. 19.)

Pfälzisches Geschlecht. Ferdinand Joseph Wre-
den, kurpfälzischer Geheimerath, geh. 1788, f im Januar
1798, wurde, München den 17. Mai 1790, unter Verän-
derung des Namens Wreden in Wrede und Beibehal-
tung des bisher geführten Wappens, vom Kurfürsten von
Pfalzbaiern, als damaligem Reichsvicar, in den erblichen
Adels- und Reichsfreiherrnstand, erhoben. Einer seiner
Söhne, Karl Philipp, geh. in Heidelberg den 29. April
1767, war 1799 Oberforstmeister, ging aber in Militär-
dienste über und nahm an allen folgenden Feldzügen an
der Spitze der bairischen Truppen, unter Napoleon, ent-
scheidenden Antheil und wurde 1809 französischer Graf.
Als aber am 8. Oktbr. 1813 Baiern dem Rheinbund ent-
sagte, kämpfte er mit grossem Erfolg gegen Frankreich,

wurde am 7. März 1814 Feldmarschall und am 9. Juni
1814 in den bairischen Fürstenstand erhoben, erhielt von
seinem Monarchen, Ellin gen zum Thron- und Mann-
lehen und f daselbst am 12. Decbr. 1838.

Die Grundherrschaft Langen zell, Amts Heidel-
berg, gehörte der Familie, über welche Näheres in der
Abtheilung „Hoher Adel“ dieses Werkes, zu finden ist.
Die Brüder des Fürsten standen in badischen Diensten;
siehe unter „Freiherrn“.

Wappen: in G. einen gr. Lorbeerkranz mit 5 r.
Rosen, 1. 2. 2. Im Ausschnitt des rechten Obereckes, in
B., pfahlweise stehend, ein s. Schwert mit g. Griff.

Auf dem Schilde die Fürstenkrone.

(Badisches Lex. S. 1162 etc. Hof- und Staatshaus-
buch. Gritzner, Mittheilungen.)

Anmerkung. Berichtigend zu der Abfheilung III S. IG muss bemerkt werden, dass die Freiherrn von Wittenbach
auch wählbare Grundherren sind. Als nur stimmfähig sind dieselben im Staatsanzeiger für Baden, 1869 No. XX S. 186 auf-
gefuhrt, weil damals die betheiligten Familienmitglieder noch nicht volljährig waren.

Bd. II. Abth. 6.

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