Staat Pfalz [Hrsg.]
Es ist zwar zeithero bey denen Chur-Pfältzischen Receptoribus üblich und schier allgemein gewesen, daß in gar keiner bestimten Zeit die abgehaltene Frucht-Zehenden-Steigungs-Protocoll ad ratificandum eingeschicket worden seynd, gleichwie aber zu mehreren beliebter Ordnung einen Terminum zu Abhaltung deren Versteigung und Einsendung deren Protocollen und zwarn jederzeit inskünftige ad 1mam Julii fest zu setzen man für nötig zu seyn erachtet ...: Mannheim den 28ten Junii 1756
— [S.l.], 1756 [VD18 14343940]
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