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- Laut der Angabe im Reichsteuerregister von 1497 wohnte »Jorg Holtz-
schucher« in dem Nürnberger Stadviertel »St. Sebald am Weinmarck« [Wein-
markt-Viertel] in den Häuserblöcken »W2« [»Hauptmarkt - Zwischen den Flei-
scherbänken - Winklerstraße - Waaggasse einschließlich Tuchgasse«]; vgl.
P. Fleischmann (1993), S.284 (*26) mit Tafel 2 im Anhang; diese Angabe
könnte bestätigt werden durch den Eintrag zum Tod seiner Ehefrau im To-
tengeläutbuch von St. Sebald (1517-1572): "Walpurg Jorg Holtschueherin die
elter bey sant Sebold"; vgl. die »Veröffentlichung« desselben durch H. Burger
(1972), S.27.
645. 1526 findet sich (Siehe Anmerkung 644 dieser Arbeit) Walburg Holzschuher im
Totengeläutbuch von St. Sebald (1517-1572); was das genaue Todesdatum
anbelangt ist sie dort allerdings für einen Zeitraum vermerkt, der erst einen
Monat nach ihrem Tod begonnen hätte (»Mittwoch vor trinitate bis auff crutzis«
[23.05.-19.09.1526].
646. J.C.S. Holzschuher (1788), S.10; bei J.M. Trechsel (1736), Seite 100 heißt es:
"Hanfen Gartners Tochter"
647. Vgl. J.C.S. Holzschuher (1788), S.25.
648. Vgl. R. Zittlau (1992), S.112 f.
649. Vgl. R. Zittlau (1992), S.112; Veit Holzschuher hatte 1572 über Georg berichtet,
daß jener das »Nischenwandbild« in der Kapelle gestiftet habe; siehe dazu
R. Zittlau (1992), S.156, Anhang Nr.13, Punkt 1.
650. Vgl. R. Zittlau (1992), S.113.
651. Laut einem Hinweis bei H. Rupprich (1956) = Bd.I, S.42 (Anmerkung 20); vgl.
auch C. Frhr. v. Imhoff (1975), S.28; zu Magdalena Imhoff siehe auch Seite 73
dieser Arbeit.
652. Vgl. R. Zittlau (1992), S.114 f.
653. Die späteren Ratsentscheidungen über die Bestattungen Auswärtiger würden -
laut R. Zittlau (1992), S.114 - heute das Urteil darüber erschweren, ob und in
welcher Größenordnung Stiftungen notwendig waren, um ein Beerdigungsrecht
in der Kapelle zu erlangen. Sie bestätigten indessen den großen Einfluß des Rats
und die geringe Entscheidungsbefugnis der Stifterfamilien.
654. R. Zittlau (1992), S.115 nennt neben dem bereits 1511 gestorbenen Friedrich
Holzschuher, viele andere, bedeutendere Nürnberger Persönlichkeiten, die später
- nach 1520 - innerhalb der Stadtmauern in ihren traditionellen Grabstätten keine
Aufnahme mehr fanden und sich dann »nur« in unmittelbarer Nähe der Kapelle
beerdigen lassen konnten.
Wie J.C.S. Holzschuher (1788), S.9 richtig geschrieben hatte, so war Fried-
rich Holzschuher aber noch zu der Zeit (7. Januar 1511) gestorben, "als die Be-
graebniffe in hiefiger Stadt noch geduldet wurden". Er habe damals sein Be-
gräbnis auf dem dortigen Gottesacker - "vermuthlich wegen der Verbindung, in
welcher er mit dem Gotteshaufe zu St. Johannis [der St. Johanniskirche] ftand" -
gewählt; Holzschuher konnte diesbezüglich auf einen offenbar von Friedrich
Holzschuher in die dortige Kirche gestifteten Altar verweisen.
655. Vgl. R. Zittlau (1992), S.69.
- Laut der Angabe im Reichsteuerregister von 1497 wohnte »Jorg Holtz-
schucher« in dem Nürnberger Stadviertel »St. Sebald am Weinmarck« [Wein-
markt-Viertel] in den Häuserblöcken »W2« [»Hauptmarkt - Zwischen den Flei-
scherbänken - Winklerstraße - Waaggasse einschließlich Tuchgasse«]; vgl.
P. Fleischmann (1993), S.284 (*26) mit Tafel 2 im Anhang; diese Angabe
könnte bestätigt werden durch den Eintrag zum Tod seiner Ehefrau im To-
tengeläutbuch von St. Sebald (1517-1572): "Walpurg Jorg Holtschueherin die
elter bey sant Sebold"; vgl. die »Veröffentlichung« desselben durch H. Burger
(1972), S.27.
645. 1526 findet sich (Siehe Anmerkung 644 dieser Arbeit) Walburg Holzschuher im
Totengeläutbuch von St. Sebald (1517-1572); was das genaue Todesdatum
anbelangt ist sie dort allerdings für einen Zeitraum vermerkt, der erst einen
Monat nach ihrem Tod begonnen hätte (»Mittwoch vor trinitate bis auff crutzis«
[23.05.-19.09.1526].
646. J.C.S. Holzschuher (1788), S.10; bei J.M. Trechsel (1736), Seite 100 heißt es:
"Hanfen Gartners Tochter"
647. Vgl. J.C.S. Holzschuher (1788), S.25.
648. Vgl. R. Zittlau (1992), S.112 f.
649. Vgl. R. Zittlau (1992), S.112; Veit Holzschuher hatte 1572 über Georg berichtet,
daß jener das »Nischenwandbild« in der Kapelle gestiftet habe; siehe dazu
R. Zittlau (1992), S.156, Anhang Nr.13, Punkt 1.
650. Vgl. R. Zittlau (1992), S.113.
651. Laut einem Hinweis bei H. Rupprich (1956) = Bd.I, S.42 (Anmerkung 20); vgl.
auch C. Frhr. v. Imhoff (1975), S.28; zu Magdalena Imhoff siehe auch Seite 73
dieser Arbeit.
652. Vgl. R. Zittlau (1992), S.114 f.
653. Die späteren Ratsentscheidungen über die Bestattungen Auswärtiger würden -
laut R. Zittlau (1992), S.114 - heute das Urteil darüber erschweren, ob und in
welcher Größenordnung Stiftungen notwendig waren, um ein Beerdigungsrecht
in der Kapelle zu erlangen. Sie bestätigten indessen den großen Einfluß des Rats
und die geringe Entscheidungsbefugnis der Stifterfamilien.
654. R. Zittlau (1992), S.115 nennt neben dem bereits 1511 gestorbenen Friedrich
Holzschuher, viele andere, bedeutendere Nürnberger Persönlichkeiten, die später
- nach 1520 - innerhalb der Stadtmauern in ihren traditionellen Grabstätten keine
Aufnahme mehr fanden und sich dann »nur« in unmittelbarer Nähe der Kapelle
beerdigen lassen konnten.
Wie J.C.S. Holzschuher (1788), S.9 richtig geschrieben hatte, so war Fried-
rich Holzschuher aber noch zu der Zeit (7. Januar 1511) gestorben, "als die Be-
graebniffe in hiefiger Stadt noch geduldet wurden". Er habe damals sein Be-
gräbnis auf dem dortigen Gottesacker - "vermuthlich wegen der Verbindung, in
welcher er mit dem Gotteshaufe zu St. Johannis [der St. Johanniskirche] ftand" -
gewählt; Holzschuher konnte diesbezüglich auf einen offenbar von Friedrich
Holzschuher in die dortige Kirche gestifteten Altar verweisen.
655. Vgl. R. Zittlau (1992), S.69.