Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Geographische Voraussetzungen

35

tungen können den Schluß rechtfertigen, daß die auffallend kleine Gmünder Mar-
kung - sie reichte zunächst nur etwa von St. Leonhard im Osten bis einschließ-
lich St. Katharina im Westen* * 8 - erst nach der Festlegung der kirchlichen Juris-
diktionsbezirke ausgeschieden worden ist. Sie wurde herausgeschnitten aus den
Grenzwäldern der älteren Markungen Straßdorf und Wetzgau, somit also durch
einen bewußten Eingriff geschaffen. Wenn die Chroniken für den Namen ,Kai-
sersgereuth' die Erklärung geben „ein vom Kaiser ausgereuteter und gebauter
Ort“9 oder „weilen die Waldung vom Kaiser ausgereutet worden“10, so ist damit
ein vereinfachender Nenner gefunden für den wirklichen Sachverhalt: daß wohl
schon bei der ersten Anlage das Siedlungsgebiet dem Wald abgerungen werden
mußte, aber nicht für Bauern, sondern für Handwerker und Händler, daß sich
dann aber erst recht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Stadt umfang-
reiche Rodungen als notwendig erwiesen haben; sie wurden noch im 19. Jahrhun-
dert im Zusammenhang mit dem damaligen Hopfenbau fortgesetzt. Diese groß-
angelegte Rodung ist, wenn anders die Prägung ,Kaisersgereuth' keine leere Er-
findung darstellt, mittelbar oder unmittelbar vom Kaiser veranlaßt worden.11
Die Urkunde von 1162 legt den Gedanken an Barbarossa nahe. Im Zusammen-
hang mit den umfangreichen Rodungen dürfte Gmünd auch seine Markung er-
halten haben.12
Daß Gmünd wie auch Lorch zum Hausgut der Staufer gehörte, ist nie bezweifelt
worden. Meistens begnügt man sich mit dieser Feststellung.13 Doch wüßten wir
gerne, wann das Gebiet in staufischen Besitz gekommen ist. Im Zusammenhang
damit steht die Frage nach der Herkunft der Herren von Büren. Sie konnte bis
jetzt noch nicht mit völliger Sicherheit beantwortet werden.14 Nahe liegt die Ver-
mutung, daß das waldreiche Mündungsgebiet von Waldstetter Bach und Rems zum
einstigen Reichsgut gehörte. Als die Franken die Oberherrschaft über Schwaben
gewannen, waren viele ausgedehnte Wald- und Sumpfgebiete an den königlichen

schichte des ehemaligen Dominikanerinnenklosters Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd, unver-
öffentl. Ms. im Privatbesitz S. 201 f. mit Anmerkungsband S. 337.
8 Vgl. A. DEIBELE, Das Katharinenspital zu den Sondersiechen in Schwab. Gmünd, Schwab.
Gmünd 1969, 16 f.
9 M. CRUSIUS, a.O. 521.
10 Vgl. den Bericht des Beneficiaten H. MAYR (Majer) von 1696 bei DOM. DEBLER I 80.
11 Vgl. hierzu A. DIEHL, Die Freien der Weibelhube und das Gericht der Siebzehner, Zeitschr.
f. Württ. Landesgesch. 7 (1943) 223 f.
12 Sie ist bereits 1188 bezeugt (burgum Gemunde cum pertinentiis); vgl. oben S. 59. Eine Unter-
suchung über die Herausbildung des Gmünder Territoriums gehört in den Rahmen der spät-
mittelalterlichen Stadtgeschichte.
13 Vgl. schon CHR. FR. STALIN, Wirt. Gesch. 2 (1847) 235; A. DIEHL, a.O. 220 ff.; die
wichtigste Quelle ist das Pactum matrimoniale von 1188; vgl. hierzu oben S. 58 f.
14 Besonders aufschlußreich ist E. KLEBEL, Zur Abstammung der Hohenstaufen, Zeitschr. f. d.
Gesch. des Oberrheins 102 N. F. 63 (1954) 137 ff.; vgl. neuerdings auch O. ENGELS, Beiträge
z. Gesch. der Staufer im 12. Jahrh. (I), Deutsches Archiv f. Erforschung des Mittelalters 27.
Jahrg. Heft 2 (1971) 441 f.
 
Annotationen