II. Die Dienstzweige der Finanz- und Wirtschafts-
verwaltung und ihrer Chefs (Prokuratoren).
Der wichtigste Vertreter der Staatsgewalt in der Provinz
neben dem Statthalter, wenn er nicht selbst als solcher fungierte,
war der Chef der kaiserlichen Finanzverwaltung in der Provinz,
der procurator Augusti provinciae. Solcher Provinzialpro-
kuratoren — neben denen für bestimmte Dienstzweige noch
andere, später zu erwähnende Prokuratoren tätig waren — gab es
für das römische Deutschland zwei, den von Rätien mit dem Sitz
in Augsburg (s. o. S. 32, Anm. 30) und einen, der für die Rhein-
lande, aber nicht nur für sie, zuständig war. Das ganze von Caesar
eroberte Gallien bis an den Rhein bildete vielleicht bis zum J. 15
v. Chr. den Sprengel eines einzigen Provinzialprokurators, der
seinen Sitz in Lyon hatte1). Wohl spätestens seit diesem Zeitpunkt
ist dieser Sprengel um Aquitanien verkleinert und umfaßt nun
bis um die Mitte des I. Jahrhunderts die Lugdunensis und die
Belgien einschließlich der rheinischen Militärkommandobezirke2).
Seit Claudius endlich oder spätestens den ersten Jahren des Nero
(Fasti 100 f.) ist die Lugdimensis mit Aquitanien unter einem
Provinzialprokurator vereinigt3), die Belgien mit den beiden
Germanien unter einem anderen, der in keiner von den in seinem
örtlichen Amtsbereiche gelegenen Statthalterresidenzen, sondern
in Trier, auf dem Boden der Belgien, aber nahe der ober- und
untergermanischen Provinzgrenze, seinen Sitz hatte4).
p S. Fasti 100, Nr. 1.
2) Dio LX 23, 3. Domaszewski, Bonner Jahrbb. CXVII (1908) 148.
s) Hirschfeld, Verwaltungsb.2 378. Jullian IV 422, Anm. 1.
4) Hirschfeld, Kl. Sehr. 379—384. Für procurator provinciae Belgicae
et utriusque Germaniae (CIL III 5215, vgl. 5212) oder (provinciae) Belgicae
et duarum Germaniarum (CIL VI 1625 a. b; 31828; 31870; XIV 4458)
wird aber auch im II. Jahrhundert noch oft kurzweg procurator provinciae
verwaltung und ihrer Chefs (Prokuratoren).
Der wichtigste Vertreter der Staatsgewalt in der Provinz
neben dem Statthalter, wenn er nicht selbst als solcher fungierte,
war der Chef der kaiserlichen Finanzverwaltung in der Provinz,
der procurator Augusti provinciae. Solcher Provinzialpro-
kuratoren — neben denen für bestimmte Dienstzweige noch
andere, später zu erwähnende Prokuratoren tätig waren — gab es
für das römische Deutschland zwei, den von Rätien mit dem Sitz
in Augsburg (s. o. S. 32, Anm. 30) und einen, der für die Rhein-
lande, aber nicht nur für sie, zuständig war. Das ganze von Caesar
eroberte Gallien bis an den Rhein bildete vielleicht bis zum J. 15
v. Chr. den Sprengel eines einzigen Provinzialprokurators, der
seinen Sitz in Lyon hatte1). Wohl spätestens seit diesem Zeitpunkt
ist dieser Sprengel um Aquitanien verkleinert und umfaßt nun
bis um die Mitte des I. Jahrhunderts die Lugdunensis und die
Belgien einschließlich der rheinischen Militärkommandobezirke2).
Seit Claudius endlich oder spätestens den ersten Jahren des Nero
(Fasti 100 f.) ist die Lugdimensis mit Aquitanien unter einem
Provinzialprokurator vereinigt3), die Belgien mit den beiden
Germanien unter einem anderen, der in keiner von den in seinem
örtlichen Amtsbereiche gelegenen Statthalterresidenzen, sondern
in Trier, auf dem Boden der Belgien, aber nahe der ober- und
untergermanischen Provinzgrenze, seinen Sitz hatte4).
p S. Fasti 100, Nr. 1.
2) Dio LX 23, 3. Domaszewski, Bonner Jahrbb. CXVII (1908) 148.
s) Hirschfeld, Verwaltungsb.2 378. Jullian IV 422, Anm. 1.
4) Hirschfeld, Kl. Sehr. 379—384. Für procurator provinciae Belgicae
et utriusque Germaniae (CIL III 5215, vgl. 5212) oder (provinciae) Belgicae
et duarum Germaniarum (CIL VI 1625 a. b; 31828; 31870; XIV 4458)
wird aber auch im II. Jahrhundert noch oft kurzweg procurator provinciae