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III. Die Tabularien und Offizien.

Die Unterlagen, auf Grund deren die kaiserlichen Zensus-
beamten die Schatzung vornahmen, wurden durch die Munizipal-
behörden verschafft1). Die fertiggestellten Schatzungsregister, aus
denen Auszüge doch wohl auch an ein zentrales Archiv in Rom
geschickt worden sein dürften2), wurden in den provinzialen
tabularia aufbewahrt, die sich am Sitze der Provinzialprokura-
toren befanden und in erster Linie diesen unterstellt waren3); das
tabularium der Belgica und beider Germanien befand sich daher
in Trier4), das rätische ohne Zweifel in Augsburg5). Die Pro-
vinzialtabularien sind aber keineswegs bloße Archive; sie scheinen
vielmehr die Zentren des gesamten inneren Apparats der kaiser-
lichen Finanz- und Wirtschaftsverwaltung in den Provinzen
gewesen zu sein, die Keimzellen jener großartigen Organisation,
die während des auf den Prinzipat folgenden Jahrtausends nach
außen und nach innen die höchsten Triumphe gefeiert hat — nach
außen, denn ihr verdankte der byzantinische Staat seine immer
wieder offenbar werdende Überlegenheit der mittelalterlichen Um-
welt gegenüber, nach innen, indem sie die im Vergleich zu ihr
anfangs viel vornehmeren, aus dem römischen Militärwesen
hervorgegangenen Verwaltungseinrichtungen verdrängte oder sich
unterjochte: es ist ein weiter, aber geradlinig aufsteigender Weg
von den Beamten der Tabularien unter dem Prinzipat, Frei-
gelassenen und Sklaven, zu der allmächtigen Logothetenbureau-
kratie des entwickelten byzantinischen Staates. Leider fließen die
verwaltungsgeschichtlichen Quellen für die Zeit des Prinzipats
viel zu spärlich, als daß wir je hoffen könnten, vom Funktionieren
p Hirschfeld, Verwaltungsb.2 64.
2) Vgl. ebd. 68 oben.
s) Ebd. 58. 60—63. Jullian IV 304, Anm. 5.
4) CIL XIII 4194. 4208 (vom J. 232).
5) Über dieses, ebenso wie über den rätischen census, schweigt bis
jetzt die Überlieferung.
 
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