Staat Pfalz [Hrsg.]
Indeme man wahrgenommen hat, daß bey ein oder anderen Zoll-Stätten von denen Schiff-Leuten und anderen Trafiquanten bey der Paßirung mit Früchten oder sonsten entgegen die Zoll-Ordnung nicht gleich der Zoll über das verführte Guth entrichtet ...: Mannheim den 26ten August 1755
— [S.l.], 1755 [VD18 14343657]
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