Staat Pfalz [Hrsg.]
Demnach man resolviret hat, daß alle Herrschafftliche Aufschluß, Schatzungs-Gelder, und sonstige Cameral-Gefälle annoch vor dem 15ten nächstkünfftigen Monaths May ohnfehlbar zur Churfürstlichen General-Cassa eingelieffert werden sollen ...: Mannheim den 31ten Martii 1756
— [S.l.], 1756 [VD18 14343770]
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