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Stocker, Carl W. F. L.
Chronik der Familie von Gemmingen und ihrer Besitzungen (Band 2, Drittes Heft): Beihingen, Hornberg, Ittlingen, die rheinischen Güter, Fränkisch-Crumbach. Mit e. Anhange: Verträge der Familie von Gemmingen-Hornberg — Heidelberg, 1881

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https://doi.org/10.11588/diglit.23894#0166
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166

bestimme. Dcimit es aber auch wegen der Berichtigung und Abtra-
gung derer 8ud dlummeriZ 1, 5, 6, 7, 8 und 9 bis hieher beschrie-
bener Vermüchtnisse und jährlicher Pensions umso weniger Bedenklichkeit
haben möge, so verordne ich hierniit und ist mein Wille, daß hiezu
die 8ub dkummsro 6, oben beschriebene aus Kapitalien und baaren
Geldvorräthen zusammen getragene Sparkasse, welche ciuoack U8um mit
einenr besonderen kläeicommiZZ von mir belegt worden, das ersorder-
liche, nöthige und zwar dergestalt hergebe, daß diejenigen Vermächt-
nisse, welche 8ub bkummeriZ 4, 5, 6, 8, 9 umständlicher beschrieben
wordcn sind, aus denen in dieser separirten Kasse vorhandenen bsteld-
vorräthen, sogleich in ganzen Summen abgetragen, die alsdann übrig
bleibende Geldvorräthe aber, ohne allen Verzug an hinlanglich sichere Srte
aus Zinsen ausgethan werden; woraus sich dann ergeben lvird, daß
nicht allein die von diesen, nach solchcr Vorschrist aus Zins ganz.aus-
gethane baare Geldvorrüthe, sondern auch die, aus vorhin schon ange-
legte Kapitalia ersolgende Zinsen/vollkommend hinreichend sein müsse,
die 3ub bkummiöi'o 7 aus 1IOO Thlr. in Gold von mir bestimmte
jährliche Pensions, alljährlich abzutragen und ebenso wenig als nach
diesen Voraussehungen an demjenigen jemalen einiger Mangel entstehen
kann, was bis jeko an meiner testamentarischen Verordnung bestinimt
ist, also ergibt sich auch mit glcicher Zuverlässigkeit, daß die 8ub blum-
iwero 7 benannte Pensionürs 8uec688u tempori.8 absterben, mithin
auf eben einen solchen ZmevZZiveri Zeitraum diese 8ub blrimmero 3
zum beständigen kiäoieommi88i'Z von mir bestimmten Fond, dubch die
nach und nach zurücksallende Pensions in eben solchem suceessivem
Zeitraum sich wieder ergänzen müsse. Jn dieser mit Gewißheit voraus
zu sehenden Hossnung verordne ich daher, daß

Zehntens ebensobald als diese Separatsideieommißkasse von
denen bei ihr einsließenden Zinsen einen dazu hinlänglichen Geldvor-
rath werde gesammelt haben, der Kirche zu Crumbach Behuss einer
besseren Orgel 1000 Thlr. in Gold als ein Vermächtniß oder Lega-
tum ausgezahlet werde. Tesgleichen vermache und legire ich

Elstens aus gleiche in vorhergehender Nummer bcschriebener
maaßen eine gleiche Summe von 1000 Thlr. in.Gold Behuf derer
Hausarmen in Crumbach, es sollen jedoch von diesem an das Kirchen-
ürarium zu verabfolgende Kapital'nur die Zinsen an die Hausarmew
 
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