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XIV. Abschnitt. Villen. 231

schwer ist, da mufsdie Villa gegen Mitternacht
erbaut werden. Legt man sie an-■einem Meere an,
so darf sie dem Ufer nicht so nahe stehen, dafs
die Wellen ihre Mauern bespülen ; doch darf auch
zwischen ihr und dem Ufer kein zu grofser leerer
Raum vorhanden seyn, weil daselbst 6ft viel
üble Ausdünstungen aufsteigen. "Ein Sumpf
würde eine unangenehme und schädliche Nachbar-
schaft seyn, und die Nähe einer Heerstrafse würde
viel Beschwerden verursachen. Theils würde das
Geräusch der vorbeygehenden Reisenden die länd-
liche Ruhe unterbrechen, theils das öftere Einkeh-
ren der Fremden sehr kostbar für den Eigehthü-
mer der Villa werden. Alle diese Unbequemlich-
keiten mufs man daher, so viel als möglich, ver-
meiden, und es ist unstreitig die beste Lage, die
man einem Lahdhause geben kann, wenn man es^
auf einen etwas erhobenen Ort erbaut, und die
Hauptseite desselben der Himmelsgegend zukehrt,
wo die Sonne zur Zeit der Nachtgleich'e im Som-
mer aufgeht. Durch diese Stellung erhält das Ge-
häude eine beständig gemäfsigte Luft, und es
wird weder den tauhen Stürmen des Winters,
noch der heifsen Luft des Sommers ausgesetzt
6eyn. Durch diese Stellung wird das Gebäude, in
warmen Tagen,, von den kühlen Morgenwinden
erfrischt, und im Winter wird die Erde von der
Sonne erwärmt, und der Reif bald wieder aufge-
thaut werden. /

Dies waren die Regeln, nach denen die Lage

Verschie-
dene Arten
dev Villen.
 
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