Demnach man zu wissen verlanget, wie viel Früchten, Heu- und Strohe, im gleichen Wein, bey der für dieses Jahr eingegangen, und etwa von vorigem Jahr noch vorräthig seyn mögte, auch was davon zu Bestreithung deren Besoldungen und sonstiger nöthiger Ausgaaben erforderlich seye, forth nach deren Abzug zu Churfürstl. Gnädigster Disposition annoch übrig verbleibe; Als wird ... anbefohlen ...: Mannheim den 22ten November 1752
[S.l.], 1752 [VD18 90596498]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.35157
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-351577
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