XI.III
galt co dagegen bci dcm römischcn Rcchtc, cinenAnfang zu machen mit dcm
trrlcrn e n Man überkam dieses Recht mit der daranhängenden impx-
santcn Masse ausländischer Gelehrsamkeit; nur Wenige begrisfcn, daß der
ven dicser dicken filzigen Schaale umschlessene Kern das Wesentlichc sei;
um ihn abcr rein darzustellcn und so zu zerlegen, wie es cin rationellcr
llntcrricht forderte, hättc man eine so genaue Kenntniß seincs Wesens und
cinc solche gcistige Herrschaft darüber schon besitzen müssen, wie sie crst im
Lauf längcrer Zeit erworben werden konnte. Und zu dcm Allen kam, daß
cs mit theorctischen Hülfsmitteln, mit elemcntaren Lehrbüchern nicht gethan
war: denn die Kenntnisse, welche man nicht besaß, sollten sogleich unmittcl-
bar im praktischen Berufe pflichtmäßig vcrwcndet werden. Das Leben
drängte und konnte auf die Schule nicht warten.
Kein Wunder daher, daß man in dieser dringendcn Noth nach dcn
ersten besten Hülfsbüchern griff, wo man sie sand. Mochten auch hcrvor-
ragende Männer ihre Mängel erkenncn, so wollte dieses gegenüber dem
Drängen des Bedürfnisses, welchem dic Tadler nicht abhalfen, weuig be-
dcutcn. Auch mißtrautc man ihrem Dadel, weil er von dcm gelehrten Hoch-
muthc eingegeben schien, und brachte dagegen jenen Schriften, weil sie zum
rkcil aus Italien stammten oder sich an italienische Gelchrsamkeit anlehntcn,
auch wohl durch den Namen eines bcrühmten Berfassers mil Recht oder
llnrecht empfohlcn waren, im Großen und Ganzen cin günstiges Borurtheil
entgegen.
Wir dürfen dabei nicht überschen, daß die Zeil, wclche hauptsächlich
von dicser Literatur beherrscht wurdc, zum großen Theil noch vor die Blüthe
des Humanismus in Dcutschland fällt. Es war dic zweite kleinere ^
Hälfte des fünfzehnten Iahrhunderts, einc Periode, in welcher die entartete
Dcholastik trotz der bcgonnenen Angriffe sich sast überall im festen Besitz be-
hauptete, dcr ihr in der Iurisprudenz noch kaum irgend streitig gemacht
war. Als aber der HumanismuS auch aus die Iurisprudenz einigcn Ein-
siuß gewann, kam er der populärcn Literatur nur wenig zu Gute. Denn
scinc Anhängcr mußtcn, erfüllt von unbc^grcnzter Berehrung des klassischcn
Alterthums und glcicher Gcringschätzung gegcn die sie umgebende Barbarei,
nothwcndig Wege einschlagen, welche jener Richtung fern lagen. Daher
geschah cs denn, daß die gelehrtcn Iuristen, welche von dcm neuen Geiste
berükrt wurden, in der populären Schriftstellerei nur eine neue Abirrung
von der Wissenschaft sahen, und sieb ihr seindlich gegenüberstellten. Für
das Ledürfniß, wclchcs in dieser Richtung seine Befricdigung suchte, hatte
galt co dagegen bci dcm römischcn Rcchtc, cinenAnfang zu machen mit dcm
trrlcrn e n Man überkam dieses Recht mit der daranhängenden impx-
santcn Masse ausländischer Gelehrsamkeit; nur Wenige begrisfcn, daß der
ven dicser dicken filzigen Schaale umschlessene Kern das Wesentlichc sei;
um ihn abcr rein darzustellcn und so zu zerlegen, wie es cin rationellcr
llntcrricht forderte, hättc man eine so genaue Kenntniß seincs Wesens und
cinc solche gcistige Herrschaft darüber schon besitzen müssen, wie sie crst im
Lauf längcrer Zeit erworben werden konnte. Und zu dcm Allen kam, daß
cs mit theorctischen Hülfsmitteln, mit elemcntaren Lehrbüchern nicht gethan
war: denn die Kenntnisse, welche man nicht besaß, sollten sogleich unmittcl-
bar im praktischen Berufe pflichtmäßig vcrwcndet werden. Das Leben
drängte und konnte auf die Schule nicht warten.
Kein Wunder daher, daß man in dieser dringendcn Noth nach dcn
ersten besten Hülfsbüchern griff, wo man sie sand. Mochten auch hcrvor-
ragende Männer ihre Mängel erkenncn, so wollte dieses gegenüber dem
Drängen des Bedürfnisses, welchem dic Tadler nicht abhalfen, weuig be-
dcutcn. Auch mißtrautc man ihrem Dadel, weil er von dcm gelehrten Hoch-
muthc eingegeben schien, und brachte dagegen jenen Schriften, weil sie zum
rkcil aus Italien stammten oder sich an italienische Gelchrsamkeit anlehntcn,
auch wohl durch den Namen eines bcrühmten Berfassers mil Recht oder
llnrecht empfohlcn waren, im Großen und Ganzen cin günstiges Borurtheil
entgegen.
Wir dürfen dabei nicht überschen, daß die Zeil, wclche hauptsächlich
von dicser Literatur beherrscht wurdc, zum großen Theil noch vor die Blüthe
des Humanismus in Dcutschland fällt. Es war dic zweite kleinere ^
Hälfte des fünfzehnten Iahrhunderts, einc Periode, in welcher die entartete
Dcholastik trotz der bcgonnenen Angriffe sich sast überall im festen Besitz be-
hauptete, dcr ihr in der Iurisprudenz noch kaum irgend streitig gemacht
war. Als aber der HumanismuS auch aus die Iurisprudenz einigcn Ein-
siuß gewann, kam er der populärcn Literatur nur wenig zu Gute. Denn
scinc Anhängcr mußtcn, erfüllt von unbc^grcnzter Berehrung des klassischcn
Alterthums und glcicher Gcringschätzung gegcn die sie umgebende Barbarei,
nothwcndig Wege einschlagen, welche jener Richtung fern lagen. Daher
geschah cs denn, daß die gelehrtcn Iuristen, welche von dcm neuen Geiste
berükrt wurden, in der populären Schriftstellerei nur eine neue Abirrung
von der Wissenschaft sahen, und sieb ihr seindlich gegenüberstellten. Für
das Ledürfniß, wclchcs in dieser Richtung seine Befricdigung suchte, hatte